Antrag: Studieren in Zeiten von Corona - Das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit anrechnen, Langzeitstudiengebühren aussetzen und Studierende finanziell unterstützen

Der Landtag stellt fest:

Die Corona-Krise und die damit einhergehenden Beschränkungen sind eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft. Dieses gilt auch für die Studierenden in Niedersachsen.

Das Sommersemester 2020 wird zwar als Online-Semester stattfinden. Wie dieses jedoch ausgestaltet sein wird, und ob die Situation es zulässt, irgendwann auch wieder Präsenzveranstaltungen und damit prüfungsrelevante Praktika und andere Veranstaltungen, die eine Präsenz erfordern, durchführen zu können, ist weiterhin unklar.

Neben der für Studierenden wichtigen Frage, wie sie in der Corona-Krise ihren Lebensunterhalt bestreiten, weil ein Großteil der Jobs für sie weggefallen ist, steht die berechtigte Sorge vieler Studierender, dass sie durch die Corona-Krise bedingt, unverschuldet die Regelstudienzeit überschreiten.

Und auch für Langzeitstudierende stellt sich die Frage wie ein Abschluss ihres Studiums in diesem Semester möglich sein wird. Auch hier droht eine weitere, auf Grund der Corona-Krise unverschuldet, bedingte weitere Verlängerung des Studiums.

Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf,

  • das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit der Studienfächer anzurechnen und
  • die Studiengebühren für Langzeitstudierende für dieses Semester auszusetzen.
  • sich auf Bundesebene für eine Zuschuss- oder Darlehenslösung, z.B. eine Ausweitung des
    BaföG-Anspruches einzusetzen, damit die wegfallenden Jobs für Studierende zumindest übergangsweise kompensiert werden.
  • im Bund die besondere Situation ausländischer Studierender zu thematisieren, sie finanziell über eine Fondslösung zu unterstützen und den Finanzierungsvorbehalt auszusetzen.

Begründung

Seit dem 16. März 2020 führen die Hochschulen in Niedersachsen das für sie am 1. März 2020 gestartete Sommersemester als Online-Semester durch. Die Universitäten folgten am 20. April 2020 für das am 1. April 2020 begonnene Sommersemester ebenfalls als Online-Semester.

Die niedersächsischen Universitäten und Hochschulen erreichen damit, ohne zusätzliche Förderung, dass es überhaupt zu einem Lehrbetrieb in Zeiten von Kontaktsperren in der Corona-Krise kommen kann.

Allerdings bleibt weiterhin unklar wie und in welchem Rahmen Prüfungen abgelegt werden können und ob es im Sommersemester 2020 überhaupt zu Präsenzveranstaltungen, wie z.B. Praktika etc. kommen kann.

Die, trotz aller Bemühungen, weiterbestehenden Unklarheiten haben einen erheblichen Einfluss auf den Studienerfolg niedersächsischer Studierender im Sommersemester 2020 und damit auch auf deren Einhaltung der Regelstudienzeit. Dies gilt in ähnlicher Weise auch für Langzeitstudierende, die in vielen Fällen ihr Studium in diesem Sommersemester, auf Grund der Einschränkungen nicht beenden können.

Dies alles darf nicht zu Nachteilen bei den Studierenden führen; denn die Nichteinhaltung der Regelstudienzeit hat für Studierende erhebliche finanzielle Konsequenzen. Dazu gehören zum einen der Wegfall der BAföG-Zahlungen, aber auch die in Niedersachsen anfallenden Studiengebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester.

Darüber hinaus ist die finanzielle Belastung von Langzeitstudierenden beim nun durchzuführenden Onlinesemester mit Unklarheiten zu Prüfungen und Präsenzveranstaltungen so auch nicht akzeptabel.

Es ist daher nur folgerichtig das schon begonnene Sommersemester nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen und die Erhebung von Studiengebühren für Langzeitstudierende für dieses Semester auszusetzen.

Vor allen Dingen ist es notwendig, Studienabbrüche aus finanziellen Gründen zu verhindern. Um dies zu erreichen müssen allen Studierenden finanzielle Hilfen angeboten werden, wenn sie auf Grund weggefallener Jobs, ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. Hierzu ist eine bundesweite Lösung notwendig, auch wenn Hamburg und Hessen hier schon Regelungen umgesetzt haben, die auf Zuschüssen bzw. Darlehen basieren. Im besonderen Maße brauchen auch ausländische Studierende unsere Hilfe. Auf Grund der weltweiten Pandemie haben sie vor allen Dingen beim Nachweis des Finanzierungsvorbehalts erheblich Probleme.

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