Dringliche Anfrage: A1-Betreiber steht vor der Pleite: Welche Zahlungsverpflichtungen hat die öffentliche Hand?

Wie in den letzten Wochen öffentlich bekannt wurde, steht das bislang größte öffentlich-rechtliche Partnerschaftsprojekt (ÖPP), der Bau eines Teilstücks der Autobahn 1 durch den privaten Betreiber A1 Mobil, vor der Pleite. In einem Brief an den Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) spricht die private Betreibergesellschaft von einer existenzbedrohenden Situation. Sie bekräftigt ihre Nachforderungen von 770 Millionen Euro gegenüber dem Bund sogar mit einer Klage.

Bereits 2010 soll A1 Mobil mit dem Bund eine Schlichtung angestrebt haben und über finanzielle Nachbesserungen verhandelt haben. Vertreten wurde der Bund durch das damals schwarz-gelb regierte Niedersachsen. Im Geschäftsbericht von A1 Mobil aus dem Jahr 2011 heißt es dazu „Eine eventuelle Ablehnung des aktuellen Schlichtungsvorschlags stellt für die Projektgesellschaft ein entwicklungsbeeinträchtigendes Risiko dar“.

Mit der jetzt von der A1 Betreibergesellschaft öffentlich in den Raum gestellten möglichen Insolvenz der Betreibergesellschaft sind die grundsätzlich Instandsetzungsarmen Anfangsjahre nach der Grunderneuerung voraussichtlich vorbei und ein Heimfall der Autobahn an den Bund nach Insolvenz kostet sofort wieder Instandhaltung und natürlich die bisher privat getragenen Betriebsdienste.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Haben private Unternehmen in den offenbar sehr unterschiedlich gestalteten, bisher streng vertraulich gehaltenen ÖPP-Verträgen Gestaltungsmöglichkeiten z.B. durch erhöhte Abführungen in den instandhaltungsarmen Anfangsjahren nach einem Straßenbau, schon einen Großteil der auf 30 Jahre Vertragslaufzeit erwarteten Gewinne bereits vorzeitig abzuschöpfen?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Argumentation des Betreiberkonsortiums einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich von der öffentlichen Hand haben zu wollen, weil ihre Maut-Einnahmen nicht ihren Erwartungen entsprechen, obwohl bisher kein Fall bekannt ist in dem ein privater Betreiber höhere Einnahmen als erwartet in Form von zusätzlichen Leistungen dem Gemeinwesen zugutekommen lässt?
  3. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den Schwierigkeiten mit diesem ÖPP im Hinblick auf Ihre Bewertung von Bundesstraßenbauprojekten in ÖPP?
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