Antrag:Sechs Punkte Plan für eine Zäsur beim Umgang mit atomarem Müll: Vertrauen schaffen - Endlagersuche wirklich neu beginnen!

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen   

Hannover, den 10.01.2012

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

  • Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich für einen grundlegenden Neubeginn bei der Endlagersuche einzusetzen. Der Landtag begrüßt den Versuch, im Konsens mit allen Bundesländern einen Neubeginn bei der Endlagersuche zu suchen. Niedersachsen ist aufgrund historischer Erfahrungen in besonderer Weise verpflichtet, sich dafür einzusetzen, dass Sicherheit im Umgang mit radioaktivem Atommüll Priorität vor politischen Formelkompromissen hat.
  • Der Landtag stellt fest, dass das Gorlebenprojekt endgültig gescheitert ist. Über 35 Jahre hinweg haben verschiedene Bundes- und Landesregierungen unter Missachtung geltenden Rechts, mit Hilfe von Rechtsbeugung, Rechtsbruch und mit massivem Polizeieinsatz versucht, einen willkürlich ausgesuchten ungeeigneten Standort durchzusetzen. Wer jetzt an einen "Referenzstandort" Gorleben festhalten will, lässt vermuten, dass er keinen Neubeginn anstrebt, sondern an der ultimativen Durchsetzung dieses Standortes festhält. Der Standort Gorleben muss endgültig aufgegeben werden. Vertrauen in einen neuen Endlagersuchprozess kann nur  entstehen, wenn eine neue Endlagersuche wirklich ergebnisoffen ist.
  • Der Landtag kritisiert, dass unter Umgehung geltenden Bergrechts und unter Umgehung geltenden Atom- und Planungsrechts bis zum heutigen Tag Fakten in Gorleben geschaffen werden: Der Bundesumweltminister hat kürzlich auf einer Pressekonferenz eingeräumt, dass in Gorleben nicht nur erkundet sondern auch gebaut wird, obwohl er dies öffentlich immer abgestritten hatte. Selbst nach der kürzlich erfolgten Mitteilung des Bundesumweltministers über einen angeblichen Baustopp wurden die Bohrungen unter Tage fortgesetzt und die Öffentlichkeit fortdauernd getäuscht.
  • Unter dem Deckmantel der so genannten "Vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben" (vSG) werden dort bereits Genehmigungsunterlagen erstellt. Mit der Durchführung dieser Arbeiten im Bergwerk und am Schreibtisch wurden Unternehmen und Institutionen beauftragt, die maßgeblich Verantwortung für die Vertuschung des Asse – Desasters tragen.
  • Der Landtag fordert einen Neubeginn, der vor Auswahl möglicher Standorte die Sicherheitsanforderungen für alle geologisch in Frage kommenden Wirtsgesteine, Methoden und Orte nach wissenschaftlichen Maßstäben festlegt. Die Sicherheitsanforderungen sind in einem öffentlichen, transparenten und nachvollziehbaren Prozess zu entwickeln und zu beraten. Die Festlegung der Kriterien erfolgt im Bundestag nach für jedermann zugänglichen öffentlichen Expertenanhörungen. So lange schon vor Festlegung der Anforderungen ein möglicher Endlagerstandort benannt ist, besteht die Gefahr, dass diese Sicherheitsanforderungen weiterhin dem Standort angepasst werden, wie dies zum Beispiel durch Wegfall der Anforderung eines Mehrbarrierensystems bei Gorleben geschehen ist.
  • An Stelle des gescheiterten regionalen "Gorleben-Dialogs" muss ein nationaler Atommüll-Dialog treten. Der Landtag fordert einen Neubeginn, der eine völlig neue Qualität von Öffentlichkeitsbeteiligung, Planung und Transparenz begründet. Die Asymmetrie üblicher Bürgerbeteiligung bei Zugriff auf Expertenwissen, Zeitbudget und Budget für Kommunikation muss überwunden werden und durch eine Bürgerbeteiligung ersetzt werden, die Bürgerinnen und Bürger als Partner auf Augenhöhe begreift und nicht als Gegner.

