Antrag: Vom Eichenprozessionsspinner Betroffene finanziell unterstützen – Versprechungen einhalten

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die vom Eichenprozessionsspinner betroffenen Kommunen und Privatpersonen werden vom Land finanziell und organisatorisch insbesondere bei den für den Gesundheitsschutz von Anwohnerinnen und Anwohnern notwendigen, jedoch teuren Absaugmaßnahmen unterstützt.

Begründung

Mehrere Gemeinden in Niedersachsen haben mit dem Eichenprozessionsspinner zu kämpfen. Die sehr feinen Brennhaare der Eichenprozessionsspinner-Raupen rufen bei Menschen allergieähnliche Symptome wie heftigen Juckreiz hervor. Auch Umweltminister Olaf Lies machte sich in Giebel im Landkreis Gifhorn ein Bild von der Problematik und betonte: „Wir müssen jetzt was tun und hinterher über Finanzen reden“. [1] Mittlerweile hat das Land jedoch erklärt, sich nicht an den Kosten zu beteiligen.[2] Die Menschen vor Ort erwarten zurecht eine Beteiligung des Landes, nachdem genau dieser Eindruck erweckt worden ist. Zudem kann mit einer finanziellen Unterstützung des Landes sichergestellt werden, dass sich Gemeinden und Landkreise nicht aus Kostengründen für einen großflächigen Insektizideinsatz statt ökologisch verträglicheren Absaugmaßnahmen entscheiden.

 

[1] www.waz-online.de/Gifhorn/Brome/Umweltminister-Olaf-Lies-sieht-sich-Befall-mit-Eichenprozessionsspinnern-in-Giebel-in-der-Gemeinde-Parsau-an [abgerufen am 04.03.19].

 

[2] „Eichenprozessionsspinner: Land beteiligt sich nicht an Bekämpfung“, Aller-Zeitung vom 30.01.19.
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