Djenabou Diallo Hartmann: Rede zum CDU-Antrag zum Bundesvertriebenengesetz und zur Aufnahme von Spätaussiedler*innen

Rede Djenabou Diallo Hartmann© Plenar TV

TOP 14 – CDU-Antrag zum Bundesvertriebenengesetz und zur Aufnahme von Spätaussiedler*innen

Rede von Djenabou Diallo-Hartmann

- Es gilt das gesprochene Wort -

Wir werden den Entschließungsantrag der CDU sowie ihren Änderungsantrag dazu heute ablehnen. Nach 16 Monaten Beratungszeit hat sich die Welt ein ganzes Stück weitergedreht. So hat die Ampel-Koalition während dieser Zeit ihre Arbeit gemacht und die in dem ursprünglichen Entschließungsantrag geforderten Rechtsänderungen sowie deren Umsetzung in die Verwaltungspraxis vorgenommen. 

Die Ampel hat damit einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht Rechnung getragen, wie es auch nicht anders zu erwarten war. Hätte die CDU die Bundesregierung und die Ampel-Koalition einfach ihre Arbeit machen lassen, dann hätte sie sich diesen Antrag sparen können.

Nachdem dann klar war, dass der Antrag sich überholt hatte, hat die CDU ihn jedoch nicht etwa zurückgezogen, sondern ist der weiteren Entwicklung hinterhergelaufen und hat einen Änderungsantrag zu ihrem überholten Antrag eingebracht. Um diesen noch irgendwie mit Leben zu füllen, hat sie die vorgenommenen Rechtsänderungen begrüßt und die Forderung erhoben, diese nun kurzfristig in Verwaltungspraxis umzusetzen. Damit hat die CDU wiederum eine Selbstverständlichkeit gefordert, nur um einen Grund zu haben, ihren Antrag nicht zurückzuziehen. 

Ergänzend hat sie dann eine neue Forderung nach einer Informationskampagne in ihren Änderungsantrag aufgenommen. Jedoch liegt das Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler*innen in der Zuständigkeit des Bundes. Das Bundesverwaltungsamt sowie das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bieten dementsprechend bereits umfangreiche Informationen und Beratungsangebote. Vor diesem Hintergrund erscheint die Forderung nach einer Informationskampagne per se schon überflüssig. Die CDU wollte diese Informationskampagne jedoch auch noch in den Auswendungsgebieten starten, also im Ausland. Damit hat die CDU aus meiner Sicht über das Ziel hinausgeschossen, denn sowas läuft heute online. Dazu muss man in den Aussiedlungsgebieten keine Broschüren verteilen. Die Digitalisierung im 21. Jahrhundert macht es möglich, Herr Kollege Bock.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass der Bundesgesetzgeber den dem Antrag der CDU zugrundeliegenden Problemen bereits Rechnung getragen hat und die geforderten Rechtsänderungen bereits in Kraft sind und umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen halten wir nicht für nötig und lehnen den Antrag dementsprechend ab.

Vielen Dank!

 

 

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