Antrag: Unser Honig muss sauber bleiben – Klammheimliche Verunreinigung mit Gen-Pollen verhindern
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Honig ist eines unserer beliebtesten Lebensmittel; etwa 2/3 der Menschen in Deutschland essen regelmäßig Honig. Er gilt als gesundes und unverfälschtes Naturprodukt. Nach einem Beschluss des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2014 soll jedoch gentechnisch veränderter Blütenpollen im Honig enthalten sein dürfen, ohne den Honig entsprechend kennzeichnen zu müssen. So sieht es eine von der EU-Kommission vorgesehene Änderung der EU-Honigrichtlinie vor, die das EU-Parlament trotz gegenteiligen Votums des zuständigen Fachausschusses gebilligt hat.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zu Recht, dass alle Lebensmittel, die unter Beteiligung gentechnischer Pflanzen produziert werden, als solche gekennzeichnet werden. Eine Regelung die dieses untergräbt, schadet nicht nur den Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch den heimischen Imkern, die sich mit ihrem tatsächlich gentechnikfreien Qualitätsprodukt nicht mehr von Billigimporten aus Ländern absetzen können, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen verbreitet sind. Außerdem dürften es Imker schwer haben, bei tatsächlicher Verunreinigung ihres Honigs erfolgreich Schadensersatz einzuklagen, da ein wirtschaftlicher Schaden bei fehlender Kennzeichnungspflicht kaum geltend zu machen sein wird. Die von EU-Kommission und EU-Parlament beabsichtigte Änderung der Honig-Richtlinie senkt damit insgesamt die Hemmschwelle zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und leistet so der von der überwiegenden Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher abgelehnten Agro-Gentechnik auch in Niedersachsen Vorschub.
Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf,
sich bei der Bundesregierung im Sinne des Beschlusses des Bundesrates vom 23.11.2012 für eine Ablehnung Deutschlands der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderung der Honig-Richtlinie einzusetzen.
Begründung
Mit der geplanten Änderung der EU-Honigrichtlinie versucht die EU-Kommission ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs auszuhebeln. Dieser hatte im September 2011 entschieden, dass Pollen im Honig als Zutat zu werten ist. Wenn über 0,9% des enthaltenen Pollens von gentechnisch veränderten Pflanzen stammen, muss Honig demnach als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Die EU-Kommission will nun den Pollen nicht mehr als Zutat, sondern als natürlichen Bestandteil des Honigs definieren. Damit würde eine Kennzeichnungsplicht erst dann ausgelöst, wenn über 0,9% des Honigs gentechnisch verändert ist. Da der Pollenanteil von Natur aus jedoch unter 0,5% des Honigs bleibt, ist das jedoch nie der Fall. Selbst wenn der Honig und der darin enthaltene Pollen zu 100% von Genpflanzen stammen, werden Konsumentinnen und Konsumenten darüber nicht informiert.
Die Honigbiene ist eines unserer wichtigsten Nutztiere. Die Mehrzahl unserer Nutz- und Wildpflanzen hängt von der Bestäubungsleistung der Bienen ab. Deshalb ist es für die menschliche Ernährung essentiell, dass Bienen in unserer Landschaft verbreitet sind. Dafür sind einerseits günstige Lebensbedingungen für die Honigbiene erforderlich, deren Verbesserung zu den Kernanliegen der Landesregierung und der Mehrheit des Landtages gehört. Darüber hinaus muss die Imkerei jedoch hinreichend lukrativ sein, damit Imkerinnen und Imker bereit sind, diese wichtige Arbeit zu leisten. Die Vermarktbarkeit des heimischen Honigs zu auskömmlichen Preisen, die wiederum das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher voraussetzt, ist daher essentiell für die gesamte niedersächsische Landwirtschaft.
Eine wesentliche Hemmschwelle auf den Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen in Niedersachsen auch dann weitestgehend zu verzichten, wenn diese als Futter oder für energetische Zwecke eingesetzt werden, also nicht gekennzeichnet werden müssen, ist das Haftungsrisiko. Wenn Imkerinnen und Imker bei gentechnischer Verunreinigung ihres Honigs kaum noch Entschädigungsansprüche geltend machen können, sinkt das Haftungsrisiko und damit die Hemmschwelle zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erheblich. Mit einer Änderung der EU-Honigrichtlinie jedoch gleichzeitig dem Anbau von Genpflanzen in Niedersachsen Vorschub zu leisten, widerspricht der Haltung einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger. Ferner würde der Beitritt Niedersachsens zum Bündnis der gentechnikfreien Regionen konterkariert.