Antrag: Zusätzliche Studienplätze schaffen, Bildungsfonds auflegen – Mehr Studienplätze mit Qualität!

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

  • Ein hoher Anteil an hoch qualifizierten Menschen stellt eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Niedersachsens dar. Mehr Hochschulabsolventen steigern die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Gleichzeitig ist der Ausbau der Hochschulen ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung größerer Chancengleichheit in unserem Bildungssystem.
  • Die Zahl der grundständigen Studienanfängerplätze ist in Niedersachsen im Zeitraum von 2001 bis 2005 von 33.400 auf 29.700 gesunken.
  • Niedersachsen hat seit Jahren einen negativen Wanderungssaldo bei Studierenden zu verzeichnen. Im Wintersemester 2004/2005 war Niedersachsen mit minus 25.345 Exportmeister unter den Bundesländern und hat damit deutlich mehr Studierende an andere Bundesländer abgegeben, als aus anderen Bundesländern nach Niedersachsen zum Studium gekommen sind.
  • Es ist davon auszugehen, dass es jenseits der Spitze durch den doppelten Abiturjahrgang mittelfristig in Niedersachsen bis zum Jahr 2020 einen zusätzlichen Bedarf von ca. 3.000 Studienanfängerplätzen gibt.

Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um mehr Menschen in Niedersachsen eine ausgezeichnete Hochschulausbildung zu ermöglichen.

  • Ab dem Wintersemester 2007/2008 werden zusätzlich 3.000 grundständige Studienanfängerplätze zur Verfügung gestellt.

Diese Studienplätze werden aus zusätzlich bereitgestellten Mitteln finanziert und dürfen nicht zu Lasten der Qualität von Lehre und Forschung erwirtschaftet werden. Im Haushaltsplan 2007 und in der mittelfristigen Planung sind entsprechende Finanzvolumina zur Verfügung zu stellen.

Dem kurzfristigen Mehrbedarf an Studienanfängerplätzen in den Jahren 2011 und 2012, bedingt durch den doppelten Abiturjahrgang, wird mit temporär wirkenden Maßnahmen begegnet.

Die Landesregierung ist aufgefordert, im Rahmen der Hochschulpaktverhandlungen den Bund in die Finanzierung mit einzubeziehen.

  • Die Erlöse aus allen zukünftigen Veräußerungen von Landesvermögen, die über die bisher im Haushaltsplanentwurf 2007 eingestellten hinausgehen, fließen in einen Bildungsfonds.

Aus den in Zukunft anfallenden Zinserträgen des Fonds sollen zunächst innovative Hochschulprojekte finanziert werden, die als Reformziel die Verbesserung der Leistungsqualität für Studium und Lehre anvisieren und damit den quantitativen wie qualitativen "Output" der Hochschulen steigern.

An der Ausgestaltung dieses Fonds sind die Hochschulen über die Landeshochschulrektorenkonferenz zu beteiligen.

Begründung

"Wir brauchen mehr Studienplätze mit Qualität", erklärte die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Margret Wintermantel, am 28. August 2006. Diese Einschätzung teilen alle Experten im Wissenschaftsbereich, auch der Wissenschaftsrat hat bereits wiederholt entsprechende Empfehlungen zum arbeitsmarkt- und demographiegerechten Ausbau des Hochschulsystems vorgelegt. Damit unweigerlich verbunden ist ein erheblicher finanzieller Mehrbedarf. Um den Anforderungen einer Wissensgesellschaft zu genügen, müssen sowohl quantitative als auch qualitative Notwendigkeiten berücksichtigt werden.

