Antrag: Technik alleine macht nicht glücklich – Schulen nicht alleine lassen: Schaffung einer umfangreichen, pädagogisch fundierten Digitalisierungsstrategie an Schule

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Mit der Verabschiedung des Digitalpaktes werden in Niedersachsen Bundesmittel in Höhe von 470 Millionen Euro für Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen bereitgestellt. Damit die technische Ausstattung der Schulen tatsächlich dazu beiträgt, die Bildungsziele der Schule zu erreichen und den Schulalltag zu bereichern, ist es erforderlich, geeignete pädagogische Konzepte zur Integration digitaler Medien in die Arbeit der Schulen zu entwickeln und die technische Ausstattung der Schulen an diesen Konzepten auszurichten.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

1.      Die Landesregierung unterstützt die Entwicklung und Umsetzung pädagogischer Konzepte für die angemessene Nutzung digitaler Medien in der Schule, indem sie

  • die Entwicklung von Konzepten zur pädagogisch sinnvollen und altersangemessenen Nutzung von digitalen Medien in der Schule unterstützt und diese in Erlassen und Kerncurricula verankert.
  • flächendeckend in ausreichendem Umfang Fortbildungsangebote zum Thema digitale Medien und für entsprechende Bildungsangebote bereitstellt. Hierbei soll die große Bandbreite der Digitalisierung an Schule abgedeckt werden und sowohl in technischer, inhaltlicher, didaktischer, methodischer und datenschutzrechtlicher Hinsicht auf Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung vorbereitet werden. Auch neue Perspektiven der Teamarbeit und Schulorganisation sowie Medienkompetenz sollten hierbei Berücksichtigung finden.
  • die Schulen bei der Entwicklung schuleigener Konzepte für die Nutzung digitaler Medien und Bildungsangebote unterstützt. Dazu gründet sie ein Institut, das als Kompetenzzentrum den Schulen zur Seite steht und sie bei Aufgaben rund um die Digitalisierung berät und unterstützt sowie als Motor für die Integration der Digitalisierung an Schulen fungiert.
  • auch die Berufsbildenden Schulen bei ihrer Digitalisierungsstrategie berücksichtigt.

2.      Die Landesregierung entwickelt Kriterien für eine gezielte Vergabe von Investitionsmitteln für die digitale Infrastruktur der Schulen und verteilt die Mittel nicht nach dem Gießkannenprinzip. Sie fördert hierbei gezielt Schulen bei der Umsetzung pädagogischer Konzepte, [die die Digitalisierung als Querschnittsthema und als sinnvolles Hilfsmittel in den Unterricht integrieren.]

3.      Die Landesregierung sorgt für eine gleiche und sozial gerecht unterstützte Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten. Hierbei legt sie Standards für im Unterricht genutzte mobile digitale Endgeräte fest, um sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler über gleichermaßen gute und geeignete Geräte verfügen. Sofern die mobilen digitalen Endgeräte der Schülerinnen und Schüler von den Eltern zu finanzieren sind, sorgt die Landesregierung für eine Unterstützung der Eltern beim Erwerb und der Wartung dieser Geräte im Rahmen der Lernmittelhilfe. Sie setzt sich hierbei auf Bundesebene für eine Anpassung der Hartz IV-Sätze und weitere Zuschüsse nach dem sozialen Gesetzbuch ein.

Zudem ist sicherzustellen, dass es an Schulen nicht zu einer Monopolstellung bestimmter Hersteller und Unternehmen kommt und Schüler*innen mit unterschiedlichen Betriebssystemen und vornehmlich Open Source Programmen arbeiten.

4.      Die Landesregierung sichert die Qualität der in der Schule genutzten digitalen Lernangebote.

Hierrbei muss sie sicherstellen, dass über die Niedersächsische Bildungscloud bzw. die Schul-Cloud oder über andere Medien zugänglichen digitalen Lernangebote mit dem Bildungsauftrag der Schule gemäß § 2 NSchg übereinstimmen, mit den Anforderungen der Rahmenrichtlinien und Kerncurricula inhaltlich, didaktisch und methodisch vereinbar sind und den gesicherten Erkenntnissen der fachlichen und pädagogischen Forschung entsprechen.  

