Antrag: Wirksame Resozialisierung von Inhaftierten ermöglichen!

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Entschließung

Der Niedersächsische Landtag stellt fest:

Niedersachsen hat einen gut funktionierenden Justizvollzug. Viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten leisten täglich einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit. Im Zusammenspiel mit den Anlaufstellen der Straffälligenhilfe, dem Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) und weiteren Akteuren werden die Voraussetzungen für eine gelingende Resozialisierung von Inhaftierten gelegt.

„Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“, heißt es in § 5 NJVollzG. Behandlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Justizvollzug finden vor diesem Hintergrund statt und gewährleisten zusätzlich den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

Ein durchgängiger Maßnahmenplan und feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind wichtige Voraussetzungen für eine wirksame Resozialisierung von Inhaftierten. So kann zum Beispiel nach dem Schweizer Modell des Fallmanagers für den Justizvollzug eine durchgängige Betreuungskette gewährleistet werden, die sich positiv auf eine Wiederintegration in die Gesellschaft auswirkt.

Die Gesellschaft muss die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Resozialisierung schaffen. Nur wenn wir bereit sind, verurteilten Straftäterinnen und Straftätern nach Entlassung wieder einen Platz in unserer Mitte zu gewähren, besteht ein wirksames Umfeld. Resozialisierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Ziel sollte ein gesetzgeberisches, fachliches, organisatorisches, finanzielles und personelles Gesamtkonzept sein, um so die Effizienz und die Effektivität der stationären und ambulanten Resozialisierung weiter kontinuierlich zu verbessern. Zahlreiche auch wissenschaftlich begleitete Projekte in verschiedenen Bundesländern haben in den letzten Jahren eine gesteigerte resozialisierende Wirkung nachgewiesen, wenn mit modernen Instrumenten des Übergangsmanagements, wie Eingliederungsplänen und Case-Management, und in anderen als den herkömmlichen und versäulten  Organisationsstrukturen Resozialisierungsnetzwerke realisiert wurden.

Der Landtag bittet die Niedersächsische Landesregierung:

  1. bei der Umsetzung der Vollzugsziele eine möglichst durchgängige Betreuung der Inhaftierten auch nach Entlassung durch einen einheitlichen Ansprechpartner zu gewährleisten. Dazu ist ein vernetztes, ressortübergreifendes U?bergangsmanagement der Angebote von Sozialarbeit im Vollzug, AJSD und Anlaufstellen erforderlich. Der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit  zwischen Justizvollzug, AJSD und Anlaufstellen sind sowohl allgemein als auch fallbezogen weiter auszubauen. Dabei soll auch geprüft werden, inwiefern ein gemeinsamer organisatorischer Aufbau von AJSD und Justizvollzug zur Verbesserung des Übergangsmanagements beitragen würde.
  2. die Anlaufstellen der freien Straffälligenhilfe in Niedersachsen, die seit mehr als 30 Jahren wertvolle Arbeit leisten, aus ihrem Projektstatuts in eine dauerhafte institutionelle Förderung zu überführen;
  3. nach dem Gegensteuerungsgrundsatz (§ 2 NJVollzG) mit vollzugslockernden Maßnahmen (Ausgang, Freigang, Urlaub) und Besuchen den schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und den offenen Vollzug als Instrument stärker zu nutzen;
  4. darauf hinzuwirken, dass kurze Freiheitsstrafen durch resozialisierende Sanktionsformen ersetzt werden, insbesondere dass Ersatzfreiheitsstrafen im offenen Vollzug verbüßt werden, wenn sie nicht zu vermeiden sind;
  5. eine durchgängige Versorgung im medizinischen und psychiatrischen Bereich für die Inhaftierten sowie einen nahtlosen Übergang im Zuge der Entlassungsvorbereitungen zu gewährleisten. Dazu ist ein integriertes Versorgungskonzept zu entwickeln;
  6. die Einführung eines Landesresozialisierungsgesetzes nach dem Vorbild der Diskussion in Brandenburg oder Hessen bzw. Alternativen hierzu, zu prüfen;
  7. durch eine Neuabgrenzung von Arbeit und Therapie die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Maßnahmen zum individuellen Erreichen der Vollzugsziele einen Vorrang vor der erwerbswirtschaftlichen Betätigung nach § 38 (1) NJVollzG erhalten;
  8. dezentrale Angebote mit wohnortnahen Entlassungsvorbereitungen anzustreben;
  9. Behandlungs- und Betreuungsangebote im Justizvollzug stärker auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen;
  10. auf Bundesebene Maßnahmen für eine bessere Eingliederung von Strafgefangenen in die Systeme der Sozialversicherung anzuregen. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Strafgefangene entlassen werden ohne krankenversichert zu sein. Auch die Möglichkeit und Realisierbarkeit des Erwerbs von Rentenanwartschaften durch arbeitende Gefangene ist zu prüfen.

