Britta Kellermann: Rede zur Änderung des Nds. Naturschutzgesetzes
TOP 5 – Gesetzentwurf zur Änderung des Nds. Naturschutzgesetzes
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Abgeordnete,
in Niedersachsen entscheiden die Unteren Naturschutzbehörden normalerweise über Entschädigungsanträge nach §68 des Bundesnaturschutzgesetzes. Wenn sie diese jedoch für unbegründet halten, geht der Antrag bisher an die Enteignungsbehörde, die beim Innenministerium angesiedelt ist. Das hat in der Vergangenheit zu Problemen geführt, da von dort Entscheidungen zulasten des Haushaltes des Umweltministeriums getroffen wurden. Diese Konflikte führten sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Häusern.
Mit diesem Gesetzesvorhaben wollen wir nun die Zuständigkeit für Entschädigungsanträge im Naturschutz vom Innen- auf das Umweltministerium verlagern – für eine fachlich fundierte und kohärente Bearbeitung von Gänsefraßschäden. Denn bei naturschutzrechtlichen Entschädigungsfragen liegt die fachliche Kompetenz - naturgemäß - eher im Umweltministerium als im Innenministerium.
Warum? Das Umweltministerium fördert bereits landwirtschaftliche Betriebe für Ertragsverluste durch Gänsefraß und zahlt auch zusätzliche Billigkeitsleistungen bei besonders starken Rastspitzen. Es ist daher nachvollziehbar, dass bereits erhaltene Ausgleichs- und Billigkeitsleistungen sich mindernd auf die Entschädigung auswirken müssen. Das kann jedoch nur die Fachbehörde richtig beurteilen.
Die Änderung der Zuständigkeit ist also notwendig, um die Verfahren kohärent und fachlich fundiert zu gestalten. Es ist auch positiv, dass mit der Novelle nun auch noch offene Entschädigungsanträge, bei denen bisher keine Einigung erzielt wurde, beim NLWKN bearbeitet werden, um zu einer einheitlichen Lösung zu kommen.
Ich freue mich deshalb, dass der Gesetzentwurf im Umweltausschuss bereits einstimmig angenommen wurde, und hoffe, dass wir das heute auch so hinbekommen.
Vielen Dank!