Detlev Schulz-Hendel: Rede zu Fahrverboten an nicht bundeseinheitlichen Feierntagen (Antrag FDP)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

Unsere Fraktion steht uneingeschränkt für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und das gilt auch für die Beschäftigten in der Logistikbranche. Aus diesem Grund lehnen wir den FDP-Antrag ab.

Denn wenn es nach der FDP ginge, dann sollen LKW-Fahrer an diesem Feiertag auf der Piste sein und keinen freien Feiertag mit ihrer Familie und ihren Freunden daheim verbringen. Und das finde ich nicht in Ordnung!
Im vergangenen Jahr ist der Reformationstag bei uns zum Feiertag erklärt worden: Während in 2018 der 31. Oktober noch nicht in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen worden war, ist dies in der Zwischenzeit geschehen. Damit wird dieses Jahr das Fahrverbot am Reformationstag erstmals greifen. Das bedeutet in der Praxis, dass der Transit-LKW-Verkehr an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zum Beispiel die A30, die A1 und Teile der A2 in NRW und NDS nicht passieren kann, weil hierzulande der Reformationstag und im Nachbarland NRW Allerheiligen ein Feiertag ist.

Anrede,

Ich kann verstehen, dass die Unternehmen ihre Belieferung und den Transport daran anpassen müssen und dieses zu einem höheren Planungsaufwand führt. Dennoch ist der große Aufschrei nicht nachzuvollziehen, zumal die Logistikunternehmen viele Monate Zeit hatten, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen.

Anrede,

ein Feiertag ist ein Feiertag. Das sehen nicht nur wir so, sondern auch die Gewerkschaften und die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen. Mit uns ist ein Ausverkauf der Schutzrechte von Beschäftigten nicht zu machen, denn wir legen den Maßstab für die Schutzrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hoch an. Außerdem ist es aus unserer Sicht auch verkehrs- und klimapolitisch sinnvoll, an Feiertagen weniger Verkehr und damit weniger Lärm und Schadstoffe zu produzieren.

 

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