Britta Kellermann: Rede zum Wolfs-Management (Antrag CDU)

Rede Britta Kellermann© Plenar TV

TOP 21: Genug Zeit verspielt: Wolfsmanagement jetzt verbessern – Rechtsrahmen anpassen – Verwaltungsvollzug erleichtern – Daten- und Management-Lücken schließen (Antr. CDU)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

die Weidetierhalter*innen, die draußen demonstrieren haben berechtigte Sorge um ihre Tiere. Die Herdenschutzmaßnahmen helfen. Aber sie bieten keinen vollständigen Schutz. Und so gelingt es immer wieder Wölfen auf gut gesicherte Weiden einzudringen.

Natürlich können und wollen wir da nicht tatenlos zusehen. Denn die Beweidung ist wichtig für eine artgerechte Tierhaltung und den Erhalt der Artenvielfalt in der Landschaft.

Deshalb haben unsere grün-geführten Ministerien sich nach Regierungsübernahme sofort an die Arbeit gemacht und bereits im Februar letzten Jahres einen neuen Dialog zu Weidetierhaltung und Wolf gestartet. Das war der erste Dialog nach langer Zeit und er hat viele Ihrer Forderungen bereits auf den Weg gebracht.

Sie wollen den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabstufen. Das Verfahren dafür ist längst eingeläutet. Die Europäische Kommission hat dies bereits im Dezember 2023 bekannt gegeben. Und das Land Niedersachsen hat dazu ausführlich an die EU berichtet. Kurz gefasst: Die Bestandszahlen sind stark angewachsen und deshalb wird eine Anpassung des Schutzstatus auch geprüft. Nur ist es so, dass das entscheidende Gremium der ständige Ausschuss der Berner Konvention ist und dieser eben nur einmal jährlich tagt.

Ebenso was die FFH-Richtlinie angeht. Hier wollen Sie den Schutzstatus von Anhang IV der Richtlinie nach Anhang V heruntersetzen. Auch dazu laufen bereits die Diskussionen auf den relevanten Ebenen Aber auch hier gibt es festgelegte Verfahren, die Sie mit Ihren populistischen Anträgen nicht beschleunigen können.

Der Erhaltungszustand des Wolfes ist im Rahmen der FFH-Richtlinie alle sechs Jahre zu ermitteln. Der nächste Bericht ist im kommenden Jahr abzugeben. Und da nimmt Deutschland ja keinen Sonderstatus ein, sondern muss sich – wie alle anderen EU-Länder auch – an die gemeinsam vereinbarten Regeln halten. So läuft das eben in einer Föderation.

Eine Änderung der FFH-Richtlinie ist übrigens ohne die Berner Konvention nicht machbar. Wer hier auf eine schnelle Entscheidung zugunsten der Weidetierhalter*innen hofft, sollte seine Erwartungen nicht allzu hochschrauben.

Wir konzentrieren uns daher auf die Umsetzung schneller und praxisnaher Lösungen!

Im Oktober 2023 hat Bundesumweltministerin Lemke die Weichen für das Schnellabschussverfahren gestellt. Im Dezember hat dann die die Umweltministerkonferenz den Rahmen dafür gesteckt.

In Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen soll bereits nach erstmaliger Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren eine Abschussgenehmigung möglich sein. Sie soll für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1 km um die betroffene Weide zulassen.

Dieser Regelung liegt die Annahme zugrunde, dass der Abschuss sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Wolf beziehen wird, von dem weitere Nutztierrisse drohen. Und diese Annahme wird von den Gerichten auch gar nicht in Frage gestellt.

Niedersachsen ist das erste Land, das bereits zwei Verfahren zum Schnellabschuss durchgeführt hat. Und Niedersachsen sammelt damit gerade Erfahrungen – stellvertretend für alle Bundesländer.

Die Ablehnung der Abschussgenehmigung durch das OVG wurde ausführlich begründet. Niedersachsen wird seine Schlüsse daraus ziehen und bei seinen Bescheiden in Zukunft nachbessern. Wir sind da auf einem guten, praktikablen Weg, der auch von den Betroffenen akzeptiert wird. Dass nicht gleich alles glattläuft, ist kein Grund die Flinte ins Korn zu werfen!

Liebe CDU, natürlich nehmen wir auch diesen Antrag jetzt noch in das Bündel von Wolfs-Anträgen auf, die wir im Ausschuss gerade beraten. Aber bevor Sie sich jetzt direkt an den Nächsten setzen, tun sie uns doch allen bitte einen Gefallen: Lassen Sie die Ministerien doch jetzt erst einmal ihre Arbeit machen.

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