Christian Schroeder: Rede zur Einführung einer landesweiten Katzenschutzverordnung

TOP 26: Landesweite Katzenschutzverordnung einführen - Tierleid beenden, Kastration, Kennzeichnung und Registrierung zur Pflicht machen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

vor genau zehn Jahren, im Juli 2013, wurde der neue § 13 b ins Tierschutzgesetz aufgenommen. Darin wurden die Länder ermächtigt, Schutzverordnungen für Katzen zu erlassen.

Mittlerweile haben fast alle Bundesländer Verordnungen erlassen, um die Regelungskompetenz auf andere Behörden zu übertragen. Auch in Niedersachsen wurde die Zuständigkeit an die Kommunen abgetreten, was über die Jahre zu einem regelrechten Flickenteppich an unterschiedlichen Verordnungen und Regeln geführt hat.

Wir haben170 unterschiedliche kommunale Verordnungen in 480 der insgesamt 939 niedersächsischen Kommunen.

Lassen Sie uns diesen Wust nun vereinheitlichen!

Wir sind uns hier im Haus zum Glück einig, dass wir dem wachsenden Leid freilebender Katzen entgegentreten wollen.
Eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen entlastet die heimische Vogelwelt. Wir verhindern unkontrollierte Fortpflanzung und reduzieren die Zahl verwahrloster, wild aufgewachsener Hauskatzen. Die Zahl kranker Katzen wird reduziert.
Und: wir entlasten auch Tierheime und Auffangstationen, die heute finanziell und personell überlastet sind.

Meine Damen und Herren, wie Sie wissen sind in Niedersachsen 575.000 Katzen registriert. Davon sind rund 120.000 nicht kastriert. Hinzu kommt eine Dunkelziffer von ca. 200.000 Katzen, die wild und unkontrolliert leben.
Und wenn wir wirklich irgendwann den Abschuss von wildernden Katzen aus dem Jagdgesetz (NJagdG) streichen wollen, wie es so oft gefordert wird, müssen wir die Probleme, die es zur Zeit noch gibt, deutlich reduzieren.

Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Beschluss auf einen guten Weg kommen.

Katzen sind seit langem das beliebteste Haustier in Deutschland. Es ist an der Zeit, einheitliche Regelungen für ihre Haltung und den Schutz der heimischen Wildtiere zu beschließen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, dieser Beschlussempfehlung des Fachausschusses zu folgen.

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