Dringliche Anfrage: Atomkonzerne in Haftung nehmen: Hält der Gesetzentwurf der Bundesregierung, was er verspricht?

Der niedersächsische Landtag hat mit Beschluss 17/2528 die finanziellen Risiken thematisiert, die die Abwicklung der Atomkraft für die SteuerzahlerInnen bedeutet.  Der Landtag forderte mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds für die Rückstellungen der Energiekonzerne, eine Nachschusspflicht um Kostensteigerungen abzudecken, die Verlängerung der Brennelementesteuer und eine Verbesserung der Haftungsregelungen. Der Bundesrat forderte mit Beschluss 280/14 vom 10.10.2014 die Bundesregierung auf, ein Konzept zur Minderung der finanziellen Risiken der Abwicklung der Atomkraft für die öffentliche Hand vorzulegen.

Aktuell befindet sich ein Gesetzentwurf zur „Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich“ in der Beratung, den das Bundeswirtschaftministerium vorgelegt hat. Die Haftung der Mutterkonzerne für die AKW-Betriebsgesellschaften soll so auch bei einer Aufspaltung des Konzerns oder Insolvenz der Atom-Sparten erhalten bleiben.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Änderungen ergeben sich aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf im Vergleich zur jetzigen rechtlichen Lage?
  2. Ist der vom BMWi vorgelegte Gesetzentwurf zur Nachhaftung geeignet, um die finanziellen Risiken der Atomkraft für den Steuerzahler abzuwenden?
  3. Welche weiteren Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung notwendig, um die Risiken für die öffentliche Hand soweit wie möglich zu reduzieren?

 

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