Antrag: Verbesserungen bei der rechtlichen Betreuung

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Niedersächsische Landtag begrüßt:

  • das wertvolle ehrenamtliche Engagement in den Betreuungsvereinen in Niedersachsen
  • die Erhöhung des Zuschusses des Landes Niedersachsen im Jahr 2014 für ehrenamtliche Betreuung um 20 Prozent
  • die beschleunigte Fertigstellung des Teilbereichs der rechtstatsächlichen Untersuchung zum Vergütungssystem durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die nun bereits im Jahr 2016 vorliegen soll.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. nach Vorlage der rechtstatsächlichen Untersuchung des BMJ den Landtag über die Ergebnisse zu unterrichten und Vorschläge zur zeitnahen Umsetzung der Ergebnisse unter Einbeziehung einer möglichen Bundesratsinitiative vorzulegen
  2. ressortübergreifend unter Beteiligung aller Akteure (Berufsbetreuer, Betreuungsvereine, MS, MJ) einen Aktionsplan bis Mitte des Jahres 2017 zur Qualitätssicherung der rechtlichen Betreuung, inhaltlich organisatorischen Neustrukturierung, gleichberechtigten Entwicklung, zur Optimierung und zur Verzahnung der Berufsbetreuer und Betreuungsvereine sowie zur Vermeidung unnötiger Betreuungen in Niedersachsen und damit zur Stärkung des bestbestimmten Lebens zu entwickeln
  3. ein Modellprojekt zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Betreuungsvereinen, rechtlichen Betreuern und Betreuungsgerichten anzuregen
  4. eine verbesserte Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuung durch Werbe- und Informationsmittel zu gewährleisten.

Begründung:

Die rechtliche Betreuung ist für hilfsbedürftige Erwachsene eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können (§1896 BGB). Sie stellt sicher, dass Betroffene in allen rechtlichen Bereichen Entscheidungen treffen können und damit gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Seit Jahren steigt die Zahl der Betreuungen nicht nur in Niedersachsen kontinuierlich an. Ende 2013 waren es knapp 140.000 Betreuungsverfahren. Die Steigerung ist zum einen auf die Zunahme der älteren und hochbetagten Menschen mit Demenz und zum anderen auf den Betreuungsbedarf bei jüngeren Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen zurückzuführen. Zugleich sind viele Betreuungen immer komplexer geworden.

Dies alles schlägt sich auch bei den Ausgaben des Landes nieder. Wurden 2005 für berufliche Betreuungen noch 45,8Mio € ausgezahlt, waren es 2013 70,6Mio €. Für ehrenamtliche Betreuungen stiegen die Ausgaben von 8,9Mio€ in 2005 auf 11,6Mio€ im Jahre 2013.

Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Hier findet sich auch der rechtliche Rahmen zu den Betreuungsvereinen. In Niedersachsen gibt es derzeit 57 staatlich anerkannter Betreuungsvereine nach §1908f BGB. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur staatlichen Rechtsfürsorge. In §1908f Abs.1 BGB sind die auch Aufgaben der Betreuungsvereine genannt. Sie sollen sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemühen, sie in ihre Aufgabe einführen, sie fortbilden und sie bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beraten und unterstützen. Sie sollen planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informieren  und einen Erfahrungsaustausch organisieren. Ziel ist es dabei Ehrenamtliche in ein Netzwerk einzubinden und sie vor Überforderungssituationen zu schützen, die zu einem Abbruch der ehrenamtlichen Betreuertätigkeit führen könnte. Also ein sehr umfangreicher Auftrag, um das wichtige ehrenamtliche Engagement zu unterstützen.

Niedersachsen unterstützt seit 1992 anteilig die Vereine. Die Zuwendungen erfolgen als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung und gliedern sich in einen Sockelbetrag für Personal- und Sachkosten. Seit dem 01.01.2014 wurde der Betrag auf 16.000 € plus Fallpauschalen bis zu 500 € für jeden neu geworbenen ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer festgelegt.   Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stellte dafür bis 2014 jährlich 880.000€ zur Verfügung. Dieser Ansatz wurde von der rot-grünen Landesregierung 2014 um 120.000€ auf eine Million Euro erhöht. Trotz dieser Erhöhung ist aber erkennbar, dass die Betreuungsvereine eine weitergehende Unterstützung brauchen. Darum ist es wichtig, gemeinsam mit allen Akteuren einen gemeinsamen Aktionsplan zu entwickeln.

Auch mit dem Ziel, unnötige Betreuungen zu vermeiden und das selbstbestimmte Leben, auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu fördern.

Die Vergütung der Berufsbetreuerinnen und –betreuer ist bundesgesetzlich geregelt. Mit der vollständigen Neuregelung im Jahre 2005 wurden auch die heute geltenden Sätze festgelegt. Daher ist es nötig diese Beträge auf ihrer Angemessenheit zu überprüfen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat dazu bereits eine rechtstatsächliche Untersuchung in Auftrag gegeben, um das Vergütungssystem der Berufsbetreuung im Hinblick auf die Höhe der Stundensätze und die jeweiligen zugrunde gelegten Stundenansätze untersucht werden soll. Diese Ergebnisse sollen als Zwischenbericht Ende 2016 vorliegen.

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