Dragos Pancescu: Rede zu "Reparaturbonus – Förderprogramme zur Vermeidung von Elektroschrott"

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

Wir Grüne greifen mit unserem Antrag eine vielversprechende Initiative aus Thüringen auf, mit der Verbraucher*innen motiviert werden sollen, ihre defekten Elektrogeräte zum Kundendienst zu bringen, statt sie zu entsorgen.

Deutschlands Privathaushalte erzeugen jährlich knapp 437.000 Tonnen Elektroschrott. So geht es nicht weiter, denn abgesehen von der dekadenten Verschwendung von Ressourcen wie Chemikalien, Metallen, Erden, Energie und Wasser bersten die Müllkippen in Afrika, auf denen der Elektroschrott der Industrienationen landet, aus allen Nähten und verseuchen sowohl die Umwelt als auch die Menschen dort.

Anrede,

eine Berechnung des Europäischen Umweltbüros hat ergeben, dass vier Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden könnten, wenn die Lebensdauer aller Waschmaschinen, Notebooks, Staubsauger und Smartphones in der EU auch nur um ein Jahr verlängert würde. Wenn wir das erreichten, wäre das schon ein großer Schritt.

Diejenigen Verbraucher*innen, die ein kaputtes Elektrogerät reparieren lassen und es nicht wegwerfen, sollen deshalb die Hälfte der Kosten vom Land erstattet bekommen - bis zu einem Betrag von 100 EUR pro Person und Jahr.

Die Landesregierung muss sich jetzt außerdem für die Entwicklung innovativer, ressourcenschonender Wirtschaftsprozesse, intelligentes Produktdesign sowie lokale Betriebe und Initiativen, die Reparaturen anbieten, einsetzen und für nachhaltige Wertschöpfungsketten mit kurzen Wegen in den Regionen sorgen. Das stärkt auch kleine und mittlere Unternehmen und damit die lokale Wirtschaft.

Wir fordern die Landesregierung zudem auf, sich auf Bundes- sowie EU-Ebene für langlebige, reparaturfreundliche und möglichst wiederverwertbare Erzeugnisse sowie die Ausweitung des Rechts auf Reparatur einzusetzen. Zwar ist dieses Recht bereits in der EU-Ökodesignrichtlinie für bestimmte Produktgruppen vorgesehen und gilt seit März auch in Deutschland, aber es gilt nur für größere Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Fernseher.

Rein zahlenmäßig fallen dagegen Kleingeräte wie Smartphones oder Tablets noch mehr ins Gewicht. Sie enthalten zudem oft noch wertvollere Rohstoffe, so dass das Recht auf Reparatur unbedingt auf sie ausgeweitet werden sollte.

Ich freue mich auf konstruktive Beratungen im kommenden Ausschuss.

 

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