Antrag: Traditionsschifffahrt vor dem Untergang bewahren!

Fraktion der CDU
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion der FDP

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Seit nunmehr dreißig Jahren hat sich die Traditionsschifffahrt in Deutschland und Europa etabliert. In vielen Küstenorten und-städten sind lebendige Museumshäfen entstanden in denen das maritime Kulturgut und das Schiffshandwerk gepflegt werden. Neben den Museumshäfen stellen Erlebnisfahrten, Veranstaltungen und Großveranstaltungen wie die Kieler und Travemünder Woche, die Hansesail, die Sail in Bremerhaven, der Jade Weser Cup und die Delf Sail Publikumsmagneten der Traditionsschifffahrt dar. Partei- und fraktionsübergreifend wird der Traditionsschifffahrt durch Landesregierungen und durch die Bundesregierung unisono und seit Jahren ein hoher Stellenwert beigemessen. Doch hat das Bundesministerium einen neuen Entwurf zu den Traditionsschiffen vorgelegt. Darin enthalten sind zum Teil Forderungen für den Bau und Betrieb von Traditionsschiffen, die nur mit erheblichem Aufwand oder gar nicht umzusetzen wären. 

Seit einigen Jahren wird durch die BG Verkehr, auf Grund ergangener Rechtsprechung, die Ausstellung von erforderlichen Sicherheitszeugnissen erschwert bzw. in Einzelfällen versagt. Die BG Verkehr trifft in Zweifelsfällen eigene Feststellungen und wendet hierbei das zugrundeliegende Recht konsequenter als in der Vergangenheit an. Sie achtet hierbei darauf, dass die mit der Anerkennung als Traditionsschiff verbundenen Privilegierungen gegenüber anderen Fahrgastschiffen ordnungsrechtlich einwandfrei sind.

Aktuell wird eine weitere Konkretisierung der sicherheitsrechtlichen Vorschriften und Anforderungen an Traditionsschiffe in Deutschland auf Bundesebene beraten. Hierbei werden u.a. erweiterte Anforderungen an die bauliche Beschaffung, an den Brandschutz und an die Ausstattung mit Rettungsmitteln gestellt. Die veränderten Vorschriften sollen zum 1. Januar 2017 greifen.

Traditionsschiffe gehören in der Regel nicht in die Sparte der Berufsschifffahrt, sondern werden in der Regel gemeinnützig betrieben. Seit mehr als 40 Jahren haben sich überwiegend ehrenamtlich Tätige und Freunde alter Schiffe um den Erhalt bemüht.

Eine Verschärfung der Anforderungen bei der baulichen und technischen Ausstattung, bei der Ausbildung der Besatzung und bei der Dokumentation ist für viele Betreibervereine weder tatsächlich, noch monetär leistbar.

Neben dem Gedanken des Schutzes des maritimen Erbes, gibt die Traditionsschifffahrt vor allem Jugendlichen, die z. B. bei Klassenfahrten auf diesen Schiffen Erfahrungen sammeln können, Einblicke in die Historie und die technische Entwicklung.

Der Landtag stellt insbesondere fest,

  • dass der Austausch des federführenden Bundesverkehrsministerium und der Länder in Fragen zur Traditionsschifffahrt verbessert werden muss.
  • dass sich in den betroffenen Küstenländern und im Bundestag zunehmend Bedenken gegen die neuen und forcierten Sicherheitsvorschriften für die Traditionsschifffahrt artikuliert werden.
  • dass die Küstenländer eine Gemeinsame Erklärung als Bekenntnis zu den Traditionsschiffen abgegeben haben.
  • dass Fragen zur Einrichtung eines Gutachterausschusses, zu verlässlichen Rechtsgrundlagen mit erfüllbaren Kriterien und internationalen Zulassungskriterien weiterhin offen sind.

Die Landesregierung wird gebeten,

  • sich mit den norddeutschen Küstenländern über die Betroffenheit und deren Auswirkungen, z.B. auf das maritime Kulturgut und die Erlebbarkeit für den Küstentourismus im Allgemeinen oder auf die Großveranstaltungen im Besonderen, durch die Verschärfung der Sicherheitsvorschriften bei Traditionsschiffen auszutauschen.
  • sich nachdrücklich bei der Bunderegierung für die Berücksichtigung der Beschlüsse in den jeweiligen Landesparlamenten der Küstenländer mit Bezug auf die Traditionsschifffahrt einzusetzen.
  • sich beim Bund für eine maßvolle Weiterentwicklung der Sicherheitsvorschriften im Interesse der Sicherung der Traditionsschifffahrt in Deutschland und der Förderung des Tourismus einzusetzen.
  • sich für eine Trennung der Entscheidung über das Erfüllen der Anforderungen an die Eigenschaft eines Traditionsschiffes einerseits und der sich daran anschließenden Entscheidung über die im Schiffssicherheitszeugnis niedergelegten Anforderungen andererseits einzusetzen. Die Entscheidung über die Anerkennung als Traditionsschiff sollte dabei einem sachverständigen Gremium übertragen werden; die Ausstellung der Schiffssicherheitszeugnisse sollte dagegen auch weiterhin der BG Verkehr obliegen.
  • sind dafür einzusetzen, dass bei Vorliegen der Anerkennung als Traditionsschiff, die Sicherheitsanforderungen individuell für das jeweilige Schiff unter Berücksichtigung seiner besonderen Eigenarten, dem ursprünglichen Einsatzzweck des Fahrzeuges und dem Einsatzgebiet sowie den grundlegenden technischen Möglichkeiten festgelegt werden. Defizite die aus dem Alter und dem bisherigen Einsatzzweck in bestimmten Bereichen der Schiffssicherheit ergeben sollten dabei kompensiert werden.

Begründung

Traditionsschiffe sind das Kernstück vieler Museumshäfen in Norddeutschland. Traditionsschiffe und Museumshäfen bilden einen wichtigen Teil der deutschen maritimen Handwerks- und Sozialgeschichte ab. Die Entwicklung und Einführung von erheblich verschärften Sicherheitsbestimmungen gefährdet die Traditionsschifffahrt in Deutschland. Die Finanzierbarkeit, das ehrenamtliche Engagement von Betreibervereinen und Einzelpersonen und die Erlebbarkeit in unseren Häfen und an unseren Küsten werden massiv gefährdet. Die Anzahl der Traditionsschiffe ist bereits stark rückläufig und wird absehbar auch nicht mehr zunehmen. Damit kommt der Rettung und dem Erhalt der verbliebenen Flotte an Traditionsschiffen eine noch größere Rolle zu. Damit auch morgen noch Traditionsschiffe unterwegs sind und die Geschichte der Schifffahrt am lebendigen Exponat erfahrbar bleibt ist eine Anpassung der sicherheitsrechtlichen Vorschriften mit Augenmaß erforderlich.

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