Begründung

„Morgen sind sie wieder unsere Nachbarn“ – dieser Anspruch an die eigenen Arbeit zieht sich wie ein roter Faden durch die Konzepte von Justizvollzugsanstalten, AJSD, Anlaufstellen der freien Straffälligenhilfe und vielen anderen Akteuren. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel einer nachhaltigen und wirksamen Resozialisierung und stoßen dabei auf Hemmnisse in der eigenen Prozesskette.

Eine intensive Entlassungsvorbereitung mit Lockerungen, Bildungsangeboten und offenem Vollzug sowie die Vermittlung von Wohnung, Arbeit und dem Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen sind wichtige Bausteine der Resozialisierung.

Das Nebeneinander der unterschiedlichen Handlungsebenen soll besser aufeinander abgestimmt werden und zu einem Miteinander werden. Hier ist besonders der Wert einer Kontinuität mit festen Ansprechpartnern für eine gelingende Beziehungsarbeit wichtig. Wenn bisherige Brüche in der Entlassungsvorbereitung und im Übergangsmanagement deutlich minimiert werden, lassen sich verbesserte Bedingungen für ein Leben in Straffreiheit schaffen.

Die Bereisung des Unterausschusses „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ in die Schweiz hat einen guten Einblick in den dortigen Justizvollzug mit seinen landesspezifischen Ausprägungen ermöglicht. Das Thema Übergangsmanagement wird dort durch eine zielgerichtete Zusammenlegung von personellen Ressourcen und die Etablierung eines „Case Managers“ für den Resozialisierungsprozess des einzelnen Inhaftierten geregelt.

Anzustreben und zu prüfen sind Haftvermeidungsprogramme, die Bündelung der Aufgaben, klare Zuständigkeitsregeln, regionale Resozialisierungszentren (Anlaufstellen, Zentralstellen), einzelfall- und trägerübergreifende Gesamtplanung, ein Landesbeirat, ein Resozialisierungsfonds und eine begleitende Kriminologische Forschung.

In Niedersachsen gibt es bereits ein sehr breit aufgestelltes Hilfesystem für Inhaftierte. Behandlungsangebote im Justizvollzug sind in den letzten Jahren systematisch durch den Aufbau weiterer Kapazitäten in der Sozialtherapie, einem Ausbau der psychiatrischen Versorgung von Inhaftierten und einer Verbesserung der Entlassungsvorbereitungen gestärkt worden. Zusätzlich ist den Anlaufstellen der Freien Straffälligenhilfe durch eine Aufstockung der Haushaltsmittel eine Angebotserweiterung möglich geworden. Hiermit konnte eine stärkere Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen (Projekt Geldverwaltung) und eine bessere Betreuung von entlassenen Inhaftierten erreicht werden. Trotzdem stoßen beide Angebotsbereiche an Grenzen der Zusammenarbeit, die vor allem durch Strukturfragen ausgelöst werden.

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