Antrag: Vorlage eines Konzepts zur Haushaltssanierung
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Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Hannover,den 26.03.2003
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest, dass die Entwicklung der Landesfinanzen seit Jahren von strukturellen Defiziten geprägt ist.
Neben kurzfristig wirkenden Ausgabesperren und Einstellungsstopps und der Verabschiedung eines Nachtragshaushalts ist es notwendig, mittelfristig wirkende Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, umgehend ein Konzept vorzulegen, in dem klargestellt wird, wie der Weg in die weitere Verschuldung gestoppt werden soll.
Dabei muss sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabeseite berücksichtigt werden.
Insbesondere wird die Landesregierung aufgefordert darzulegen,:
- welche Initiativen sie ergreifen oder unterstützen will, um die Einnahmesituation des Landes zu verbessern, z.B. durch steuerpolitische Initiativen im Bundesrat.
- wie die Personalkosten des Landes stabilisiert bzw. reduziert werden sollen.
- welche Zuschüsse und Zuwendungen, die an Dritte aus dem Landeshaushalt gezahlt werden, zukünftig erhalten, reduziert oder abgeschafft werden sollen.
Begründung
Mit dem ersten Nachtragsetat 2002/2003 hat sich der im Haushalt ausgewiesene Schuldenstand des Landes auf über 43 Milliarden Euro erhöht. Die Zinsausgaben steigen weiter an und verringern den Handlungsspielraum.
Die Personalkosten wachsen. Insbesondere die Versorgungsausgaben werden zukünftig den Landeshaushalt immer stärker belasten.
Die Steuereinnahmen bleiben weit hinter den Planungen zurück. So prognostiziert die Landesregierung für dieses Haushaltsjahr eine Deckungslücke zwischen 350 Millionen und 750 Millionen Euro und kann eine weitere Erhöhung der Neuverschuldung nicht ausschließen.
Angesichts dieser Entwicklung ist es dringend notwendig, über kurzfristig wirkende Einsparungen hinaus, ein Konzept zu entwickeln, das das Land und damit indirekt auch die niedersächsischen Kommunen finanziell handlungsfähig macht. Die vorhandenen Instrumente, Beratungen zum Nachtragshaushalt, zum Haushalt 2004 und die Erstellung der "Mittelfristigen Planung" durch die Landesregierung, sind allein nicht ausreichend, um die strukturellen Finanzprobleme zu lösen.
Es ist notwendig, die Einnahmeseite des Landes zu stabilisieren. Eine Ablehnung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes ohne entsprechende Kompensationen bedeutet, dass Niedersachsen auf Steuermehreinnahmen verzichten muss. Auch die Überlegungen der Landesregierung bezüglich der Erbschaftsteuer lassen befürchten, dass die steuerpolitischen Initiativen, die von der Landesregierung bisher angesprochen worden sind, nicht zur Entlastung des Landeshaushalts beitragen werden.
Für den angekündigten Abbau von 6.000 Stellen in der Landesverwaltung im Rahmen der Verwaltungsreform ist es unerlässlich zu klären, welche Aufgaben bis wann abgebaut oder verlagert werden sollen. Alle Verwaltungen des Landes müssen einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Dabei darf es keine Ressortegoismen geben. Auf eine Zusammenlegung geeigneter Landesämter mit Ämtern in anderen Bundesländern muss hingearbeitet werden. Kurzfristige Einsparungen wie sie die Landesregierung bei der Beamtenbesoldung plant, dürfen nicht zu einer Belastung zukünftiger Haushaltsjahre führen. Alle personalwirtschaftlichen Maßnahmen müssen sozialverträglich gestaltet werden.
Um die Wahlversprechen im Nachtragshaushalt finanzieren zu können, werden von der Landesregierung alle Ministerien durch anteilige Einsparauflagen verpflichtet, Subventionen und Zuwendungen abzubauen. Statt pauschaler Kürzungsauflagen bedarf es einer gründlichen Überprüfung aller Subventionen und Zuwendungen. Oft haben Zuwendungen des Landes mit einem sehr begrenzten Finanzvolumen positive Auswirkungen auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung des Landes. So kann z.B. mit geringen finanziellen Mitteln das bürgerschaftliche Engagement gefördert werden und so indirekt der Haushalt des Landes und die Haushalte der Kommunen entlastet werden. Andere Zuwendungen und Subventionen des Landes, z.B. im Rahmen der Wirtschaftsförderung, waren häufig durch Mitnahmeeffekte gekennzeichnet.
Nur mit einer grundsätzlichen Neuorientierung der Haushalts- und Finanzpolitik kann es gelingen, den weiteren Marsch in die Verschuldung zu stoppen und finanzpolitischen Handlungsspielraum zurückzugewinnen
Fraktionsvorsitzende