Christian Meyer: Rede zur Niedersächsischen Bauordnung (Gesetzentwurf der SPD/CDU)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

auch wir Grüne stimmen der überfälligen Novelle der Bauordnung zu. Wir hätten das auch schon gern im letzten Jahr gemacht, aber da wollte die CDU ja noch nicht. Jetzt freuen ich mich, dass die CDU eine fast unveränderte Rot-Grüne Novelle für mehr Barrierefreien, inklusives Bauen mitträgt.

Wir Grüne bleiben bei unserer Haltung für mehr Behindertenfreundlichkeit und Inklusion auch in der Opposition und stimmen der geänderten NBauO zu. 

Ich danke den Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenverbände, der Lebenshilfe, den Sozialverbänden, dem Mieterbund aber auch Haus und Grund, dass wir eine positive Einigung für mehr Barrierefreiheit beim Bauen haben. Diese kommt übrigens allen Menschen zu Gute, auch Familien mit Kindern oder mit schwerem Gepäck, wenn mehr Fahrstühle und breitere Zugänge gebaut werden. Und wir werden alle älter…

Sehr erfreulich war auch die Aufnahme der Auffindbarkeit neben der Barrierefreiheit in der NBauO. Auch dies ist wichtig für Blinde- und Sehbehinderte Menschen, dass wir an sie gedacht haben.

Meine Damen und Herren,

sehr erfreut bin ich auch aus umweltpolitischer Sicht, dass die von mir als Agrarminister veranlasste Aufnahme eines besseren Datentransfers von Düngebehörde und Baubehörde und in die andere Richtung in der NBAU-Novelle verblieben ist. Das ist für ein Eingrenzen des niedersächsischen Gülleproblems enorm wichtig. Denn mit der Baugenehmigung eines Tierstalles muss man auch angeben, wo man die anfallenden Exkremente wie Gülle und Kot lässt. Da wir in Niedersachsen einen großen Gülletourismus über Kreisgrenzen hinweg haben, ist es wichtig, dass die Baubehörden bei der Landwirtschaftskammer nach den Entsorgungswegen nachfragen können. Wenn ein Bauer z.B. Flächen im Nachbarlandkreis angibt, konnte es bislang sein, dass diese Flächen bei mehreren Baugenehmigungen als Güllenachweisfläche angegeben sind, also doppelt und dreifach gedüngt werden. Oder es wurde aus Kostengründen gar nicht wegtransportiert und nicht nach der Verbringungsverordnung gemeldet. Diese Überdüngung gefährdet das Grundwasser in weiten Landesteilen, statt die Nährstoffe nur dort auszubringen wo noch Düngebedarf zum Ersatz von Mineraldünger vorhanden ist.

Mit dem von mir als Agrarminister ausverhandelten neuen Düngegesetz auf Bundesebene bekommt die Düngehörde im Rahmen eines Güllekatasters zwar Zugriff auf allen diesbezüglichen Daten, aber bislang nicht die Baubehörden. Das ändern wir nun.

Dem Wunsch der Kommunen zu einer besseren Kontrolle und Überwachung dieses größten Umweltproblems in Niedersachsen kommt die NBauO nun nach. Nach Artikel 41 Abs. 2 bekommen die Kommunen nun im Rahmen der Bauaufsicht alle Daten der Landwirte, die sie für die Überwachung des Qualifizierten Flächennachweises brauchen. Das Geschäftsmodell irgendwelche Flächen anzugeben und nach einem Jahr die Gülle einer unqualifizierten Güllebörse fürs Nirwana zu übergeben wird damit wirksam ein Riegel vorgeschoben.

Meine Damen und Herren,

zur Dimension des Problems: Laut letztem Nährstoffbericht wurden 36,8 Mio. Tonnen Gülle und Kot quer durch Niedersachsen transportiert. Das ist Güllewagen an Güllewagen 40.000 Kilometer, also einmal um den Äquator.

Diese Gülleflut darf nicht unser Grundwasser gefährden, sondern muss nach der neuen Düngeverordnung, die in den roten Gebieten in Niedersachsen immer noch nicht mit drei verschärfenden Maßnahmen umgesetzt ist, umweltschonend ausgebracht werden.

Wir begrüßen daher die Neuregelung und erwarten, dass die Kommunalen Spitzenverbände, die dies explizit als wichtigste Anregung zur NBau Novelle einforderten auch entsprechend nutzen, um dem Gülletourismus her zu werden.

Erfreut sind wir, dass eine andere Anregung der Kommunalen Spitzenverbände nicht aufgegriffen wurde. Diese wollten die beweglichen Hühnermobile wieder baugenehmigungspflichtig machen.

Hier freue ich mich, dass alle Fraktionen an der von Rot-Grün mit Unterstützung der FDP in der letzten Wahlperiode festgestellten Genehmigungsfreiheit für Hühnermobile festhalten.

Anrede,

sie sehen, die neue NBauO ist Menschenfreundlich mit mehr Barrierefreiheit und Auffindbarkeit, Unbürokratisch bei den Hühnermobilen und Umweltfreundlich bei der Bauüberwachung von Massentierhaltungsanlagen.

Wir Grünen stimmen daher gerne zu.

Vielen Dank.

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