Christian Meyer: Rede zum Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetz (Gesetzentwurf der Landesregierung)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

endlich ist es da - das Wohnraumschutzgesetz! Ein Grüner Erfolg! Im Juni 2018 wurde dieses Gesetz von uns Grünen schon einmal auf der Tagesordnung des Landtags gesetzt. Ich könnte also nochmal meine Rede von damals halten, in der ich dargestellt habe, warum die Kommunen mehr Möglichkeiten brauchen, um gegen die Vermieter von Schrottimmobilien vorzugehen und um unzumutbare Zustände wie damals im Wollepark in Delmenhorst zu begegnen. Zustände, wo Menschen ohne Wasser und Strom hausten. Auch gegen Überbelegung von Unterkünften für Schlachthofmitarbeiter oder Erntehelfer müssen die Kommunen vorgehen können.

Im Ausschuss weigerten sich SPD und CDU ja leider dazu eine Anhörung durchzuführen, aber die Kommunalen Spitzenverbände haben sogar per Pressemitteilung unseren Gesetzentwurf sehr gelobt.

Auch hat die GROKO sehr stark von uns abgeschrieben, was ich begrüße. Selbst die Mindeststandards für menschenwürdigen Wohnraum wurden jetzt übernommen. Im ersten Entwurf der GROKO war noch von 9 m² pro Erwachsenen und 6 m² Mindestwohnfläche pro Kind bis 6 Jahren enthalten. Das dies in der Praxis nicht haltbar war, hat die Regierung jetzt eingesehen und die von uns und vom Mieterbund geforderten 10 m² für alle übernommen.

Damit wäre auch die Vermietung eines 25 m² Raumes an 5 Erntehelfer endlich nicht nur untersagt, sondern auch mit einem hohen Bußgeld belegt. Oder die Vermietung einer Baracke mit 10 Personen ohne ausreichende sanitäre Anlagen wäre verboten.

Ganz wichtig in Pandemie-Zeiten, wo Ihre Kontrollen ja auch mit Begründung auf ein fehlendes Zugangsgesetz nicht stattfinden. Der Landkreis Cloppenburg beklagt, dass das Gesetz noch nicht in Kraft ist und sie nach dem Erlass von Frau Reimann keine Rechtsgrundlage haben, Wohnungen zu kontrollieren. So meldete der NDR gestern zu den Schlachthofmitarbeitern.

Ihr Gesetzentwurf kommt leider zu spät. So fehlt weiter ein Wohnraumschutzgesetz, nachdem die Kommunen seit mehr als 2 Jahren rufen.

Vor einem halben Jahr haben wir Grünen unseren Gesetzesentwurf, der fast 1 zu 1 ihrem jetzigen entspricht, hier im Landtag zur Abstimmung gestellt. Doch SPD und CDU hielten das Thema menschenwürdigen Wohnraums und Maßnahmen gegen Schrottvermietungen nicht für prioritär. Sie lehnten es ab. Ein fataler Fehler, wie wir heute wissen. Uns haben Sie damals vorgehalten wir hätten von NRW, Hamburg, Bremen und Berlin abgeschrieben, die ein solches Gesetz bereits haben.

Für uns Grüne kann ich nur sagen: Wir stehen zu unserer Verantwortung, gute Gesetze zu kopieren ist erlaubt und wir werden ihrem Gesetz ausdrücklich zustimmen auch wenn Sie von uns abgeschrieben haben. Das ist nicht schlimm, weil es gut ist und es uns um die Sache geht.

Die Menschen in Niedersachsen, alle Menschen in Niedersachsen, haben ein Recht auf menschenwürdigen Wohnraum, gerade jetzt wo wir uns so viel drinnen aufhalten. Dazu gehört ein Mindestmaß an Platz, Lüftung und sanitären Einrichtungen. Platz zum Schlafen, Leben, Wohnen und Spielen.

Vermieter, die künftig Schrottwohnungen vermieten, in denen die Mindeststandards nicht eingehalten werden, bekommen hohe Bußgelder. Die Kommunen können die Vermieter zwingen Abhilfe zu schaffen oder das Vermieten ganz untersagen. Damit wären überbelegte Sammelunterkünfte von heute auf morgen illegal und verboten.

Das fehlte bislang in Niedersachsen. Und ist aus unserer Sicht überfällig.

Anrede,

zum Schluss zitiere ich mich noch einmal selber aus meiner Rede von 2018:

Mit unserem heutigen Gesetzesantrag wollen wir der GroKo etwas auf die Sprünge helfen.

Denn die Wohnraumsituation insbesondere in den großen Städten ist brisant. Wir haben Fälle von üblen Immobilienhaien, die unzumutbare Wohnbedingungen wie etwa im Wollepark in Delmenhorst oder aber auch bei vielen Werksvertragsarbeitern von Schlachthöfen zulassen, die Bewohnerinnen und Bewohner ausbeuten und sie teilweise erheblichen gesundheitlichen Gefahren aussetzen.

Eine schlechte Wohnung macht brave Leute verächtlich“, wusste schon Johann Wolfgang von Goethe in „Was wir bringen“ von 1802.

200 Jahre später ist das Grundrecht auf faires Wohnen immer noch nicht gewährleistet. Unsere niedersächsische Verfassung verpflichtet uns in Artikel 6a darauf hinzuwirken, dass „die Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum versorgt ist.

Lassen Sie uns gemeinsam für faires Wohnen sorgen, gegen unzumutbare Zustände vorgehen und Leerstände und Spekulation mit Wohnraum zurückdrängen.

Und jetzt warten wir wieder gespannt auf die Argumente der GroKo, warum Vorschläge der Opposition nun wieder nicht gehen, obwohl sie im Koalitionsvertrag angelegt sind.

Wir Grüne sind eine Opposition die scharf kritisieren aber auch loben kann.

Wenn die Groko schnell ein besseres Gesetz zum Wohnraumschutzgesetz vorlegt, sind wir gerne bereit es gemeinsam zu beschließen. Ansonsten nehmen Sie unseres.

Tun sie es endlich!

Vielen Dank.

Zurück zum Pressearchiv