Britta Kellermann: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes

Rede Britta Kellermann© Plenar TV

TOP 7: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (GE SPD/Grüne)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

jeder von uns verbraucht täglich ungefähr 120 Liter sauberes Trinkwasser. Maximal vier Liter brauchen wir um unseren Körper mit ausreichend Flüssigkeit zu versorgen. Der Rest ist zum Waschen, Duschen, Baden, Putzen oder wird schlicht die Toilette runtergespült.

Der größte Teil des aus dem Wasserkreislauf entnommenen Wassers wird in Europa allerdings von Gewerbeunternehmen wie Energieversorgern, der Industrie oder Getränkeherstellern verbraucht.

Die Erde ist zwar zu 71 Prozent hauptsächlich von Wasser bedeckt, davon sind aber nur 2,5 Prozent trinkbares Süßwasser.

Und weltweit haben 2,2 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser.

Angesichts des Klimawandels, der zunehmenden Anzahl und Dauer von Dürreperioden und der global weiterhin steigenden Nachfrage wird klar: Wir können uns einen verschwenderischen Umgang mit der Ressource Wasser nicht leisten.

Warum erzähle ich Ihnen das? Weil das die Rahmenbedingungen sind, unter denen wir heute über Ermäßigungen bei der Niedersächsischen Wasserentnahmegebühr entscheiden.

Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist es offensichtlich, dass die Wasserentnahme begrenzt werden muss. Und gleichzeitig ist es unser politischer Auftrag, unangemessene Belastungen Einzelner durch zu hohe Gebühren zu vermeiden.

Besonders erleichtert bin ich, dass wir die 9200 niedersächsischen Sportvereine wieder von der Wasserentnahmegebühr befreien werden. Sport hat eine hohe Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und es macht eben mehr Spaß, wenn man auf grünem Rasen Fußball spielen kann und die Ascheplätze beim Tennis nicht stauben.

Gleichzeitig setzen wir mit einer Begrenzung von 5000 m³ Wasser pro Jahr klare Signale, dass auch Vereine sparsam mit der Ressource Wasser umgehen müssen. Damit schaffen wir eine ausgewogene Lösung, die sowohl Sport und Gemeinschaft als auch Nachhaltigkeit fördert.

Mit zu hohen Gebühren belastet waren zuletzt auch die niedersächsischen Privatunternehmen. Durch die inflationsbedingte Anhebung der Wasserentnahmegebühr in den Jahren 2021 und 2022 ist die Gebühr um 13,4 Prozent angestiegen. Das hat den länderübergreifenden Wettbewerb für die niedersächsischen Unternehmen verzerrt. Durch die Einfügung des neuen Absatz 4 in §22 wollen wir das ausgleichen.

Entlastet wird außerdem die holzverarbeitende Wirtschaft in Niedersachsen, die Stammholz nasslagert.

Liebe Abgeordnete, mit dieser kleinen Novelle des Wassergesetzes setzen wir auch weiterhin sinnvolle Anreize zum Wassersparen und entlasten trotzdem - da wo es nötig ist.

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