Antrag: Zeitumstellung abschaffen - Bürgerwillen umsetzen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Europa- und Bundesebene für die Abschaffung der Zeitumstellung zwischen Sommer- und Winterzeit und einen mit den Nachbarstaaten abgestimmten Modus einzusetzen.

Begründung

Die Stimmen von 4,6 Millionen Menschen aus 28 Mitgliedstaaten, die im Rahmen einer durch die EU-Kommission durchgeführten Befragung abgegeben wurden, sprechen eine deutliche Sprache: Die Zeitumstellung muss abgeschafft werden. 80 Prozent der Teilnehmenden waren für die Abschaffung der Zeitumstellung und zwei Drittel für eine dauerhafte Sommerzeit. Die deutsche Beteiligung war mit zwei Dritteln überaus hoch. Dieses Signal und das zum Ausdruck gekommene hohe öffentliche Interesse an dem Thema muss die Politik zeitnah aufgreifen. Die Einflussmöglichkeiten in den Gremien auf europäischer Ebene sind dabei ebenso zu nutzen wie die gesetzgeberischen Möglichkeiten auf Bundesebene. 

Im Februar 2018 beauftragte das EU-Parlament die EU-Kommission, Forderungen nach einer Abschaffung der Zeitumstellung zu überprüfen. Zu diesem Zweck führte die EU-Kommission als ein Element unter mehreren daraufhin vom 5. Juli bis 16. August 2018 online eine Befragung durch, in deren Rahmen die Teilnehmenden ihre Erfahrungen mit der Sommerzeit und ihre Meinung zur Beibehaltung oder Abschaffung der Zeitumstellung darlegen konnten.

Eine mögliche Abschaffung der Zeitumstellung würde über eine die derzeit gültige Richtlinie 2000/84/EG ersetzende Richtlinie geregelt. Richtlinien werden in der Regel vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament gemeinsam erlassen. Die Kommission hat bereits deutlich gemacht, dass sie eine einheitliche Regelung für zwingend erforderlich hält. EU-Richtlinien bedürfen einer Umsetzung in nationales Recht.

Die Zeitbestimmung ist in Deutschland Gegenstand der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes nach Art. 73 Grundgesetz. Das Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) erklärt die mitteleuropäische Zeit, für den Zeitraum ihrer Einführung jedoch die mitteleuropäische Sommerzeit, zur sogenannten gesetzlichen Zeit. Zudem enthält das Gesetz eine Ermächtigung zugunsten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die mitteleuropäische Sommerzeit einzuführen. Aufgrund dieser Ermächtigung wurde in Deutschland durch die „Verordnung über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002“ (SoZV) ab dem Jahr 2002 die mitteleuropäische Sommerzeit auf unbestimmte Zeit eingeführt.

Zurzeit gibt es - unabhängig von der Zeitumstellung - in der EU drei Zeitzonen. So weichen die Uhren in den Nachbarländern Portugal und Spanien, zwischen Schweden und Finnland sowie zwischen Ungarn und Rumänien jeweils um eine Stunde voneinander ab.

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