Christian Meyer: Rede zur Niedersächsischen Bauordnung (Solarpflicht)

Rede TOP 6: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung - Solarpflicht

- Es gilt das gesprochene Wort -

(Anrede),

eigentlich könnte ich es mir ganz einfach machen und den Ankündigungen des Umweltministers Olaf Lies vertrauen.

Montag 18.10.2021 titelte die HAZ:

„Umweltminister will Solaranlagen auf allen Neubauten zur Pflicht machen. Die Solarpflicht für große Gewerbebauten geht Umweltminister Olaf Lies (SPD) nicht weit genug.  Er fordert eine Solarpflicht für alle Neubauten und erhält Unterstützung von Verbänden.

„Wir brauchen jeden Quadratmeter auf unseren Dächern“, sagte Lies der HAZ. Die Landesregierung habe sich bei Photovoltaik auf Gewerbeimmobilien, großen Parkplatzflächen und Freiflächen klar positioniert. „Wir müssen aufgrund der Herausforderungen aber auch über eine Photovoltaik-Pflicht auf Wohngebäuden diskutieren und aus meiner Überzeugung dazu auch eine Pflicht einführen.“

Laut Lies sind 50 Gigawatt Photovoltaik auf den Dächern von Gebäuden notwendig, um die Klimaziele zu erreichen. Davon sind wir weit entfernt.

Die CDU teilte im Ausschuss aber Bedenken und lehnte eine Ausweitung der Solarpflicht ab, obwohl sogar das Landvolk, das ich ausdrücklich lobe die Notwendigkeit des Klimaschutz erkannt zu haben, für eine Ausweitung der Solarpflicht auf alle Dächer plädierte.

Doch die Groko will nur auf großen Supermärkten und Fabriken eine Pflicht einführen.

Noch nicht einmal auf seinen eigenen Landesgebäuden will das Land Vorbild sein. Das hat wohl Finanzminister Hilbers verhindert, dass auf Finanzämtern, Ministerien oder Schulen in Zukunft wie auf Supermärkten Solaranlagen errichtet werden müssten. Der Verzicht auf eine Solarpflicht bei öffentlichen Gebäuden ist nicht nur ein schlechtes Vorbild, sondern ist auch kommunalfeindlich, weil viel zu oft aus angeblichen Kostengründen bei kommunalen Neubauten auf den Einbau von Solarenergie verzichtet wird, obwohl sie sich langfristig, gerade angesichts steigender Öl- und Gaspreise rentieren. Bei einer Solarpflicht gäbe es keine Diskussionen mit der Kommunalaufsicht mehr über die Notwendigkeit, etwa bei einer Schule.

(Anrede)

Man merkt die regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU haben die Zeichen der Zeit beim Klimaschutz immer noch nicht erkannt. Sie springen mit ihrer Minipflicht, die 90 Prozent der Gebäude auslässt viel zu kurz. Ohne Solaroffensive können wir das 1,5 Grad Ziel nicht erreichen. Für Reförmchen ist es zu spät.

Dass es auch anders gehen kann, zeigt das grün mitregierte Baden-Württemberg. Dort ist ab 2022 eine Solarpflicht auf allen neuen Gebäuden Gewerbe-, öffentliche und Wohngebäude Pflicht. Und ab 2023 muss auch bei jeder grundlegenden Dachsanierung der Einbau einer Solaranlage geprüft und wenn möglich eingebaut werden. Genau diese Regelung legen wir Ihnen heute als Änderungsantrag vor. Was in Baden-Württemberg geht, muss auch in Niedersachsen gelten.

Übrigens, die Solarpflicht auf allen Gebäuden ist im dortigen Landtag beschlossen worden von GRÜNEN, CDU und SPD. Hier in Niedersachsen jedoch weigern sich CDU und SPD den Kolleg*innen aus Baden-Württemberg wieder einmal zu folgen und lassen über 90 Prozent des Gebäudebestandes bei der Solarpflicht außen vor. Ob das dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht, da hatte auch der GBD in der Anhörung einige Bedenken.

Also lieber Herr Lies, lieber oberster Klimaschützer Ministerpräsident Stephan Weil, liebe SPD-Fraktion, folgen Sie heute Ihren Kollegen aus Baden-Württemberg, folgen Sie Ihrem Gewissen und Ihrer Überzeugung und stimmen Sie einer Solarpflicht auf allen neuen Gebäuden endlich zu!

(Anrede)

Wir wollen aber nicht nur für den Klimaschutz Verbesserungen, sondern wir wollen auch Erleichterungen bei den steigenden Baukosten. Ein großer Faktor sind die steigenden Grundstücks- und Bodenpreise in Niedersachsen. Gleichzeitig hat dieser Landtag einstimmig im neuen Naturschutzgesetz beschlossen, den Flächenverbrauch bis 2030 auf 3 ha und bis 2050 auf netto Null zu senken. Zurzeit liegen wir laut Statistischem Landesamt beim Doppelten 6,6 ha.

Daher wollen wir Grüne der Forderung der Unternehmerverbände und der Bauwirtschaft folgen und die Stellplatzpflicht für Wohnhäuser streichen. Wenn in Hannovers oder Oldenburgs Innenstadt ein Dachgeschoss erweitert oder aufgestockt wird, muss der Investor Parkplätze bauen oder eine hohe Stellplatzabgabe an die Stadt zahlen, damit sie dann irgendwo am Stadtrand Parkplätze errichtet. Bei immer mehr autofreien Innenstädten und Bewohner*innen ohne Auto ist diese Parkplatzpflicht aus der Zeit gefallen. Sie verteuert das Schaffen von Wohnraum, versiegelt wertvolle Fläche und behindert die Verkehrswende.

Daher meine Damen und Herren wollen wir die Stellplatzpflicht und Vorgaben aus der NBauO streichen. Kommunen bekommen da mehr Gestaltungsfreiheit für autofreie Quartiere oder die Gestaltung von Parkplatznotwendigkeiten über B- und F-Pläne. Teilweise machen die Parkplatzvorgaben bei teuren Bodenpreisen bis zu 30 Prozent der Baukosten aus. Und wer als Investor meint, ein Eigenheim nur mit Parkplatz verkaufen zu können, wird einen oder mehrere Parkplätze bauen. Erleichtern Sie doch die Investoren von starren Parkplatzvorgaben und überlassen Sie diese Entscheidung dem Markt, damit auch autofreie oder autoarme Konzepte etwa bei gutem Öffentlichen Nahverkehr oder Radschnellwegen möglich werden. Und verbilligen Sie das Schaffen von Wohnraum ohne Aufgabe von Klimaschutzstandards oder Komfort.

(Anrede)

Zum Schluss: Es gibt viele gute Punkte in der Novelle der niedersächsischen Bauordnung vom erleichterten Bauen mit Holz bis zur Digitalisierung. Aus Sicht von Baukosten und Klimaschutz springt die Novelle jedoch zu kurz. Sie bleibt ein laues Lüftchen mit der Mini-Solarpflicht auf Gewerbeneubauten. Geben Sie sich daher einen Ruck und stimmen Sie für mehr Solaranlagen auf unseren Dächern und befreien Sie die starre Bauordnung von Parkplatzpflichten, die das Wohnen verteuern. Stimmen Sie für Klimaschutz und fairem Wohnen unserem Änderungsantrag zu.

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