Begründung

Die Standortbenennung Gorlebens war nicht das Ergebnis eines wissenschaftlichen und schon gar nicht eines geologischen Auswahlverfahrens, sondern wurde aus politischen und wirtschaftlichen Gründen 1977 gefällt. Das gesamte Verfahren hat 3,5 Wochen gedauert, war geheim.Inzwischen hat die Bundesregierung diesem offenkundigen Mangel bei der Standortauswahl sogar Rechnung getragen, in dem sie ein zuvor in den Sicherheitsanforderungen gefordertes dokumentiertes Auswahlverfahren als Voraussetzung für die Wahl eines Standortes aus der Präambel der aktuellen Sicherheitsanforderungen herausgestrichen hat.

Anwohnern, Grundbesitzern, Kirchengemeinden, Greenpeace und die Rechtshilfe Gorleben klagen derzeit vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg gegen den weiteren Ausbau des Salzstocks Gorleben als Atommüllendlager unter dem Deckmantel einer so genannten "Erkundung". Die Klagen wenden sich konkret gegen die von Bundesumweltminister Norbert Röttgen am 30.03.2010 beantragte und am 21.09.2010 vom Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zugelassene Verlängerung des uralten Rahmenbetriebsplans von 1983. Außerdem setzen sich die Kläger gegen den ebenfalls vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012 zugelassenen Hauptbetriebsplan zur Fortsetzung der Arbeiten im Erkundungsbereich 1 und zum Beginn der Arbeiten in Erkundungsbereich 3 zur Wehr. Die Kläger halten das vom Bundesumweltministerium geplante und vom Umweltministerium Niedersachsen genehmigte Vorgehen zur Fortsetzung der angeblichen Erkundung des Salzstocks aus mehreren Gründen für rechtswidrig:

  • Der alte Rahmenbetriebsplan ist rechtswidrig, weil das Projekt in Umfang und Streckenführung erheblich verändert wurde.
  • Die technischen Anforderungen an ein Endlager sind durch neue wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen mit dem Asse - Desaster andere geworden, Abfallart und Abfallmengen haben sich wesentlich geändert.
  • Nach Bergrecht ist bereits seit 1990 vor Zulassung solcher Rahmenbetriebspläne eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch bei einer angeblichen Erkundung nach Bergrecht vorgeschrieben.
  • Eine Erkundung nach Bergrecht deckt nicht den tatsächlichen Bau eines Endlagers ab.
  • Die Schächte sind mit einem Durchmesser von 7,50 Metern von vornherein im industriellen Maßstab dimensioniert worden.
  • Die untertägige "Erkundung" sollte nach Angaben des Rahmenbetriebsplans von 1983 "vier Jahre, von 1989 bis 1992" dauern – faktisch hat man sich jedoch damals für einen Ausbau ohne Genehmigung entschieden.
  • Mit der Schaffung von Enteignungsmöglichkeiten zum Zwecke der angeblichen Erkundung im Atomgesetz, anstatt im Bundesberggesetz, gibt die Bundesregierung zu, dass Gorleben bereits als Endlager festgelegt wurde und zumindest in diesem für die Bundesregierung nützlichen Fall schon atomrechtlich behandelt wird.

Ein Endlagersuchgesetz, das versucht den Standort Gorleben nachträglich zu rechtfertigen und durchzusetzen ist zum Scheitern verurteilt. Wenn Bundesumweltminister Röttgen weiter Fakten schaffen will, Sicherheitskriterien auf Gorleben zugeschnitten werden und Genehmigungsunterlagen unter dem Deckmantel einer so genannten "Sicherheitsanalyse" erarbeiten will, darf Niedersachsen nicht zustimmen. Alle Beteiligten müssen wissen, dass auf diesem Wege kein gesellschaftlicher Konsens möglich sein wird.

