Antrag: Zivilbevölkerung in Syrien schützen - niedersächsischer Verantwortung gerecht werden!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Obwohl die kriegerischen Auseinandersetzungen in Syrien nunmehr über sieben Jahre dauern, ist ein Ende der Konflikte nicht in Sicht. Die Syrien-Strategie der Europäischen Union sowie der Bundesregierung basiert dabei vor allem auf der Abwehr Geflüchteter und der militärischen Beteiligung an einem Luftkrieg über Syrien, dem weder ein Mandat der Vereinten Nationen zugrunde liegt, noch eine abgestimmte Strategie der internationalen Gemeinschaft. Diese Aktionen wirken weder friedensfördernd noch deeskalierend.

Hunderttausende sind in Syrien erneut auf der Flucht. Die Vereinten Nationen beschrieben die Lage als so schlimm wie nie zuvor und fordern eine sofortige Waffenruhe, um wenigstens der Zivilbevölkerung humanitäre Hilfe zukommen lassen zu können.

Darüber hinaus verstärkt die Bundesregierung ihre Abschottungspolitik gegen Geflüchtete. So hat die Große Koalition in Berlin aktuell den Familiennachzug ausgesetzt und damit die Situation geflüchteter Familien, insbesondere von unbegleiteten Minderjährigen, extrem verschlimmert. Die sichere Einreise von Angehörigen nach Deutschland wird bewusst blockiert.

Auf der anderen Seite gibt es eine Vielzahl von niedersächsischen Kommunen, die sich klar dazu bekennen, in dieser Situation mehr Geflüchtete aufzunehmen und ihnen Schutz zu bieten. So haben die Landkreise Lüchow-Dannenberg, Nienburg/Weser, Hameln-Pyrmont und die Stadt Göttingen entsprechende Beschlüsse gefasst.

Auch einzelne Bürger*innen und auch Kirchengemeinden haben sich engagiert und sich 2015 und 2016 für geflüchtete Familien verbürgt, die aus dem Kriegsgebiet Syrien im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogramms Niedersachsens in unser Land gekommen waren. Später gingen die Meinungen über die Reichweite der Verpflichtungserklärungen auseinander. Die Bürgschaften wurden entgegen der Auffassung der Bürg*innen auch nach der Asylanerkennung der Geflüchteten weiter in Anspruch genommen. Diese Verpflichtungserklärungen sind in § 68 AufenthG geregelt. Im Wesentlichen handelt es sich um Forderungen von Sozialleistungsträgern. Die Konferenz der Innenminister*innen und Senator*innen der Länder (IMK) hat Niedersachsen und Hessen im Dezember 2017 gebeten, mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Gespräche zur Lösung der Problematik zu führen. Bisher ist eine nachhaltige Lösung nicht in Sicht. Das BMAS hat lediglich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit sowie den für das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende) zuständigen obersten Landesbehörden und den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt, dass Erstattungsforderungen gegen Verpflichtungsgeber zwar fristwahrend festgesetzt, jedoch zunächst befristet niedergeschlagen werden, so dass keine Vollstreckung erfolgt.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • wieder ein niedersächsisches Aufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete aufzulegen;
  • eine nachhaltige Lösung wie einen niedersächsischen Hilfsfonds für die Bürg*innen herbeizuführen;

sich auf Bundesebene einzusetzen für

  • die Wiederzulassung des Familiennachzugs auch für die Gruppe der subsidiär Geschützten;
  • eine Änderung des § 68 AufenthG, der die Grundlage der Forderungen der Jobcenter darstellt;

Begründung

Das niedersächsische Landesaufnahmeprogramm zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien durch ihre in Niedersachsen lebenden Angehörigen ist Ende Juni 2015 nach zwei Verlängerungen ausgelaufen. Es hat einen wichtigen Beitrag zur Aufnahme einiger syrischer Flüchtlinge geleistet, welche keinen Platz im Kontingent der Bundesprogramme finden konnten. Das niedersächsische Programm hat Angehörigen von hier lebenden Syrer*innen eine effektive Möglichkeit geboten, Schutz zu finden. Die Landtagskommission zu Fragen der Migration und Teilhabe forderte in einer am 23.06.2015 einstimmig verabschiedeten Resolution das Aufnahmeprogramm bezüglich syrischer Flüchtlinge fortzusetzen. Eine Neuauflage des niedersächsischen Aufnahmeprogramms ist also dringend erforderlich.

Zur Begründung der weiteren Forderungen siehe den Feststellungsteil der Entschließung.

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