Detlev Schulz-Hendel: Rede zum Nachtflugverkehr am Flughafen Hannover- Langenhagen (Antrag SPD/CDU)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
der Flughafen Hannover-Langenhagen ist zweifelsohne ein infrastruktureller Bestandteil Niedersachsens und der Landeshauptstadt Hannover. Für die Akzeptanz und Zukunft des Flughafens ist es aber elementar wichtig, seinen Betrieb so zu gewährleisten, dass er trotz der Flüge, die Anwohnerinnen und Anwohner ausreichend vor negativen gesundheitlichen Auswirkungen schützt und zwar nachhaltig und dauerhaft.
Nun, lieber Kollege Töpfer, soll ein neues Gutachten her, das von allen Stakeholdern akzeptiert wird, und es soll darauf aufbauend ein Gutachten her, das die betriebswirtschaftliche Relevanz von Nachtflügen betrachtet und bewertet. Grundsätzlich eine gute Idee, wenn denn die Grundvoraussetzungen stimmen würden. Wer sollen denn die Stakeholder sein? Das beantwortet Ihr Antrag nicht. Und viele weitere Fragen bleiben ungeklärt, zu denen ich gleich noch ausführen werde. Sie reden zwar mit den Bürgerinitiativen, aber sie nennen sie nicht explizit im Antrag.
Und wenn Sie einen Antrag mit Datum von 30.08.2021 am 06.09.2021 im Ausschuss in einer Sitzung an einem Montag außerhalb der Reihe vorstellen, aber den Raum für eine Anhörung und Beratung nicht zulassen, dann muss ich Ihnen sagen, wird das der Ernsthaftigkeit des Themas und der Menschen, die um den Flughafen herum wohnen, nicht gerecht. Und ich kann Ihnen schon mal ankündigen, dass wir hier einen weiteren Antrag einbringen werden, der ein ordentliches Parlamentarisches Verfahren sicherstellt.
Anrede,
aber zunächst stellt sich die Frage nach den verpassten Chancen. Warum erst jetzt diese Erkenntnis und nicht vor zwei Jahren, also vor der Genehmigung der Nachtflüge, die ja bis 2029 rechtsgültig ist? Unverständlich, denn mehrfach sind Sie darauf hingewiesen wurden, dass das Hübl-Gutachten, welches als Grundlage für die neuen Nachtflugregeln verwendet wurde, nicht neutral ist und wesentliche Fragen unbeantwortet geblieben sind. Fehlende Berechnungsgrundlagen, Methodenfehler bei der Wirkungsanalyse, Methodenfehler bei der Bewertung von Schäden durch den Nachtflug etc.
Nun fordern Sie also ein neues Gutachten, zitieren aber gleichzeitig in Ihrem Antrag das Hübl-Gutachten, dessen Defizite aber erst ein neutrales und unabhängiges Gutachten notwendig machen. Ich frage mich, welche Auswirkung hätte nun dieses neue Gutachten? Das Verkehrsministerium hat ja im Ausschuss schon mal vorsorglich darauf hingewiesen, dass es rechtlich nicht gebunden ist, selbst wenn die Ergebnisse zu anderen Erkenntnissen kommen würden, als es bisher der Fall ist. Deshalb wohl auch der Hinweis, dass die bestehende Genehmigung bis 2029 rechtsgültig und verbindlich geregelt ist. Aber auch das ist nicht die ganze Wahrheit: Denn auf Basis eines Eigentümerbescheides besteht auch jetzt schon die Möglichkeit, Nachtflüge schrittweise zurückzuführen.
Aber auch sonst wird in Ihrem Antrag nochmal deutlich, dass nicht wenige Aussagen zu hinterfragen sind. Sie sprechen von 158 Betrieben mit 10.391 Beschäftigten. Aber nur ein geringer Teil dieser Betriebe ist wirklich abhängig vom Flughafenbetrieb in der Nacht und wenn, dann nicht von Touristenflügen. Insofern wird hier etwas suggeriert, was nicht haltbar ist. Ebenso unhaltbar ist die Behauptung, dass der wirtschaftliche Erfolg des Flughafens von Nachtflügen abhängig ist. Die Wertschöpfung ist mindestens fragwürdig, denn die TUI fliegt nur rund 15 Prozent dieser Flüge. Wir erwarten ein Gutachten, das nicht nur die betriebs-wirtschaftliche Relevanz betrachtet, sondern vielmehr auch eine volkswirtschaftliche Betrachtungsweise, inklusive der erwartbaren Gesundheitskosten durch lärmbedingte Erkrankungen.
Wir würden uns freuen, wenn es endlich ein wirklich unabhängiges neutrales Gutachten und eine Beteiligung aller Akteure geben wird. Aufgrund der unzulänglichen Parlamentarischen Beratung und der vielen offenen Fragen Ihres Antrages werden wir uns heute der Stimme enthalten.
Vielen Dank.