Antrag:Den Klimawandel ernst nehmen – Erforderliche Investitionen in den Küstenschutz nicht länger verhindern

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Die Landesregierung hat bisher die massiven Folgen des Klimawandels für den Küstenschutz nicht zur Kenntnis genommen, indem sie den Meeresspiegelanstieg des vergangenen Jahrhunderts in die Zukunft fortschreiben und damit sämtliche Ergebnisse internationaler und nationaler Forschungsprojekte ignorieren wollte. Das im europäischen Vergleich ohnehin niedrige Schutzniveau wird durch diese verantwortungslose Politik in den kommenden Jahrzehnten nochmals erheblich verringert.

Durch ihr in Aussicht gestelltes Einvernehmen zur Vertiefung von Unterelbe, Außen-, Unterweser und Ems ignoriert die Landesregierung die erheblichen Gefahren aufgrund des Klimawandels zu erwartender häufigerer und stärkerer Sturmfluten. Dadurch werden Leib und Leben zahlreicher Menschen in Niedersachsen, Bremen und Hamburg in unverantwortbarer Weise gefährdet.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

1.       Ihrer Verantwortung für eine entschiedene Klimaschutzpolitik endlich gerecht zu werden und damit ihren Beitrag dazu zu leisten, den Klimawandel auf das inzwischen unvermeidbare Minimum zu beschränken.

2.       Für den Generalplan Küstenschutz aufgrund der Küstensenkung und klimabedingt einen Meeresspiegelanstieg von 80 Zentimetern pro Jahrhundert anzunehmen.

3.       Die ostfriesischen Inseln in den Generalplan Küstenschutz einzubeziehen.

4.       Der geplanten weiteren Vertiefung von Elbe, Weser und Ems das Einvernehmen zu versagen bzw. entsprechende eigene Planungen unverzüglich einzustellen.

5.       Gemeinsam mit den anderen norddeutschen Küstenländern beim Bund dafür einzutreten, die Bundesmittel für den Küstenschutz entsprechend den gestiegenen Anforderungen aufzustocken. Dabei können die bereits für Flussvertiefungen im Bundeshaushalt eingeplanten Mittel kurzfristig für den Küstenschutz umgewidmet werden.

6.       Die eklatanten akuten Schwachstellen im niedersächsischen Küstenschutz, insbesondere auf den ostfriesischen Inseln, dem Altenbrucher Bogen an der Elbe und den Deichen am südöstlichen Jadebusen unverzüglich zu beseitigen und  umgehend die erforderlichen Mittel für ein risikoorientiertes Sofortprogramm Küstenschutz bereit zu stellen.

Begründung:

Ohne die ca. 600 km langen Hauptdeiche an der niedersächsischen Küste wäre der Lebensraum von ca. 1,2 Millionen Menschen unbewohnbar. Gemessen an der Hochwasserwahrscheinlichkeit ist das Schutzniveau der niedersächsischen Deiche schon heute bis zu zehnmal niedriger, als in den Niederlanden. Aufgrund des von der Wissenschaft inzwischen einhellig prognostizierten Anstiegs des Meeresspiegels und der Zunahme der Intensität und Häufigkeit von Sturmfluten würde sich das ohnehin niedrige Schutzniveau der niedersächsischen Deiche ohne wirksame Küstenschutzmaßnahmen bereits bis zum Jahre 2050 um den Faktor 5 bis 10 verringern.

Die Politik dieser Landesregierung unter der Maxime: "Nach uns die Sintflut" ist deshalb unverantwortbar. Der neue Generalplan Küstenschutz muss sich daher an den Ergebnissen der internationalen Klimafolgenforschung ausrichten und die tektonische Senkung der Nordseeküste von ca. 15 Zentimetern pro Jahrhundert berücksichtigen. Als Grundlage des neuen Generalplans Küstenschutz ist daher ein Meeresspiegelanstieg von 80 cm vorzusehen. Weil eine derartige Erhöhung der Deiche in vielen Bereichen u.a. an bautechnische Grenzen stößt, sind alternative Methoden des Deichbaus – etwa bituminöse Deckschichten, Deckschichten aus vergossenen Steinen oder das Einsetzen von Spundwänden in den Deichkern – zu erproben und anzuwenden. Darüber hinaus dürfte in manchen Bereichen eine zweite Deichlinie erforderlich werden. Diese ist – wo mittel- und langfristig erforderlich - unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit zu planen und raumordnerisch abzusichern.

Da die Umsetzung des bisherigen unzureichenden Generalplans Küstenschutz ohne Aufstockung der verfügbaren Haushaltsmittel frühestens in 10 bis 12 Jahren vollzogen sein wird, müssen umgehend Mittel für ein risikoorientiertes Sofortprogramm bereitgestellt werden. Der erhebliche Unterbestick zahlreicher Deiche birgt erhebliche Risiken für die Bevölkerung, die nicht länger tragbar sind. Beispielsweise ist es zwischen Sehestedt und Warpelersiel (Landkreis Wesermarsch) bei der letzten Sturmflut nur deshalb nicht zur Überspülung des Deiches gekommen, weil der Sturm rechtzeitig nachgelassen hat. In diesem Bereich liegt der Deich um 80 cm unter der aktuellen Sollhöhe.

Über den Anstieg des Meeresspiegels hinaus stellt die prognostizierte Zunahme der Intensität und Häufigkeit von Sturmfluten ein zusätzliches Risiko dar. Über die Flussmündungen wird das Wasser weit in das Binnenland hineingedrückt. "Wasserautobahnen" sind keine Einbahnstraßen! Tiefere und breitere Flussmündungen führen unweigerlich dazu, dass Sturmfluten mit größerer Gewalt höher und weiter in das Binnenland auflaufen. Die Risiken für Leib und Leben der betroffenen Menschen werden damit immer unkalkulierbarer. Das erforderliche Einvernehmen des Landes zur Vertiefung von Unterelbe und Außenweser muss daher u.a. aus Gründen der Deichsicherheit versagt werden; eigene Planungen zu Vertiefung von Unterweser und Ems sind unverzüglich einzustellen.

Die durch den Verzicht auf die weiteren Vertiefungen der Flüsse frei werdenden Haushaltsmittel des Bundes müssen kurzfristig für den Küstenschutz umgewidmet werden. Darüber hinaus sind die Bundesmittel für den Küstenschutz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz entsprechend den Anforderungen deutlich aufzustocken, anstatt sie – wie im aktuellen Bundeshaushalt geschehen – um 20% zu kürzen. Dazu ist ein gemeinsames Vorgehen der norddeutschen Küstenländer gegenüber dem Bund erforderlich.

Stellv. Fraktionsvorsitzende

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