Detlev Schulz-Hendel: Rede zum Infektionsschutzgesetz (Gesetzentwurf FDP)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

die Kernfragen der Einordnung dieses Gesetzesentwurfs sind die juristischen Fallstricke, die Kosten und vor allem der bürokratische Aufwand. Wir schaffen mit diesem Anspruch in vielen Fällen eine doppelte Bearbeitung, denn es werden bereits Soforthilfen und Kredite sowie Bürgschaften gewährt. Das Gesetz birgt die große Gefahr, dass Entschädigungsansprüche sofort vor Gericht landen.

Ein Schaden muss, im schlimmsten Fall gutachterlich festgestellt werden. Insofern ist für mich der bürokratische Aufwand neben dem finanziellen Aufwand eine der zentralen Fragestellungen. Gerade die FDP Fraktion beschäftigt sich intensiv mit dem Abbau bürokratischer Hürden und schafft mit diesem Gesetzesansinnen möglicherweise neue große Hürden. Sie gehen nach eigener Einschätzung von 1 Milliarde zusätzlichen Aufwand aus, ich muss Ihnen sagen, dass wir nach der Unterrichtung im Wirtschaftsausschuss eher von 8 Milliarden Euro ausgehen müssten.

Anrede,

wenn ich mir aber vorstelle, wie lange teilweise die Bearbeitung einer Steuererklärung bis zur Erteilung eines Steuerbescheides dauert, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass die Berechnungen der Entschädigungen mit dem vorhandenen Personal in den Finanzbehörden zu lösen sind. Entscheidend wäre zur vollständigen Beurteilung dieses Gesetzesentwurfs die Beantwortung der Frage des bürokratischen Aufwandes im Verhältnis zu dem Nutzen mit der Berechnung von Entschädigungszahlungen.

Leider hat das Wirtschaftsministerium hierauf in der Unterrichtung am 19. Juni 2020 im Wirtschaftsausschuss keine Antwort gegeben, obwohl die Stabsstelle für Bürokratieabbau lange besetzt ist.

Da bleibt nur zu hoffen, dass solche Fragen künftig nicht von einer millionenschweren subventionierten externen Clearingstelle zu beantworten sind.

Vielen Dank.

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