Dragos Pancescu: Rede "Grundwerte der Europäischen Union achten und schützen"

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

ich freue mich sehr, dass sich SPD, CDU, GRÜNE und FDP auf den vorliegenden Änderungsantrag einigen konnten.

Wir wollen, dass bei schwerwiegenden Verletzungen der Grundwerte in einem Mitgliedsstaat EU-Mittel in bedeutendem Umfang einbehalten werden können.

Im Europäischen Ausschuss der Regionen soll die Bedeutung der europäischen Prinzipien stärker betont und für ein vehementeres Vorgehen gegen Demokratie- und Rechtsstaatsverstöße geworben werden.

Rechtsstaatlichkeit soll zu einem Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft werden.

Es soll ein europäisches Expertengremium geschaffen werden, dessen Aufgabe die kontinuierliche Evaluierung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten der EU ist.

Substanzielle und nachhaltige Missachtungen der EU-Grundwerte in einer niedersächsischen Partnerregion sollen im Dialog mit den Partnern thematisiert werden.

Und schließlich ist die Einhaltung der EU-Grundwerte als Kriterium für künftige regionale Kooperationen des Landes Niedersachsen aufzunehmen.

Somit liegen nun sehr gute Vorschläge auf dem Tisch, wie Niedersachsen direkt und auch auf Bundes- oder Europaebene für Rechtsstaatlichkeit eintreten kann. Mehrere grüne Forderungen sind darin enthalten.

Nun wird im Änderungsantrag noch die Forderung nach Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention ergänzt. Dieser Beitritt ist bislang leider unterblieben und muss als Zeichen einer entsprechenden europäischen Gesamtüberzeugung dringend nachgeholt werden.

Der am 30. September von der Europäischen Kommission vorgestellte erste Bericht über Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedstaaten bleibt leider hinter den Empfehlungen und Vorschlägen für eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zurück. Der im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft vorgelegte aktuelle Entwurf zum Rechtsstaatsmechanismus ist verwässert, denn er sieht Kürzungen von EU-Geldern nur dann vor, wenn der Rechtsbruch direkte Auswirkungen auf die Finanzen der EU hat. Das Kriterium „Unabhängigkeit der Justiz“ wurde ganz gestrichen. Sanktionen können nur durch eine schwer zu erreichende qualifizierte Mehrheit beschlossen werden. Und Sanktionen lassen sich leicht durch wiederholte Beratungen auf Ebene der Staats- und Regierungschefs verzögern oder sogar ganz verhindern.

Wir Grüne haben im Europäischen Parlament gefordert, einen verbindlichen Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten einzurichten und eine verbindliche Verknüpfung von Rechtsstaatlichkeit an die Zahlung von EU-Subventionen vorzunehmen.

Wir werden sehen, ob sich das Europäische Parlament durchsetzen wird. Die Drohung, den EU-Haushalt zu blockieren, wiegt schwer. Sie ist aber das einzige Mittel des Parlaments und legitim, weil der Rat auf Zeit spielt und die Vorschläge des Parlaments seit Langem vorliegen.

Die Bundesregierung muss nun dringend nachbessern und sich auf die Forderungen des Europäischen Parlaments und anderer Mitgliedsstaaten zubewegen, um die europäischen Werte zu verteidigen.

Hier im Landtag jedenfalls haben wir mit der Einigung im Änderungsantrag einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan, denn die zukünftige Glaubwürdigkeit der Europäischen Union hängt an der Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien und Grundwerte, insbesondere am Recht auf Meinungsfreiheit, freie Presse, Freiheit von Diskriminierung und Recht auf Gleichbehandlung.

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