Antrag: Ziele der Landesraumordung einhalten ? Erdkabel im Höchstspannungsbereich erproben!

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 17.01.2006

Entschließung
Der Landtag stellt fest,
1. Die unterirdische Verlegung von Hochspannungsleitung ist ausdrückliches Ziel der Landesraumordnung. Das Landesraumordnungsprogramm verpflichtet die Landesregierung außerdem, den Bau von Energieleitungen mit der Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung in Einklang zu bringen und den damit verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten.
2. Der Ausbau der Stromleitungskapazitäten muss auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Erforderliche Ausweitungen der Leitungskapazitäten müssen nach dem Grundsatz erfolgen: Optimierung bestehender Leitungstrassen hat Vorrang vor dem Bau neuer Trassen. Wo neue Leitungen dennoch erforderlich sind, sind diese im Regelfall unterirdisch zu verlegen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
1. Gegenüber dem Antragsteller der geplanten 380 kV-Hochspannungsleitung zwischen den Gemeinden Ganderkesee und St. Hülfte (E.ON-Netz GmbH) die Realisierung eines Pilotprojekts zur Erprobung der unterirdischen Verlegung von Höchstspannungsleitungen über längere Distanzen durchzusetzen.
2. Analog zu den Regelungen in Nordrhein-Westfalen Abstandsempfehlungen für Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Hochspannungsfreileitungen zu erlassen.
3. Über den Bundesrat für eine Reduzierung der in der 26. Bundesimmissionsschutzverordung festgelegten Grenzwerte elektromagnetischer Strahlung einzutreten.
Begründung:
Auf massiven Druck der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den Landkreisen Diepholz und Oldenburg, der betroffenen Kommunen und des Städte- und Gemeindebundes hat die Landesregierung das Institut ForWind mit einer "Vergleichenden Studie zu Stromübertragungstechniken im Höchstspannungsnetz" beauftragt. Im Rahmen der Studie wurden die technischen Varianten Freileitung, Erdkabel und Gasisolierte Rohrleitung (GIL) miteinander verglichen.
Die Studie kommt zwar zu dem Ergebnis, dass eine Erdverkabelung um etwa das Doppelte gegenüber einer Freileitung teurer ist, hat dabei jedoch eine Reihe externer Kosten (z.B. Wertverluste bei Immobilien, Eingriffe in Natur und Landschaft) nicht ausreichend berücksichtigt. Außerdem wurden die geringeren Leitungsverluste von Erdkabel und GIL gegenüber Freileitungen mit den aktuellen Gestehungskosten des Stroms in Wert gesetzt und damit unterbewertet.
Die ForWind-Studie weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass bisher ".. weder 380 KV-VPE-Kabel noch GIL in der hier vorgesehenen Länge von 54 km erdverlegt, noch im europäischen Verbundnetz überhaupt eingesetzt wurden, so dass weder Erfahrungen zum Betriebsverhalten, noch zu den tatsächlich entstehenden Kosten vorliegen."
Angesichts der allerorten wachsenden Probleme der Energieversorgungsunternehmen bei der Realisierung von Hochspannungsfreileitungen dürfte damit sowohl bei den Energieversorgungsunternehmen, als auch bei den Herstellern alternativer Leitungssysteme ein weit über den Einzelfall hinausreichendes Interesse an der modellhaften Erprobung dieser Technik bestehen.
Die Erprobung von Erdkabel und GIL ist außerdem auch über den besseren Schutz von Mensch und Umwelt hinaus im öffentlichen Interesse, weil daraus gewonnene Erkenntnisse die Vermarktbarkeit der Produkte und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft stärken.
Die im November 2005 vor allem im Münsterland witterungsbedingt eingetretenen tagelangen Stromausfälle aufgrund zahlreicher umgeknickter Hochspannungsmasten und durchhängender Leitungsseile haben die Anfälligkeit von Freileitungen unter Beweis gestellt. Durch unterirdische Verlegung der Leitungen hätten die dort aufgetretenen massiven Probleme vermieden werden können.
Die vom sog. Elektrosmog ausgehenden Gesundheitsgefahren sind bisher nicht vollständig geklärt. Die Vorsorgepflicht des Staates gebietet es jedoch, diesem Problem eine höhere Aufmerksamkeit zu schenken und die im Jahre 1996 in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung definierten Grenzwerte elektromagnetischer Strahlung deutlich zu reduzieren.
Erfahrungsgemäß wird die politische und fachliche Diskussion bis zum tatsächlichen Inkrafttreten verringerter Grenzwerte jedoch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Die Landesregierung ist daher aufgefordert, den besseren Schutz der Bevölkerung durch erhöhte Mindestabstände zur Wohnbebauung, wie sie in Nordrhein-Westfalen gelten, zu gewährleisten.

Fraktionsvorsitzender

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