Ein Endlager muss die hochradioaktiven Abfälle – nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik – für eine Million Jahre sicher vor der Biosphäre abschirmen. Die Langzeitsicherheit von Endlagern für radioaktive Abfälle hängt entscheidend von der möglichen Einwirkung wässriger Lösungen auf die Abfälle, die Herauslösung radioaktiver Stoffe und deren Wanderung durch die Gesteinsschichten des Wirtsgesteins und des Deckgebirges in die Biosphäre ab. Deshalb ist die Trockenheit eines Endlagers von hoher Bedeutung.

Die Erfahrungen mit dem Gorleben-Prototyp Asse müssen in künftige Planungen einfließen. Das Desaster in der Schachtanlage Asse II, dass als "sicher für alle Zeiten" galt, hat gezeigt, dass man Möglichkeiten zur Fehlerkorrektur haben muss. Deshalb muss jedes denkbare Konzept Rückholbarkeit für einen Zeitraum von 500-1000 Jahren ermöglichen. Die Glaubwürdigkeit eines Konzeptes, das Rückholbarkeit und Bergung für definierte Zeiträume ermöglicht, steht und fällt zudem mit dem Prozess der Rückholung von schwachradioaktivem Atommüll in der Asse. Wer diesen Weg durch Obstruktion verbaut, wird an keiner anderen Stelle ein glaubwürdiges Bergungskonzept für hochradioaktiven Müll vertreten können.

Vor allem geologische Barrieren sollen das Eindringen von Wasser von außen, aber auch die Migration von Radionukliden mit wässrigen Lösungen oder Gasen aus dem Salzstock in die Biosphäre über lange Zeiträume verhindern. Es darf keine hydraulischen Verbindungen zwischen dem Endlager und den Grundwasserleitern geben.

Die Erkenntnisse der untertägigen Erkundungen haben schwere geologische Mängel des Salzstocks Gorleben offenbart, so dass dieser Salzstock unter keinen Umständen mehr als eignungshöffig bezeichnet werden kann:

Es sind insgesamt 322 Pegelbohrungen im Deckgebirge, 44 Salzspiegelbohrungen, vier Tiefbohrungen bis zu 2.000 Metern und zwei Schachtvorbohrungen (bis max. 967 m) abgeteuft worden. Von November 1979 bis Dezember1982 wurden die Deckgebirgs- und Salzspiegelbohrungen im Auftrag der PTB von einer Arbeitsgruppe am Geologischen Institut der Universität Kiel unter der Leitung des Kieler Geologen Prof. Klaus Duphorn bearbeitet und ausgewertet. Die Bohrungen hatten ergeben, dass das ursprünglich geforderte, intakte Deckgebirge über dem Salzstock Gorleben auf 7,5 km² durch die Gletscher der Elster-Eiszeit vor ca. 400.000 Jahren bis in eine Tiefe von über 300 Metern großräumig abgetragen und ausgeräumt wurde. In der dadurch entstandenen so genannten Gorlebener Rinne liegen Geröll und Grundwasser direkt auf dem Salzstock.

Über dem Salzstock sind an mehreren Stellen Verbindungen vom unteren zum oberen Grundwasserstockwerk vorhanden, wodurch z.B. in der Löcknitz Niederung ein Aufstieg von Salzwasser bis dicht unter die Geländeoberfläche möglich ist. Die Existenz von jungen, warmzeitlichen Wässern an der Basis der Gorlebener Rinne und Soleaufstiegswässern in der Löcknitz Niederung sind Belege für aktuell stattfindende Ablaugung leichtlöslicher Salze. Im Bereich der schmalen Austrittsstellen des Kaliflöz Staßfurt am Salzspiegel reicht die Ablaugung fast bis 200 Meter unter den Salzspiegel (vorauseilende selektive Subrosion). In der Gorlebener Rinne liegt die tiefste Stelle des zentralen Salzstocksbereiches mehr als 300 Meter unter der Geländeoberfläche. Im so genannten Steilen Zahn, einer Aufragung des Gipshutes reicht der Salzstock hingegen bis 133 Meter unter die Erdoberfläche (vgl. Duphorn, Quartärgeologisches Fazit, 1981).

