Djenabou Diallo Hartmann: Rede zur Aufnahme von Geflüchteten
Rede TOP 28: Kommunen und Länder bei der Aufnahme von Geflüchteten sofort entlasten - Länderrechte bei Aufnahmezusagen des Bundes nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz stärken! (Antrag CDU)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg*innen,
wir halten Aufnahmeprogramme sowohl des Bundes als auch der Länder aus humanitären Gründen für immens wichtig und unverzichtbar. Dabei haben die Bundesprogramme nach § 23 Abs. 2 AufenthG gegenüber den Länderprogrammen nach § 23 Abs. 1 AufenthG noch den Vorteil, dass sie ein bundeseinheitliches Vorgehen ermöglichen. Das dafür nach der aktuell geltenden Regelung notwendige Benehmen mit den obersten Landesbehörden bedeutet, dass der Bund diese über das geplante Vorgehen zu unterrichten, ihre Stellungnahmen zu prüfen und erst danach eine abschließende Entscheidung zu treffen hat. Das ist aus unserer Sicht vollkommen ausreichend. Wenn die Länder darüber hinaus, wie von der CDU gefordert, ein Vetorecht erhielten, dann würde es keine Aufnahmeprogramme mehr geben. Das lehnen wir entschieden ab, denn Aufnahmeprogramme sind aus humanitären Gründen immens wichtig und müssten eher ausgeweitet werden.
Aufnahmeprogramme ermöglichen doch genau die geregelte Migration, die die CDU anstelle von ungeregelter Zuwanderung möchte. Im Rahmen von Aufnahmeprogrammen finden ausführliche Auswahlverfahren statt, die sicherstellen, dass genau diejenigen aufgenommen werden, die es am nötigsten haben und die sich mit gültigen Papieren identifizieren können. Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) wird in diese Verfahren einbezogen. Sie müssten vielmehr beschleunigt als eingeschränkt werden. Deshalb verstehe ich diesen Antrag der CDU nicht und kann ihn nur so deuten, dass sie mit „geregelter Zuwanderung“ im Kern eigentlich möglichst „keine Zuwanderung“ meint. Eine geregeltere Zuwanderung als sie über Aufnahmeprogramme ermöglicht wird, ist wohl kaum zu erhalten.
Humanitäre Aufnahmen müssen im Krisenfall kurzfristig realisiert werden können. Wenn vorher eine Einigung aller Bundesländer über die Auswahlkriterien und die Anzahl der für eine Aufnahme vorgesehenen Personen erzielt werden müsste, dann käme die Hilfe in aller Regel zu spät oder gar nicht, denn, ich habe es bereits gesagt, in letzter Konsequenz würde es zu keiner Einigung kommen, was einer Vetoregelung gleichkäme. Niedersachsen möchte jedoch helfen, und aus dieser Haltung heraus werden wir diesen Antrag der CDU ablehnen.
Ergänzend zu Aufnahmeprogrammen, sind dann aber auch mehr Mittel für die Integration bereitzustellen, damit die Aufgenommenen hier auch wirklich in unserer Gesellschaft ankommen und sich in jeder Hinsicht, also in den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft, in die soziale Gemeinschaft und die Politik, einbringen und teilhaben können. Nur so hält diese Gesellschaft zusammen und wird Zuwanderung akzeptiert. Das wurde nun schon seit Jahrzehnten, als die ersten sogenannten „Gastarbeiter“ kamen, in Deutschland falsch gemacht und führt zu den sozialen Verwerfungen, die die Gemeinschaft in unserer Gesellschaft schädigt und dem rechten politischen Rand in die Hände spielt. Der Bund muss da viel mehr leisten anstatt, wie geplant, die Haushaltsmittel zu kürzen.