Antrag: Überdüngung durch Gülle und Kot wirksam verhindern – Umweltbelastung reduzieren – Güllekataster einführen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 26.4.12
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
- Die tatsächliche Zahl der insbesondere in den westniedersächsischen Landkreisen gehaltenen Nutztiere ist deutlich höher, als bisher in der Agrarstatistik Niedersachsen angegeben. Die hohen Tierzahlen und –dichten führen dazu, dass die anfallenden Mengen an Gülle, Stallmist, Trockenkot und andere organische Abfallsstoffe der Intensivtierhaltung bei bedarfsgerechter Düngung und Einhaltung der Düngeverordnung nicht annähernd auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen dieser Region als Wirtschaftsdünger eingesetzt werden können.
- Die Kontrolle des Verbleibs des nicht im eigenen Betrieb bedarfsgerecht unter Einhaltung der Düngeverordnung einsetzbaren Wirtschaftsdüngers ist unzureichend. Ebenso unzureichend ist die Kontrolle des ordnungsgemäßen Einsatzes organischen Düngers bei jenen Betrieben, die diesen von anderen Betrieben, aus den benachbarten Niederlanden oder aus Biogas- und Kläranlagen aufnehmen.
- Die hohe Belastung des Grund- und Oberflächenwassers insbesondere mit Stickstoff- und Phosphorverbindungen aus der intensiven Landwirtschaft nimmt zum Teil weiter zu bzw. verharrt auf einem viel zu hohen Niveau. Niedersachsen kann damit das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, das Grund- und Oberflächenwasser spätestens bis 2015 in einen guten Zustand versetzt zu haben, nicht mehr erreichen. Die steigende Nitratbelastung des Grundwassers verursacht höhere Kosten in der öffentlichen Wasserversorgung und macht private Brunnen zunehmend unbrauchbar für die Trinkwasserversorgung.
- Hohe Ammoniak-Emissionen durch sogenannte "unvermeidbare Verluste" aus der Tierhaltung sowie der Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern schädigen Wälder und andere naturnahe Ökosysteme und sind wesentliche Ursache für die weitere Versauerung der Böden.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- Ein flächendeckendes Kataster aller in Niedersachsen zur Düngung eingesetzten organischen und mineralischen Stoffe einzuführen, in das alle Bewirtschafter landwirtschaftlicher Nutzflächen den Einsatz von Düngemitteln auf den von ihnen genutzten Flächen unter Angabe der Art, der Menge, des Nährstoffgehaltes und der angebauten Kultur zeitnah einzutragen haben.
- Die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern durch eine Landesregelung zu ergänzen, mit der für abgebende, befördernde oder Wirtschaftsdünger aufnehmende Betriebe umfassende Dokumentations- und Meldepflichten über Art, Menge und Nährstoffgehalt abgegebener, transportierter oder aufgenommener Wirtschaftsdünger unter Angabe von Name, Anschrift und Betriebsnummer der Beteiligten obligatorisch wird.
- Insbesondere in den Landkreisen, in denen aufgrund des hohen Aufkommens von Wirtschaftsdünger keine ordnungsgemäßen Verwertung vor Ort mehr möglich ist , keine neuen Stallbauten und Biogasanlagen ohne einen überprüfbaren flächenbezogenen Nachweis der ordnungsgemäßen Verwertung des Wirtschaftsdüngers zu genehmigen.
- Die Einhaltung der Düngeverordnung, das Führen des Düngekatasters und das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger umfassend zu kontrollieren und Verstöße wirksam zu ahnden.
- Die Niedersächsische Tierseuchenkasse zu verpflichten, die ihr jährlich gemeldeten Tierbestände landkreisbezogen an das zuständige Ministerium und die für die Genehmigung von Stallanlagen zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte zu melden sowie betriebsbezogene Daten auf Anforderung an das zuständige Ministerium bzw. mit der Kontrolle der Düngeverordnung und der Flächennachweise beauftragte Institutionen weiterzugeben.