Lösungszutritte wurden in allen Tiefbohrungen und den Schachtvorbohrungen im Salzstock festgestellt. Die Lösungen stehen unter hohem, petrostatischen Drücken. Die BGR gibt Zuflussmengen von bis zu 165 m3 Wasser bzw. Lauge pro Zutrittsstelle an. Das Lösungsverzeichnis des BfS  weist allein im ersten von neun geplanten Erkundungsbereichen, dem EB 1, über 30 Laugenvorkommen nach. Laut BfS ergaben Tests Reservoirvorkommen in der Größenordnung von maximal einigen tausend Kubikmetern. Die durch Funde in Akten der BGR von der Umweltschutzorganisation Greenpeace aufgedeckten Abschätzungen von 85.000 m³ bzw. bis zu eine Million m³ konnten bisher weder von der BGR selbst noch vom BfS plausibel und nachvollziehbar widerlegt werden.

Der Salzstock Gorleben befindet sich über dem größten zusammenhängenden Gasvorkommen Deutschlands, das sich von Rambow im Nordosten unter dem Salzstock entlang aufsteigend über Wustrow bis nach Peckensen (Sachsen-Anhalt) im Südwesten erstreckt.

In sämtlichen Gesteinsproben, die bei der Erkundung des Salzstockes im Erkundungsbereich 1 entnommen und daraufhin untersucht worden, konnten Gas und /oder flüssige Kohlenwasserstoffe nachgewiesen werden. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass der gesamte Kern des für die Endlagerung der wärmeproduzierenden hochradioaktiven Abfälle vorgesehenen und aus den Salzgesteinen der Staßfurt-Folge bestehenden Salzstocks von einer nicht bestimmbaren Anzahl von Gaseinschlüssen (Gasbläschen) in nicht vorhersehbarer Anordnung durchsetzt ist. Nach NOWAK, WEBER, BORNEMANN (2002) ist die Verteilung der Einschlüsse unregelmäßig und es ist keine Gesetzmäßigkeit bezüglich der Lage der Gesamtstruktur des Hauptsattels zu erkennen. Darüber hinaus ist die Annahme berechtigt, dass die Anzahl der flüssigen und gasförmigen Einschlüsse zur Tiefe hin, d.h. zur potenziellen Quelle hin nicht weniger wird sondern zunimmt. Während der Schachtvorbohrung 5001 kam es zu unerwarteten und "eruptiven" Zutritten von brennbaren und explosiven Gasen u.a. in Tiefe der geplanten Einlagerungsbereiche (vgl. Grübler 1984). Nachweise von solchen Gaseinschlüssen finden sich in allen Tiefbohrungen und der Schachtvorbohrung 5002. Außer dem so genannten Zechstein-Gas, entstanden in organischen geologischen Schichten, die an der Salzstockbasis vorliegen (ca. 3.000 Meter Tiefe) wurden auch Gasanteile des so genannten Rotliegend-Gases.

Die weit verbreitete Behauptung, dass es im Salz wegen dessen plastischer Eigenschaften, der so genannten Konvergenz, nicht zu offenen Klüften und Spalten kommen kann, ist durch Feldbeobachtungen aber auch durch Experimente widerlegt (HERRMANN, A.G. 1980). Auch die Erfahrungen in der Schachtanlage Asse II haben das alte Dogma widerlegt. In Gorleben sind nicht nur im Hauptanhydrit, offene, nicht verheilte Klüfte angetroffen worden.

Fraktionsvorsitzender

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