Antrag: Wiedereinführung einer solidarischen Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung

Fraktion der SPD

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Hannover, den 11.06.2013

 

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Pflegesituation in Niedersachsen dramatisch verschärft, insbesondere beim Pflegesatzniveau liegt das Land im bundesweiten Vergleich auf den hinteren Plätzen. Darüber hinaus besteht in Niedersachsen ein erheblicher Bedarf an weiteren Pflegefachkräften, wenn ein massiver Pflegenotstand verhindert werden soll. So prognostizieren schon jetzt verschiedene Studien aufgrund des demografischen Wandels und der künftig steigenden Anzahl an pflegebedürftigen Menschen erhebliche Personalmängel in der Pflege. Laut dem Landespflegebericht 2010 wird der Bedarf an gut ausgebildeten Altenpflegerinnen und -pflegern allein in Niedersachsen bis 2020 um bis zu 30 Prozent auf knapp 130.000 Beschäftigte wachsen. Nach der Bertelsmann Stiftung entstehe so bis 2030 eine Personallücke in der Pflege von knapp 50.000 Vollzeitkräften. Dabei fehlen heute schon etwa 3000 Fachkräfte in der Pflege in Niedersachsen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. zur Abwendung eines drohenden Pflegenotstands, zur Sicherung einer guten und wertvollen Pflege in Niedersachsen und zur gleichmäßigen Lastenverteilung zwischen Leistungserbringern in der stationären und ambulanten Altenpflege eine solidarische Umlagefinanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflegeausbildung zwischen ausbildenden und nicht-ausbildenden Einrichtungen wieder einzuführen.
  2. zu prüfen, ob für die Wiedereinführung einer solidarischen Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung die Einbeziehung der „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ sinnvoll ist.

 

Begründung

Eine der wesentlichen Ursachen für die zu geringe Anzahl an Altenpflegerinnen und Altenpflegern liegt darin, dass in Niedersachsen die Ausbildung nach den bisherigen Regelungen für die ausbildenden Einrichtungen ein Wettbewerbsnachteil ist. Durch die anteilige Anrechnung der Ausbildungsvergütung auf die Pflegesätze entstehen den Bewohnerinnen und Bewohnern jener Einrichtungen, die ausbilden, zusätzliche Kosten. Hinzu kommt, dass fast ausschließlich nur stationäre Pflegeeinrichtungen ausbilden. In ambulanten Pflegeeinrichtungen finden Ausbildungen kaum statt, obwohl auch sie dringend auf qualifiziertes Personal angewiesen sind.

Eine solidarische Umlagefinanzierung der Ausbildungsvergütung zwischen ausbildenden und nicht-ausbildenden Einrichtungen würde diesen nicht länger hinnehmbaren Zustand beenden. Die Wiedereinführung der im Jahr 2000 ausgesetzten Umlagefinanzierung ist laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. August 2003 verfassungskonform. Darüber hinaus werden die Landesregierungen nach § 25 des Altenpflegegesetzes (AltPflG) dazu ermächtigt, Ausgleichsverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege einzurichten, wenn es „erforderlich ist, einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen“. Bereits vier Bundesländer haben aufgrund des drohenden Pflegenotstands davon Gebrauch gemacht, darunter Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. In weiteren Bundesländern steht die Ausbildungsumlage aktuell zur Diskussion. Die Umlagefinanzierung ist dementsprechend ein gutes Instrument, um eine Erhöhung der Ausbildungsplatzzahlen in der Altenpflege herbeizuführen und gleichzeitig die bestehenden Ungerechtigkeiten zwischen ausbildenden und nicht-ausbildenden Einrichtungen zu beheben. Es ist nicht länger hinzunehmen, dass Einrichtungen, die nicht ausbilden, Wettbewerbsvorteile zu Lasten der ausbildenden Betriebe haben.

 

Zurück zum Pressearchiv