- Die von den Betrieben an die Niedersächsische Tiersuchenkasse gemeldeten Tierzahlen mit den im Genehmigungsverfahren zur Errichtung der Stallanlagen angegebenen Tierzahlen abzugleichen und bei Überschreitungen eine entsprechende Reduzierung des Bestandes zu veranlassen.
- Im Bundesrat bzw. gegenüber den Agrarministerinnen und –ministern der anderen Bundesländer auf eine einheitliche, lückenlose Erfassung, Dokumentation und Kontrolle der über Ländergrenzen verbrachten Wirtschaftsdünger hinzuwirken.
Begründung
Nach einer dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen übermittelten Zusammenstellung der an die Niedersächsische Tierseuchenkasse gemeldeten Daten gehaltener Nutztiere ist davon auszugehen, dass die Zahl der in Niedersachsen gehaltenen Nutztiere deutlich höher ist, als in der offiziellen Agrarstatistik angegeben.
So werden nach den Zahlen der Tierseuchenkasse 63,3 Millionen Masthühner gemeldet. Laut offizieller Agrarstatistik sind es jedoch nur 36,6 Millionen. Auch bei Schweinen sind bei der Tierseuchenkasse fast 2,5 Millionen Schweine mehr gemeldet als in den bislang behaupteten Tierzahlen der Landesregierung. Die Richtigkeit der Zahlen der Tierseuchenkasse hat das Ministerium mittlerweile eingeräumt, nicht jedoch die Täuschung des Parlaments, z.B. in der Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Tiemann (SPD) vom 4.7.2011. Auf die Frage "wie viele Tiere werden in den einzelnen Anlagen gehalten?", antwortet die Landesregierung bei den Masthühnern mit der fast um die Hälfte niedrigeren Zahl von lediglich 36,5 Millionen.
Durch die deutlich höheren realen Tierbestände fallen insbesondere in den westniedersächsischen Landkreisen Cloppenburg, Emsland, Grafschaft Bentheim und Vechta wesentlich höhere Mengen an organischem Dünger an, als auf den Nutzflächen des betroffenen Raumes unter Einhaltung der Düngeverordnung einsetzbar wäre. Hinzu kommen der Einsatz von Klärschlämmen und Restsubstraten aus Biogasanlagen als Wirtschaftsdünger und der Import organischen Düngers aus den benachbarten Niederlanden.
Eine systematische Erfassung des Verbleibs insbesondere der nicht im eigenen Betrieb eingesetzten Düngemengen findet bisher nicht statt. Anhaltend hohe bzw. steigende Gehalte von Phosphat- und Stickstoffverbindungen in Grund- und Oberflächengewässern lassen auf einen unsachgemäßen, weil deutlich über den Bedarf der angebauten Nutzpflanzen hinausgehenden Einsatz organischen Düngers schließen. Im Rahmen einer dem Landwirtschaftsministerium vorliegenden Prüfung der "Nährstoffsituation in viehintensiven Regionen Niedersachsens" geht die Landwirtschaftskammer Niedersachsen davon aus, dass die derzeit praktizierten freiwilligen Vereinbarungen zur Dokumentation und Nachverfolgung der Nährstofftransporte angesichts des starken Anschwellens der Nährstoffströme zunehmend an ihre Grenzen stoßen. Wörtlich schrieb die Kammer an Herrn Staatssekretär Ripke: "Im Ergebnis ist aus Sicht der Prüfdienste festzustellen, dass das Kontrollinstrumentarium gegenwärtig keine ausreichende Gewähr bietet, die Nährstoffüberschüsse und –verwertung zu erfassen. Die Einhaltung von Grenzwerten (170 kg N aus Wirtschaftsdünger, 60 kg N-Saldo) ist unter der gegenwärtigen Rechtslage kaum zu gewährleisten."
Die seit dem 01.09.2010 in Kraft getretene Verordnung des Bundes über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (WDüngV) sieht im § 3 zwar Aufzeichnungspflichten über Art und Menge des abgegeben, transportierten oder aufgenommenen Wirtschaftsdüngers, jedoch zumindest im gleichen Bundesland keine Meldepflichten vor. Die Ermächtigung gemäß § 6 WDüngV weitergehende Länderregelungen zu erlassen, muss daher genutzt und eine Meldepflicht zur vollständigen und lückenlosen Erfassung der Stoffströme eingeführt werden.
