Detlev Schulz-Hendel: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

die vorgesehenen Änderungen des Niedersächsischen Straßengesetzes enthalten mit den Reglungen über selbstständige Radwege gute Ansätze zur Verbesserung der Radwegeinfrastruktur. Allerdings müssen wir auch feststellen, dass die Beschlussempfehlung im Ausschuss bezüglich des §18 a die Förderung des CarSharing zukünftig erschweren wird. Hier teilen wir die Kritik der CarSharing Anbieter in Hannover und in Oldenburg, aber auch des Bundesverbandes CarSharing. Eine verbindliche Festschreibung von Kriterien basierten Auswahlverfahren führt zu unnötig komplizierten Zuteilungsverfahren und damit zu einer Behinderung der CarSharing-Förderung. Einfache Zuteilungsverfahren werden für die Kommunen so unmöglich. Das ist insbesondere dann auch in den Fällen schwierig, in denen keine Konkurrenz mehrerer Anbieter um dieselben Flächen besteht. Hier könnten dann keine Sondernutzungen mehr auf Antrag genehmigt werden. Wir geben Ihnen mit unseren kleineren Änderungsvorschlägen, die auch vom Bundesverband CarSharing gemacht worden sind, die Möglichkeit keine Verschärfungen für die Kommunen vorzunehmen und gleichzeitig die Bedenken hinsichtlich der EU-Dienstleistungsrichtlinie auszuräumen.

Wenn wir gerade Car-Sharing-Angebote in Niedersachsen auch in kleineren Städten und Kommunen als Bausteine einer Mobilitätswende stärken und etablieren wollen, dann wäre es folgerichtig, dass Gesetzesformulierungen nicht zu Verschlimmbesserungen führen dürfen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung zum vorgelegten Änderungsantrag.

Vielen Dank.

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