Antrag: Wir machen das Klima - Nachhaltig für Niedersachsen! - Hier: Rat für Klimafragen einrichten

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  • In Kooperation mit Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein einen Rat für Klimafragen zu berufen, der die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen des Klimawandels für Norddeutschland darstellt und Vorschläge für notwendige Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel erarbeitet.
  • Der Rat soll interdisziplinär besetzt werden. In diesem Rat sollen neben Klimaforschern insbesondere Fachleute aus den Bereichen Wasserwirtschaft, Küstenschutz, Energiewirtschaft, Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Ernährungsindustrie, Verkehr und Tourismus vertreten sein.
  • Der Rat soll den Bürgerschaften und Parlamenten der beteiligten Länder direkt berichten.

Begründung

Der Klimawandel hat bereits begonnen. Die letzten zehn Jahre waren die wärmsten Jahre seit Beginn der Industrialisierung. Wir spüren schon heute die Klimaänderungen, die wir für unsere Kinder und Enkel befürchtet hatten. Wir wissen aber auch, dass der Bremsweg bei der Klimaveränderung lang ist. Bis zur Mitte dieses Jahrhunderts ist die Entwicklung bereits programmiert, weil das Klima träge aber unaufhaltsam reagiert.  Aber mit wirksamen Anstrengungen zur Begrenzung der Emissionen ist das Klima ab 2050 noch beeinflussbar.

Notwendig ist deshalb schnelles Handeln mit zwei Zielsetzungen: Einerseits muss der Ausstoß von Treibhausgasen weiter vermindert werden, um die Erwärmung des Erdklimas zu begrenzen. Andererseits ist eine Anpassung an den stattfindenden Klimawandel erforderlich, um seine sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen steuern zu können.

Die norddeutsche Tiefebene mit ihren Gewässern und dem Küstenraum muss sich in besonderem Maße auf veränderte Umweltbedingungen und neue Anforderungen beim Küsten- und Hochwasserschutz einstellen. Niedersachsen in seiner herausgehobenen Stellung als Agrarland steht  zudem vor großen Herausforderungen bei der Bewältigung möglicher Klimafolgen für die Agrarwirtschaft.

Es reicht nicht aus, abzuwarten und auf Konzepte und Handlungsoptionen zu verweisen, die auf Bundesebene erarbeitet werden. Für Niedersachsen müssen die Auswirkungen des Klimawandels und die notwendigen Anpassungsmaßnahmen differenziert dargestellt werden. Diese betreffen die Bereiche Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Verkehr und Schifffahrt sowie Tourismus und Gesund-heitsvorsorge. 

Die Tatsache des Klimawandels ist von den meisten Menschen in den letzten Jahren zur Kenntnis genommen worden. Neue Untersuchungen und Berechnungen zeigen uns jedoch, dass die Erwärmung des Erdklimas an Fahrt gewonnen hat und dass die Folgen des Klimawandels schneller  und in größerem Umfang spürbar werden. 

Der Anstieg des Meeresspiegels, die Ausdehnung  der Meere und die Veränderung der Salzgehaltes führen zu weltweiten Klimaveränderungen. Mit der Verringerung der Eisflächen und der Gletscherschmelze werden zusätzliche Wärmemengen in die Atmosphäre gepumpt. Längere Trockenperioden, räumliche und zeitliche Verschiebungen  der Niederschläge, stärkere Hochwasser und Stürme verursachen erhebliche Veränderungen der Lebensbedingungen für Menschen, Tiere und Pflanzen.

Als kritische Grenze für den Klimawandel gilt eine Erwärmung von zwei Grad Celsius über dem Niveau zu Beginn der Industrialisierung. Eine solche Begrenzung des Temperaturanstiegs wäre zu erreichen, wenn es gelänge, die Konzentration des CO² in der Atmosphäre auf bis zu 550 ppm zu begrenzen. Nach Einschätzung unterschiedlicher Klimaforscher besteht ein Handlungsspielraum in einem Zeitfenster von etwa zehn Jahren,  um eine stärkere, gefährliche Klimaänderung noch zu verhindern.

Klimaänderungen zeigen sich auch in ungewöhnlichen Ausmaßen extremer Wetterereignisse, wie Hitzeperioden und Starkniederschlägen. Diese sind wegen ihres hohen Schadenspotenzials auch volkwirtschaftlich besonders bedeutsam. In den Zahlen der Versicherungswirtschaft heißt das: Die durch extreme Wetterereignisse in den letzten zehn Jahren verursachten Schäden belaufen sich in Deutschland auf etwa 16,5 Milliarden Euro. Nach vorläufigen Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) könnten diese Kosten in Deutschland bis 2050 auf jährlich 27 Milliarden Euro ansteigen.

Daraus ergeben sich zwei große Aufgaben: Ein erstes Ziel ist die deutliche Minderung der klimarele-vanten Emissionen. Es müssen umfassende Anstrengungen unternommen werden, um die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 25% zu mindern (neben CO² auch Methan und Distickstoffoxid) und damit die Erwärmung zu begrenzen. Die zweite Aufgabe ist die Anpassung an den bereits stattfindenden Klimawandel,  um dessen ökologische, soziale und wirtschaftliche Folgen abzubremsen.

Unternehmen, Staat sowie Bürgerinnen und Bürger müssen sich rechtzeitig an die Veränderungen anpassen, die der Klimawandel nach sich zieht. Im Hochwasserschutz muss dies beim Bau neuer Deiche, Schutzmauern, Rückhaltebecken oder bei Flussaufweitungen berücksichtigt werden. Im Gesundheitswesen können bei Hitzewellen Warnsysteme und Notfallpläne die Arbeit in den Krankenhäusern und Altenheimen vereinfachen. Die Land- und Forstwirtschaft wird sich verstärkt auf den Anbau von Pflanzen einstellen müssen, die geänderten Temperaturen und Niederschlägen angepasst sind. Das heißt, dass der Klimawandel unsere Lebensgewohnheiten beeinflussen und viele Wirtschaftsbereiche betreffen wird: neben der  Land- und Forstwirtschaft auch den Tourismus, die Energiewirtschaft oder das Versicherungswesen.

Seit 2005 wird auf Bundesebene an einem Konzept zur Anpassung an den Klimawandel gearbeitet. Notwendig sind aber auch regional orientierte Handlungskonzepte. In  Niedersachsen darf man sich nicht  darauf berufen, dass dies nur eine Bundes- oder europäische Aufgabe sei. Vielmehr muss auch in Norddeutschland umfassend Bilanz gezogen und gehandelt werden.

Die Voraussetzungen dafür soll ein Sachverständigenrat erarbeiten, der Fachkompetenz aus den betroffenen gesellschaftlichen Bereichen versammelt. Seine Aufgabe ist es, die Auswirkungen des Klimawandels für Norddeutschland darzustellen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu erarbeiten. Dass hier die Nachbarländer mit einzubeziehen sind, liegt allein schon wegen des Küstenschutzes auf der Hand. Die andere Aufgabe dieses Rates wird sein, wirksame Schritte zur Minderung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase vorzuschlagen, mit denen für die Region tatsächlich das Minderungsziel von 25% bis 2020 erreicht werden kann.    

Fraktionsvorsitzender

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