Um Doppelbelegungen von Flächen zu vermeiden, muss zudem in einem Kataster erfasst werden, auf welchen Flächen landwirtschaftliche Betriebe betriebseigenen und aufgenommenen Wirtschaftsdünger sowie mineralischen Dünger konkret einsetzen. Um dieses möglichst einfach durchführen, erfassen und kontrollieren zu können, steht der weit überwiegenden Mehrzahl der Betriebe – zumindest jenen die Direktzahlungen im Rahmen der Agrarförderung beantragen - seit einigen Jahren ein digitales System zur Verfügung. In den bei den Betrieben vorhandenen digitalen Karten sind sämtliche vom Betrieb bewirtschafteten Flächen unter Identifizierung mit einer Feldblocknummer sowohl hinsichtlich der Größe, als auch hinsichtlich der Nutzung erfasst. Es dürfte daher einen für alle Beteiligten vertretbaren Aufwand darstellen, in diese Karten bzw. Datenbanken auch die eingesetzten Düngemengen einzutragen und diese Angaben mit der jährlichen Abgabe des Förderantrages bei der zuständigen Stelle einzureichen. Mit einer Verknüpfung mit einer Datenbank über Abgabe und Aufnahme von Wirtschaftsdüngfern wäre ein solches System relativ einfach kontrollierbar und wenig anfällig für gezielte Verstöße.
Bisher gilt der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung einer Tierhaltungsanlage geforderte qualifizierte Flächennachweis zum ordnungsgemäßen Einsatz des anfallenden Wirtschaftsdüngers auch dann als erbracht, wenn ein Abnahmevertrag mit einer sogenannten Güllebörse vorgelegt wird. Auf welchen Flächen der Wirtschaftsdünger in diesem Falle untergebracht wird, bleibt dabei unklar. Um den ohnehin in großem Umfang erforderlichen Gülletourismus aus den viehintensiven Regionen nicht weiter zu befördern, muss künftig im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein konkreter Flächenbezug nachgewiesen werden.
Eine Kontrolle der Einhaltung der Düngeverordnung findet bisher nur bei maximal 2,5% der landwirtschaftlichen Betriebe statt. Zudem sind die Sanktionen bei festgestellten Verstößen mit einem Abzug von 3% der Direktzahlungen des Betriebes (erstmaliger Verstoß) gering. Damit ist das Sanktionsrisiko für Verstöße angesichts der wirtschaftlichen Vorteile eines unsachgemäßen Umgangs mit Wirtschaftsdüngern insgesamt vernachlässigbar. Die Kontrollen müssen daher deutlich verstärkt und Verstöße wirksam sanktioniert werden.
Da die Anstalt öffentlichen Rechts Niedersächsische Tierseuchenkasse aufgrund des Risikos bei unzutreffender Meldung im Schadensfall keine Leistungen zu erhalten offenbar über die genauesten Angaben der tatsächlichen Nutztierbestände verfügt und um den parallelen Aufwand der separaten Erfassung im Rahmen der Agrarstatistik einzusparen, sollte die Tierseuchenkasse zu einer jährlichen Meldung der ihr gemeldeten Tierbestände auf der Ebene eines Landkreises verpflichtet werden. Zudem sollten die mit der Kontrolle der Düngeverordnung beauftragten Stellen die Möglichkeit haben, jederzeit auch auf die von einzelnen Betrieben gemeldeten Tierbestände zugreifen zu können. Mit einer entsprechenden Änderung des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz wäre das problemlos möglich. Da in einigen Landkreisen zum Teil doppelt so viele Nutztiere gehalten werden als in der offiziellen Agrarstatistik angegeben, liegt der Verdacht nahe, dass ungenehmigte Stallanlagen betrieben und genehmigte Stallanlagen mit deutlich höheren Tierzahlen belegt werden, als im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beantragt. Dieses muss anhand der Daten der Tiersuchenkasse abgeglichen werden. Bei Verstößen sind Tierzahlen zu reduzieren, ggf. auch Stallanlagen still zu legen.
Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender