Antrag: Verkleinerung des Landtages
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 12.11.2003
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Verkleinerung des Landtages
Der Landtag beauftragt die Landesregierung bis Mitte 2004 eine Überarbeitung des Landeswahlgesetzes mit dem Ziel der zukünftigen Verringerung der Anzahl der Abgeordneten vorzulegen. Die Mindestzahl der Abgeordneten soll dafür von 155 auf 135 reduziert werden. Die Zahl der Wahlkreise zur direkten Wahl von Abgeordneten wird von 100 auf 80 reduziert. Die übrigen Regelungen des Wahlgesetzes sollen wirkungsgleich erhalten bleiben.
Begründung
Verwaltung, Staat und politische Vertretung stehen unter der kontinuierlichen Verpflichtung zur Effizienzkontrolle und Effizienzverbesserung. Die auf absehbare Zeit bestehenden Einsparzwänge der öffentlichen Hand mit entsprechenden Mittelkürzungen bei Landesaufgaben, mit Personalabbau und Abbau von Vorgaben müssen auch zu Einsparungen im Parlament selbst führen. Neben dem sparsamen Einsatz der Mittel im Parlament ist die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten der relevanteste Kostenfaktor für den Parlamentsbetrieb.
Bei einer Verkleinerung des Landtages sind allerdings Kriterien wie der Erhalt überschaubarer Wahlkreisstrukturen auch in den dünn besiedelten Regionen des Flächenlandes (derzeit leben im Schnitt 78000 Einwohner in jedem Wahlkreis) Niedersachsen und die Beibehaltung eines engen Größenkorridores zwischen den zukünftigen größeren Wahlkreise zu gewährleisten.
Die aktuelle Situation im Landtag mit 28 Überhangmandaten, macht deutlich, dass auf keinen Fall bei der Verkleinerung des Landtages eine Verschlechterung des derzeitigen Verhältnisses zwischen gesetzten Wahlkreisabgeordneten (100) und nach Proporz (ohne Ausgleichsmandate) im Normalfall hinzuzuwählenden Abgeordneten (55) zu Lasten der hinzugewählten Abgeordneten bei einer Verkleinerung eintreten sollte.
Wenn statt 100 Wahlkreisen zukünftig nur noch 80 Wahlkreise in Niedersachsen gebildet werden, und die Minimalstärke des Landtages bei 135 Abgeordneten (gut 13% weniger als heute) festgelegt wird, reduziert sich die potentielle Zahl von Ausgleichsmandaten analog zusätzlich (kleinere Schwankungen bei der Gesamtzahl der Abgeordneten). Damit ergäbe sich eine neue durchschnittliche Wahlkreisgröße von knapp 100.000 Einwohnern mit einem daraus resultierenden umfassenden Neuzuschnitt der Wahlkreise landesweit.
stellv. Fraktionsvorsitzender