Neben der Spitze bei der Nachfrage nach Studienanfängerplätzen in den Jahren 2011 und 2012, bei der zusätzlich zu geburtenstarken Jahrgängen auch die doppelten Abiturjahrgänge an die Hochschulen drängen und der mit temporär wirkenden Maßnahmen (z.B. vorzeitiger Besetzung frei werdender Professuren, Erhöhung von Lehrdeputaten, Nutzung freier Kapazitäten in den neuen Bundesländern, etc.) begegnet werden muss, ist auch mittelfristig mit einem Anstieg der Studienanfänger zu rechnen, der bildungs- und arbeitsmarktpolitisch zu begrüßen ist und dem mit einem zeitnahen Ausbau zusätzlicher Studienplätze begegnet werden muss.

Stattdessen ist in Niedersachsen die Zahl der Studienanfängerplätze in den letzten Jahren um ca. 11 % gesunken und Niedersachsen hat bereits jetzt den höchsten Abwanderungssaldo bei den Studierenden. Mit dem so genannten Hochschuloptimierungskonzept hat die Landesregierung die Landeszuwendungen an die niedersächsischen Hochschulen dauerhaft um jährlich 50 Millionen Euro reduziert.

Um den Herausforderungen an eine Wissensgesellschaft gerecht zu werden, ist es aber notwendig, mittelfristig zusätzliche, qualitativ hochwertige Studienanfängerplätze zur Verfügung zu stellen.

Zu 1.

Neben dem Auffangen der einmaligen Spitze der Studienanfängerzahlen in 2011/2012, der mit vorübergehend wirkenden Maßnahmen begegnet werden muss, die auch nur vorübergehend finanzwirksam werden, sind dauerhafte Lösungen nur mit zusätzlichen dauerhaft bereitgestellten Finanzmitteln zu bewältigen. Um den Ausbau ab dem Wintersemester 2007/2008 zu gewährleisten, müssen im Haushaltplan 2007 zusätzliche Mittel (ca. 10 Mio. €) eingeplant werden. Bei einer Verweildauer der Studierenden an den Hochschulen von zukünftig durchschnittlich acht Semestern wird sich die Gesamtzahl der Studierenden/Studienplätze um ca. 12.000 erhöhen. Im Zeitablauf wird daher der Mittelbedarf auf bis zu ca. 110 Millionen Euro jährlich (ca. ab 2011) ansteigen und dann auf dieser Höhe verbleiben. Zur Finanzierung dieser dauerhaften Ausgaben sollen Einsparungen beispielsweise im Bereich der Beihilfeleistungen und durch verstärkte Länderzusammenarbeit eingesetzt werden. Die Landesregierung ist aufgefordert, im Rahmen der Verhandlungen zum Hochschulpakt 2020 dafür zu sorgen, dass die zum Abfangen der Spitze der Studierendenzahlen notwendigen Aufwendungen im wesentlichen aus Hochschulpaktmitteln des Bundes finanziert werden. Darüber hinaus muss das Land darauf hinwirken, dass sich der Bund auch dauerhaft an der Finanzierung zusätzlicher Studienanfängerplätze beteiligt.

Zu 2.

Seit Jahren hat die Landesregierung erhebliche Vermögen veräußert und die Erlöse zur Haushaltsdeckung verwandt. Seit 2003 sind dadurch nahezu 2 Milliarden Euro aufgezehrt worden. Dieser Ausverkauf muss beendet werden. Auch in Zukunft wird es aus unterschiedlichen Gründen zu weiteren Vermögensveräußerung, z. B. von nicht mehr benötigten Liegenschaften, kommen. Es darf aber keinen weiteren Vermögensverzehr geben. Daher sollen die Erlöse aus zukünftigen Veräußerungen in einen Bildungsfonds fließen, aus dessen Zinserträgen zunächst zusätzliche Maßnahmen im tertiären Bildungsbereich finanziert werden können. An der Ausgestaltung des Fonds sollen die Hochschulen mitwirken. Über den Bildungsfonds sollen innovative Hochschulprojekte unterstützt werden, die eine Steigerung der Qualität der Lehre und des studentischen Lernens ermöglichen.

Fraktionsvorsitzender

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