Detlev Schulz-Hendel: Rede zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
TOP 6-8 Gesetzentwürfe zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
- Es gilt das gesprochene Wort -
Bevor ich auf die einzelnen Staatsverträge eingehen werde, erlauben Sie mir ein paar Anmerkungen vorab. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk war, ist und bleibt eine wichtige unverzichtbare Säule in der Medienlandschaft. Und genau deshalb braucht es Raum und Finanzen für Weiterentwicklung, Innovationen und Unabhängigkeit. Und da müssen wir uns in aller Deutlichkeit gegen rechte Stimmungsmache und Misstrauenskampagnen wehren. Hier sollten, Herr Nacke, alle demokratischen Parteien an einem Strang ziehen und sich dieser Verantwortung auch bewusst sein.
Sie, liebe CDU-Fraktion, sollten mal in sich gehen und sich auch fragen, ob Sie mit Ihrer Verweigerungshaltung nicht ungewollt die Stimmung gegen den ÖRR mit anheizen. Ihre CDU-Kolleg*innen, beispielsweise im NDR-Sendegebiet, sind da positive Vorbilder. Ob in Hamburg, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern – Ihre CDU-Kolleg*innen dort stimmen den Staatsverträgen zu.
Selbst in Sachsen, wo die Mehrheit auf der Kippe stand, hat die CDU, gemeinsam mit SPD, Grünen und Linken, für die Staatsverträge gestimmt.
Dabei geht es ja gar nicht darum, nicht kritisch mit der einen oder anderen Neuregelung umzugehen. Das tun wir auch und dennoch werden wir unserer Gesamtverantwortung für die Demokratie und dem ÖRR gerecht und stimmen den Staatsverträgen heute zu.
Lassen Sie mich kurz auf die einzelnen Medienstaatsverträge eingehen:
Mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag gehen wir einen wichtigen Schritt, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen auch im digitalen Raum zeitgemäß auszugestalten. Denn eines ist klar: Kinder und Jugendliche leben heute selbstverständlich in beiden Welten; der analogen und der digitalen. Auf Smartphones, Tablets oder Spielekonsolen begegnen sie früh den Chancen, aber auch den Risiken der digitalen Realität. So wie wir sie im analogen Raum schützen, müssen wir das konsequent auch im digitalen Raum tun.
Zugleich stärken wir die Landesmedienanstalten. Sie erhalten neue Möglichkeiten, Verstöße effektiv zu verfolgen – auch gegenüber Anbietern, die ihren Sitz im europäischen Ausland haben.
Dazu kommt der Siebte Staatsvertrag, also der sogenannte Reformstaatsvertrag: Wir alle wissen: ARD, ZDF und Deutschlandradio stehen zunehmend unter Druck. Sie müssen digitaler und effizienter werden und zugleich ihrem Funktionsauftrag gerecht bleiben: Information, Bildung, Kultur und Meinungsvielfalt sicherzustellen. Diese Anforderungen werden zunehmend durch verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Rechtsprechung präzisiert.
Genau das leistet der Reformstaatsvertrag und passt den Funktionsauftrag an diese verfassungs- und unionsrechtlichen Anforderungen an. Wichtige Punkte sind:
- die intensivere Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio,
- die Einführung von Maßstäben für Haushaltsführung, Kostensteuerung und Compliance
- sowie neue Organisationsstrukturen, die Transparenz und Verantwortlichkeit stärken.
Diese Zielsetzung begrüßen wir als Grüne ausdrücklich. Dennoch müssen wir die Umsetzung dieser Änderungen auch kritisch begleiten. Dabei geht es mir vor allem um zwei Punkte: Der Staatsvertrag legt Kultur-, Bildungs- und Informationsangebote zusammen. Das ist in einer angespannten Haushaltslage erstmal verständlich, darf aber zu keinem Einschnitt in der Informationsvielfalt führen. Das werden wir uns in der Umsetzung genau angucken müssen.
Dazu beleuchten wir die Verschärfung des Verbots der Presseähnlichkeit mit einem kritischen Blick. Auch hier ist die Zielsetzung, eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber privatwirtschaftlichen Presseverlagen zu verhindern, erstmal verständlich.
Das darf aber nicht dazu führen, dass aufgrund des weitgehenden zwingenden Sendungsbezugs investigativer Journalismus im digitalen Raum weitgehend unmöglich wird. Auch das ist eine Gefahr für die Informationsvielfalt, obwohl Nutzer*innen Nachrichten zunehmend auch online lesen wollen.
Diese beiden Punkte hindern uns nicht daran, der Reform grundsätzlich zuzustimmen. Sie sind aber ein klarer Auftrag, die Umsetzung kritisch zu begleiten. Uns ist wichtig, dass regelmäßig überprüft wird, ob die Reform ihren ursprünglichen Zielen gerecht wird und dass gegebenenfalls auch Korrekturen vorgenommen werden, wenn sich Fehlentwicklungen zeigen.
Kommen wir nun zum letzten Staatsvertrag, der einen Systemwechsel bei der Rundfunkbeitragssetzung vorsieht. Künftig soll der Vorschlag der unabhängigen KEF automatisch in Bestandskraft wachsen, wenn kein Land mit einem qualifizierten Quorum widerspricht.
Dieses neue Verfahren zur Beitragsfestsetzung ist ein echter Fortschritt, denn es schafft Transparenz und Verlässlichkeit. Statt dass jede Beitragsanpassung zum politischen Streitfall wird, wie wir es in der jüngeren Vergangenheit nun auch oft genug erlebt haben, orientiert sich die Festsetzung nun mehr an objektiven Kriterien und unterliegt zunächst allein der fachlichen Prüfung durch die KEF. Das stärkt auch die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zugleich sichert das Widerspruchrecht die Mitwirkungsmöglichkeiten der Landesparlamente.
Gleichzeitig wissen wir, dass drei unionsgeführte Landesregierungen diese Reform derzeit verhindern. Statt sich der Verantwortung für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stellen, wird hier Blockade-Politik betrieben.
Das ändert aber nichts an unserer Position: Niedersachsen spricht sich ausdrücklich für diese Reform aus und wird hier eine aktive Rolle einnehmen.
Wir dürfen die Zukunft der Medien nicht den Tech-Milliardären überlassen. Das wäre eine Gefahr für unsere Demokratie. Unser Ziel bleibt ein starker, unabhängiger und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der Qualität, Bildung, Kultur und Demokratie in den Mittelpunkt stellt.
Gesetzentwürfe der Landesregierung (PDF)
- TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag - Drs. 19/7122
- TOP 7 Entwurf eines Gesetzes zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Reformstaatsvertrag) Drs. 19/7123
- TOP 8 Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages - Drs. 19/7635