Die Bildungscloud dient vornehmlich der Arbeitsvereinfachung von Prozessen in Klassen oder Lehrerteams und nicht kommerziellen Zwecken. Daten, die bei der Nutzung digitaler Lernangebote anfallen, müssen geschützt werden und dürfen nicht an private Anbieter digitaler Lernangebote fallen. Eine Nutzung der Cloud darf somit nicht unter der Bedingung der Datennutzung zu statistischen Zwecken erfolgen. Zudem ist im Sinne der Lehrkräfte und Schüler*innen sicherzustellen, dass seitens des Landes alle lizenz- und urheberrechtlichen Fragen und Kosten geklärt sind, damit für Nutzer*innen der Bildungscloud keine rechtlichen Unklarheiten etwa bei der Erstellung von Arbeitsblättern und Lehrmaterialien entstehen.

5.  Die Landesregierung stellt neben den pädagogischen Konzepten sicher, dass Support und Administration der technischen Ausstattung in den Schulen personell ausreichend ausgestattet werden.

Begründung

Der Einsatz digitaler Medien in der Schule eröffnet neue Möglichkeiten. Er darf jedoch kein Selbstzweck sein, sondern er muss pädagogischen Zielen dienen.

Es hat deshalb erste Priorität, dass in einem breiten Dialog von Wissenschaftler*innen und Lehrkräften pädagogische Konzepte für die Nutzung digitaler Medien in der Schule entwickelt und die Lehrkräfte bei der Umsetzung dieser Konzepte unterstützt werden. Diese Konzepte sollen dazu beitragen, dass der Einsatz digitaler Mittel sinnvoll in das pädagogische Gesamtkonzept der Schulen eingefügt wird, die Chancen digitaler Mittel genutzt werden, aber auch ein kritischer Umgang mit diesen Mitteln erfolgt. Es sind flächendeckende Fortbildungsangebote erforderlich, um die Lehrkräfte auf einen sinnvollen Einsatz digitaler Medien vorzubereiten und sie dabei zu unterstützen.

Es werden auch künftig nur knappe Mittel für die digitale Ausstattung der Schulen zur Verfügung stehen. Es sind deshalb Förderrichtlinien erforderlich, die sicherstellen, dass die digitale Ausstattung der Schulen auch pädagogisch sinnvoll genutzt wird. Eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip (etwa 30.000 Euro pro Schule) ist nicht sinnvoll.

Die Landesregierung setzt auf das Konzept, dass die mobilen Endgeräte von den Eltern finanziert werden sollen. Es erscheint zunächst sinnvoll, dass Geräte, über die die Schülerinnen und Schüler ohnehin verfügen, auch in der Schule genutzt werden. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Schülerinnen und Schüler über gleiche Lernvoraussetzungen verfügen. Dazu müssen die von ihnen verwendeten Endgeräte gleiche Standards erfüllen.

Auf die Eltern kommen mit der Anschaffung und Wartung der im Unterricht genutzten mobilen Endgeräte erhebliche zusätzliche Kosten zu. Die Lernmittelhilfe muss deshalb erweitert und der digitalen Entwicklung angepasst werden, um die Eltern hierbei zu unterstützen.

Über die digitalen Medien und insbesondere über die Schul-Cloud werden für die Lehrkräfte neue Lernangebote verfügbar. Es wird für sie noch schwieriger, diese Angebote zu sichten und zu bewerten als bisher schon beim zunehmenden Angebot an gedruckten Lernmaterialien. Es ist deshalb Aufgabe der Landesregierung, über ein Zulassungs- oder Zertifizierungsverfahren die Qualität der digitalen Lernangebote zu sichern. Dabei sind die gleichen Maßstäbe anzuwenden wie bei der Schulbuchzulassung. Die digitalen Medien und die Schul-Cloud erweitern auch die Möglichkeiten für Privatpersonen, private Unternehmen und Stiftungen, den Schulen Lernmaterialien zur Verfügung zu stellen. Dies darf nicht zu einer interessengeleiteten Beeinflussung der Schülerinnen und Schüler im Sinne der privaten Anbieter führen.

Bei der Nutzung digitaler Medien und Lernangebote in der Schule fallen erhebliche Mengen an Daten an. Es muss wirksam sichergestellt werden, dass diese Daten geschützt werden und insbesondere nicht privaten Anbietern digitaler Medien und Lernangebote zugänglich werden.

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