Detlev Schulz-Hendel: Rede zum Gesetzentwurf zur Änderung des Nds. Nahverkehrsgesetzes (TOP 6)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

mit der Novelle des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes zum 01. Januar 2017 haben wir in der damaligen rot-grünen Regierungskoalition die Mittel für den ÖPNV kommunalisiert und gute Spielräume zum Ausbau des ÖPNV geschaffen. Infolge dieser Novelle haben rund 30 eigenständige Aufgabenträger zusätzliche finanzielle Mittel erhalten, nämlich jährlich 20 Millionen Euro. So konnten neue Mobilitätsangebote entwickelt werden und davon wurde auch viel Gebrauch gemacht: So hat zum Beispiel der Zweckverbund Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN) das kostenfreie Urlauber*innen-Ticket HATIX einführen können. Damit hat der ZVSN mithilfe der 7b-Mittel erstmalig in Niedersachsen eine Kombination von Kurkarte und ÖPNV umgesetzt und zusätzlich das Linienbusangebot im Südharz deutlich verbessert. Dank einer umfassenden Tarifreform kann der ZVSN jetzt flächendeckend ein Sozialticket anbieten. Und außerdem kostet kein ÖPNV-Ticket mehr als 5 Euro. Alles Dank der Novelle von 2017!

Anrede

Und genau hier müssen wir doch weitermachen, denn die rot-grüne Novelle von 2017 war als Auftakt und nicht als Schlussakkord vorgesehen und daran wollen wir nun mit unserem Gesetzesentwurf anknüpfen, der auch im Grundsatz von den kommunalen Spitzenverbänden begrüßt und unterstützt wird. Dem Land stehen in den nächsten Jahren deutlich mehr Regionalisierungsmittel zur Verfügung. Jetzt ist also der richtige Zeitpunkt, die Mittel aufzustocken und den Aufgabenträgern des ÖPNV zur Verfügung zu stellen.

Anrede

Unsere Forderungen im Kern:

  • Seit Bestehen des NNVG ist die Verwaltungskostenpauschaule von 1 Euro pro Einwohner*in ungeachtet der Inflation und anderer steigenden Kosten nicht ein einziges Mal angehoben worden. Das muss bereinigt werden und deswegen wollen wir die Pauschale auf 1,50 Euro anheben und sie mit 1,8 Prozent jährlich dynamisieren.
  • Der Verteilungsschlüssel der Mittel für den Schülerverkehr, die sogenannten 7a-Mittel, ist historisch gewachsen, aber völlig ungerecht. Hier brauchen wir transparente und faire Kriterien, nach denen wir das Geld an die Aufgabenträger verteilen. Mindestens müssen die beiden Kriterien Anzahl der Einwohner*innen und Fläche berücksichtigt werden. Allerdings darf kein Aufgabenträger bei der Neuberechnung schlechter gestellt werden, sondern der Status quo muss erhalten bleiben.
  • Damit vor Ort die Mobilität passgenau entwickelt und erweitert werden kann, wollen wir die sogenannten 7b-Mittel erhöhen – und zwar von 20 auf 40 Millionen Euro. Hier haben sich viele Verbände und Aufgabenträger bereits engagiert auf den Weg gemacht. Und sie könnten noch viel mehr machen, wenn sie die finanziellen Möglichkeiten dazu hätten.

Anrede,

Der Hinweis ist richtig, dass das unterschiedliche Engagement der Kommunen problematisch ist, die zusätzlichen 7b-Mittel für den Nahverkehr abzurufen. Aber das ist doch kein Grund auf Veränderungen zu verzichten. Denn die aktiven Aufgabenträger, die weitere kluge Ideen im Köcher haben und mehr Mittel abrufen wollen, werden ausgebremst und leiden unter den eher passiv agierenden Aufgabenträgern. Das Land muss ausreichend Mittel zur Verfügung stellen und denen strukturelle Hilfe anbieten, die aus Personalmangel oder anderen Gründen sich bislang zurückgehalten haben. Deshalb ist unser Gesetzesentwurf zu diesem Zeitpunkt der richtige Ansatz.

Zurück zum Pressearchiv