Antrag: Vom Nationalen Radverkehrsplan zum Masterplan Fahrrad für Niedersachsen! Niedersachsen muss fahrradfreundlichstes Bundesland werden!

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Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Hannover, den 24.03.03.

Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Das Land hat die Chancen einer konsequenten Förderung des Radverkehres in den letzten Jahren vernachlässigt. Es ist deshalb zu begrüssen, dass die Landesregierung den Stop des Radwegebaues aufheben will. Beim Radverkehr handelt es sich um ein komplexes Querschnittsthema, das die Erstellung eines landesweiten niedersächsischen Radverkehrsplanes erfordert, um die Kräfte und Ressourcen des Landes, der Kommunen, vieler privater Beteiligter, Verbände etc. zu Gunsten einer ganzheitlichen Behandlung zu bündeln. Gerade in Städten und Dörfern kann der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr um ein Vielfaches gesteigert werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Fahrradurlaub in Niedersachsen kann zu einem Markenzeichen entwickelt werden, wenn Angebot und Öffentlichkeitsarbeit stimmen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- den Fahrradverkehr und den Fahrradtourismus mit hoher Priorität zu unterstützen;
- den nationalen Fahrradplan durch einen niedersächsischen Masterplan Fahrrad zu untermauern, der regelmäßig fortzuschreiben ist und in den Raumordnungsprogrammen berücksichtigt wird;
- im Verkehrsministerium eine Projektgruppe oder eine ressortübergreifende Koordinationstelle "Fahrradfreundliches Niedersachsen" einzurichten.
Im Einzelnen fordert der Landtag die Landesregierung auf, die nachfolgend genannten Maßnahmen durch Umschichtungen aus vorhandenen Haushaltsmitteln des Straßenbaues zu realisieren:
- Grundsätzliche Anlage von Radwegen bei Aus- und Neubau von Straßen;
- Lücken im Radwegenetz schließen;
- Planung und Förderung eines Radverkehrsnetzes für Alltags- und Freizeitverkehr unter Berücksichtigung vorhandener und geplanter kommunaler, bundes- und europaweiter Netze;
- eine Defizitanalyse zu den Schwachstellen der Radwegeförderung und zu planungsrechtlichen, verkehrsrechtlichen und organisatorischen Mängeln in Auftrag zu geben;
- einheitliche Beschilderung der kürzlich festgelegten Radwanderwegenetze und aller Alltags- und Freizeitverkehrsnetze;
- Festlegung von Standards für eine bedarfsgerechte und kreative Gestaltung der Radverkehrsanlagen nach den "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA 95);
- Aufhebung der Bagatellgrenze im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Förderung von Radverkehrsanlagen;
- es ist darauf hinzuwirken, dass in die Förderung nach dem GVFG künftig auch planerisch abgesicherte Fahrradrouten als "verkehrswichtige Straßen" aufgenommen werden können;
- verstärkte Förderung der Einrichtung von diebstahlsicheren Abstellanlagen an Bus- und Bahnhaltestellen;
- Ermöglichen einer problemlosen und kostenlosen Mitnahme von Fahrrädern in allen Nahverkehrszügen;
- Verstärkung der Vorbeugung gegen Fahrraddiebstähle durch flächendeckende Codierung von Fahrrädern;
- höhere Priorität bei der Aufklärung von Fahrraddiebstählen (Vorbild Krefeld);
- stärkere Berücksichtigung des Radverkehrs in Kindergärten und Schulen (Schulweg, Verkehrs- und Umwelterziehung, Gesundheitsvorsorge);
- verstärkte Fortbildung für Planer und MitarbeiterInnen von Straßenverkehrsbehörden zu allen Fragen des Fahrradverkehrs;
- Förderung des Mobilitäts- und Gesundheitsmanagements in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in Zusammenarbeit mit Krankenkassen. durch ideelle und finanzielle Förderung von fahrradfreundlichen Betrieben."
Begründung
67 Prozent aller Wege, die ein Mensch in der Bundesrepublik im statistischen Durchschnitt zurücklegt sind kürzer als 5 Kilometer, 53 Prozent aller Wege sind kürzer als 3 km. Diese Zahlen hat socialdata München in langfristigen Erhebungen festgestellt. Selbst bei den PKW-Fahrten sind 48 Prozent kürzer als 5 Kilometer und 32 Prozent kürzer als 3 Kilometer. Das zeigt: Das Potenzial für das Verkehrsmittel Fahrrad ist gewaltig - wenn die Rahmenbedingungen stimmen!
Die Niederlande zum Beispiel, haben in den letzten Jahren beispiellose Erfolge bei der Förderung des Radverkehrs erzielt. Wesentliche Grundlage war der nationale Plan zur Förderung des Fahrradverkehrs, der sogenannte "Masterplan Fiets". Damit konnte der Anteil des Fahrradverkehrs am Modal split (jeweiliger Verkehrsanteil) aller Verkehrsträger auf eine erstaunliche Höhe gebracht werden.
In der Bundesrepublik gab es bislang keine systematische Planung des Fahrradverkehrs. Jetzt hat die Bundesregierung mit Unterstützung des Bundestag einen Nationalen Fahrradplan vorgelegt. Die Umsetzung dieses Vorhabens wird jedoch ganz wesentlich von der Unterstützung der Länder und Kommunen abhängen.
Die Förderung des Fahrradverkehrs ist Teil eines komplexen Systems. Die nachhaltige Steigerung des Anteils am sogenannten Modal Split, d.h. des Fahrradanteils am Gesamtverkehr erfordert ein ganzes Bündel von Maßnahmen und eine intensive Kooperation zwischen Planungsträgern, Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen.
Das Fahrrad ist das ideale Verkehrsmittel für Niedersachsen. Es ist sparsam und effizient, es braucht keine fossilen Kraftstoffe, Fahrrad fahren ist gesund und schnell, FahrradfahrerInnen sind hochmobil.
Das Fahrrad ist das Verkehrsmittel der Zukunft, weil unser Mobilitätsverhalten nicht auf den Rest der Welt übertragen werden kann. Die konsequente Förderung des Fahrrads
- ist ein Beitrag zur Verbesserung der Mobilität,
- ist ein Beitrag zur Senkung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen,
- ist ein Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels,
- ist ein Beitrag zur Gesundheitsförderung,
- ist ein Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.



Fraktionsvorsitzende

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