Antrag: Unabhängige Sicherheitsüberprüfung niedersächsischer Atomkraftwerke nach dem schweren Störfall in Forsmark, Schweden

 

Antrag

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                     Hannover, den 04.09.2006

Unabhängige Sicherheitsüberprüfung niedersächsischer Atomkraftwerke nach dem schweren Störfall in Forsmark, Schweden

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag ist höchst beunruhigt über den schweren Störfall im schwedischen Atomkraftwerk Forsmark I, bei dem die elektrischen Sicherheitssysteme teilweise kollabiert sind. Der Störfall in einem Land mit ausgeprägtem Sicherheitsbewusstsein zeigt erneut, dass die Hochrisikotechnologie Atomkraft jederzeit die Gefahr einer schweren Katastrophe birgt.

Der Landtag missbilligt die vorschnelle Entwarnung von Umweltminister Sander, der eine Übertragbarkeit auf niedersächsische Atomkraftwerke ausgeschlossen hat, bevor vollständige Informationen über Ursache und Hergang des Störfalls in Forsmark I vorlagen.

Der Landtag fordert die Überprüfung der niedersächsischen Atomkraftwerke durch Gutachter, die bislang nicht in die Regelprüfungen der Kraftwerke eingebunden waren. Dabei ist insbesondere zu überprüfen, ob Störungen im Notstromsystem auftreten können, die zu kritischen Anlagenzuständen führen können. Landtag und Öffentlichkeit sind über die Ergebnisse zu informieren.

Begründung

Am 25. Juli 2006 ereignete sich in Block 1 des schwedischen Atomkraftwerkes Forsmark ein schwerwiegender Störfall. Nach derzeitigem Erkenntnisstand führte ein Kurzschluss im externen Hochspannungsnetz zu Fehlfunktionen bei den Schutzeinrichtungen des Reaktors, so dass die Trennung vom Netz nur verzögert erfolgte. Die Notstromversorgung, die sich in dieser Situation sofort hätte einschalten müssen, funktionierte nicht korrekt. Zwei von vier unabhängig voneinander geschalteten Notstromdieseln sprangen nicht an. Die zwei verbliebenen Notstromdiesel reichten – entgegen ihrer Auslegung - nicht zur vollständigen Notstromversorgung des Reaktors und seiner Überwachung aus. Aufgrund der ausgefallenen Anzeigen, Bildschirme und Überwachungseinrichtungen steuerte die Betriebsmannschaft für etwa 20 Minuten den Reaktor im Blindflug, bis es einem Ingenieur des benachbarten Block II gelang, die ausgefallenen Notstromdiesel von Hand zu starten.

Der Störfallablauf und die konkreten Ursachen für den Ausfall einzelner Komponenten sind derzeit noch nicht ausreichend geklärt.

Wie dicht man in Forsmark vor einer Kernschmelze und damit an einer in ihren Auswirkungen mit Tschernobyl vergleichbaren oder schlimmeren Katastrophe stand, ist noch umstritten. Nach Angaben der schwedischen Strahlenschutzbehörde SKI wäre der komplette Ausfall der Stromversorgung im Reaktor möglich gewesen. Das mit der Atomenergienutzung verbundene hohe Risiko hat sich damit erneut gezeigt.

In Deutschland kam es nach Bekanntwerden des Störfalls Anfang August zu einer prompten Entwarnung seitens der Betreiber von Atomkraftwerken und der Länder-Aufsichtsbehörden. Obwohl nur unvollständige Informationen über Ablauf und Ursachen des Forsmark-Störfalls vorlagen, ließ Umweltminister Sander bereits am 4. August erstmals erklären, ein solcher Störfall könne hier nicht geschehen. Am 8.8. schloss sich das Umweltministerium der sicherheitstechnischen Bewertung der AKW-Betreiber an, dass ein vergleichbarer Ereignisablauf wie in Forsmark I für die AKW Unterweser, Grohnde und Emsland ausgeschlossen werden könne. Das Notstromsystem der niedersächsischen AKW sei nicht auf Gleichspannung angewiesen, so dass es keine Wechselrichterprobleme wie in Forsmark geben könne.

Gleiches hatte übrigens Vattenfall Europe, der Betreiber des AKW Brunsbüttel in Schleswig-Holstein, behauptet. Erst am 25.8. hat das Unternehmen eingestanden, dass Teile des elektrischen Notstromsystems im AKW Brunsbüttel doch – wie in Forsmark I – auf Wechselstrom angewiesen sind und damit seine Glaubwürdigkeit schwer erschüttert.

Jenseits der technischen Details ist festzuhalten, dass die zentrale Frage im Zusammenhang mit Forsmark nicht lautet, ob ein Störfall mit der gleichen Ursache und demselben Ablauf auch in anderen Atomkraftwerken geschehen kann. Es geht vielmehr darum, ob Störungen im Notstromsystem auftreten können, die zu kritischen Anlagenzuständen führen. Unter Berücksichtigung der Vorkommnisse in Forsmark I muss die Atomaufsicht die niedersächsischen AKW daraufhin prüfen, und zwar unabhängig von den Betreibern.

In jedem Fall hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, umfassend über die Sicherheitslage in den niedersächsischen Atomkraftwerken informiert zu werden.

Fraktionsvorsitzender
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