Antrag: Wertgutscheinverfahren ? Kosten sparen durch Freiwilligkeit

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Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Hannover, den 30.04.03

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung
Die Landesregierung wird aufgefordert, per Erlass zu regeln, dass bei der Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 AsylVfG den Kommunen freigestellt ist, ob sie Leistungen als Bargeld statt als Wertgutscheine gewähren. Die gegenteiligen Erlasse aus dem Jahr 1997 müssen damit aufgehoben werden. Die Freistellung führt zu einer erheblichen Entbürokratisierung und Einsparungen bei den kommunalen Verwaltungen.

Begründung
Die Diskussion um Gutscheine und Sachleistungen ist alt und wurde bereits in den 80er Jahren geführt. Nachdem der UNHCR schon 1983 an dieser "einzigartigen abschreckenden Maßnahme" Kritik übte, wurde in Niedersachsen unter Ministerpräsident Albrecht im August 1987 die diskriminierenden Wertgutscheine abgeschafft. Das niedersächsische Innenministerium hat im Jahr 1997 die wesentlichen Neuerungen des Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetz durch die Erlass vom 28.07.97 und 31.07.97 dahingehend geregelt, die Kommunen anzuweisen, künftig Leistungen bei Unterbringung von Asylbewerbern außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen, in Form von Sachleistungen und flächendeckend über Wertgutscheinen zu gewähren. Im Erlass vom 31.07.97 wies der niedersächsische Innenminister darauf hin, dass Zweckmäßigkeitserwägungen, etwa im Hinblick auf die praktische Handhabung von Bargeld bei der Entscheidung über die Leistungsform nur eine nachgeordnete Rollen spielen dürfe. Es sei auch nicht zulässig, abstrakt auf einen gegenüber Geldleistungen erforderlichen finanziellen Mehraufwand abzustellen. Ein höherer Verwaltungsaufwand und damit Mehrkosten im Vergleich zu Barleistungen müssten in Kauf genommen werden. Bundesrechtliche Vorgaben, die die damalige Landesregierung hätte berücksichtigen müssen, gab es dazu nicht. Alle Nachbarländer Niedersachsen haben auf die Durchsetzung eines Gutscheinzwangs verzichtet und den Kommunen die Entscheidung selbst überlassen. Zuletzt hat das Bundesland Brandenburg durch einen Kabinettsbeschluss die Entscheidung in die Hände der Kommunen gelegt um die Diskriminierung zu beseitigen
Die damalige niedersächsische Landesregierung wollte damit Flüchtlinge zur Rückkehr in ihre Herkunftsländer zwingen. Der Versuch, den Druck zu erhöhen um Flüchtlinge zur Rückkehr in ihre Heimatländer zu bewegen ist gescheitert. Flüchtlinge, die Angst vor der Verfolgung in ihrem Heimatland haben, verlieren diese Angst nicht, selbst wenn sie einer solchen Ausgrenzung in Niedersachsen unterliegen.
Vielmehr hat diese Anweisung bei den Kommunen zu erheblichen Mehrkosten geführt, die durch den Verwaltungsaufwand wie die Beauftragung von Firmen, den Entwurf, Druck und die Konfektionierung der Wertgutscheine sowie die Abrechnung mit den Vertragshändlern entstehen. Darüber hinaus erhalten die beauftragten Firmen eine sog. Servicepauschale in Höhe von ca. 2 % des Nennwertes der Gutscheine. Den Kommunen entstehen dabei nicht unerhebliche Kosten, die eingespart und für Integrationsmaßnahmen eingesetzt werden können.
Es erscheint absurd, wenn Kommunen, die immer wieder von den Aufsichtsbehörden zu Einsparungen verpflichtet werden, zusätzliche Millionen für nicht erfolgreiche Abschreckungsmaßnahmen bereitstellen sollen.




stellv. Fraktionsvorsitzender

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