Antrag: Stromkonzerne nutzen marktbeherrschende Stellung für Strompreiserhöhungen Prüfung des Landeskartellamtes vorlegen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 08.03.2011
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
- Offenbar nutzen die vier großen Stromkonzerne EON, RWE, EnBW und Vattenfall ihre Marktmacht, um am Strommarkt höhere Preise durchzusetzen als an einem Markt mit fairem Wettbewerb gerechtfertigt wäre. Obwohl die Einkaufspreise der Stromkonzerne seit dem Jahr 2008 deutlich gefallen sind, wurden die Strompreise für Haushaltskunden in den beiden letzten Jahren um durchschnittlich 10 Prozent angehoben. Die Kosten für die Stromkonzerne sind im gleichen Zeitraum jedoch um durchschnittlich 21 Prozent gesunken. Mit den angekündigten und den bereits vollzogenen Preiserhöhungen stellen die Stromkonzerne ihren Haushaltskunden zu hohe Rechnungen aus. Seit dem Jahr 2006 haben sich die Gewinnmargen der großen Stromversorger bei den Haushaltskunden mehr als verdreifacht.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- Dem Landtag umgehend einen Bericht des Landeskartellamtes über die Wettbewerbssituation am niedersächsischen Strommarkt vorzulegen.
- Zu berichten wie sich der Anteil der vier großen Stromkonzerne an den Gewinnmargen im Strommarkt entwickelt hat.
- Zu berichten, welche gemeinsamen Unternehmen die vier großen Stromkonzerne im Handelsregister eingetragen haben, welche Rolle sie übernehmen und welche Unternehmen davon in Niedersachsen aktiv sind.
- Stellungnahmen der EU Kommission Generaldirektion Wettbewerb, des Bundeskartellamtes, der Monopolkommission und der Bundesnetzagentur über die Wettbewerbssituation am deutschen Strommarkt einzuholen und dem Bericht der Landesregierung beizufügen.
Begründung
Die großen vier Stromkonzerne verfügen über einen extrem hohen Anteil der Gewinnmargen am deutschen Strommarkt. Zu vermuten sind gezielte Preis- und Gebietsabsprachen, da gerade die aktuellen Verhandlungen über die Neuvergabe von Konzessionen für Stromnetze gezeigt haben, dass die vier großen Stromkonzerne nur geringfügige bzw. gar keine Aktivitäten in benachbarten Einflusszonen entwickelt haben. Aktuelle Ausschreibungen zeigen, dass die vier Stromkonzerne EON, RWE, EnBW und Vattenfall sich in der Regel nicht auf Ausschreibungen bewerben, die in der Interessenzone des jeweiligen anderen Partners liegen.
Teilweise wurden Kommunen von den Stromkonzernen Beteiligungen an Fördergesellschaften angeboten, deren Ausschüttungen an weiter bestehende Konzessionsverträge geknüpft werden bzw. werden sollen. Damit werden auch vergaberechtliche Grundlagen ausgehebelt.
Auch in diesem Jahr sollen auf breiter Front weitere Strompreiserhöhungen am Markt durchgesetzt werden. Die Stromkonzerne begründen die Erhöhungen mit einer gestiegenen Umlage für Strom aus den Erneuerbaren Energien. Dieses Argument soll offenbar verdecken, dass die vier Konzerne ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen. Die Senkung der Einkaufspreise, auch und insbesondere auch zu den teuren Spitzenlastzeiten wird unterschlagen.
Die von RWE zum 1.8.2010 vollzogene Erhöhung um 7,3 Prozent und die von EON zum 21.3.2011 und 1.5.2011 angekündigten Strompreiserhöhungen von 5,5 Prozent sind wie die Preiserhöhungen anderer Versorger nicht gerechtfertigt. Das bestätigt eine aktuell vorgelegte Studie im Auftrag der Grünen Bundestagsfraktion. Zu ähnlichen Ergebnissen kam der Präsident der Bundesnetzagentur kürzlich bei Vorstellung des Monitoringberichts der Aufsichtsbehörde. Im Jahr 2010 haben die großen Stromkonzerne ca. 30 Mrd. Euro Jahresgewinn erzielt. Nie zuvor haben sie einen höheren Gewinn eingefahren.
Die Stromanbieter haben die jüngste Preiserhöhung – wie schon in der Vergangenheit - mit der steigenden Umlage für Strom aus Erneuerbaren Energien begründet. Die so genannte "EEG-Umlage" ist durch den Erfolg der Erneuerbaren Energien in der Tat gestiegen. Demgegenüber stehen jedoch laut der Studie Bundesnetzagentur erhebliche den Strompreis senkende Effekte, so dass der Strompreis laut Bundesnetzagentur eigentlich sogar um bis zu 3 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden könnte.
Ein Beispiel für Machtmissbrauch am Strommarkt ist daher der Umgang mit der Festsetzung der EEG-Umlage, die alle Stromverbraucher in Deutschland am Ausbau erneuerbarer Energien beteiligt. Während Studien, die vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben wurden und das Bundesumweltministerium selbst für 2011 eine EEG-Umlage von 2,7 Cent/kwh für ausreichend halten, haben die Netzbetreiber den Anteil in diesem Jahr von 2,05 auf 3,53 Cent/kwh erhöht. Nach Berechnungen des Verbraucherportals Verivox zahlen Stromkunden somit im Jahr 2011 allein nach dieser Kalkulation etwa 880 Mio. Euro zu viel.
Von 2008 bis heute sind die Preise an der Strombörse gesunken. Bei den Endkunden sind die Preisrückgänge aus dem Strommarkt jedoch nicht angekommen. Während deren Preise in den letzten zwei Jahren um 10% gestiegen sind, sind die Kosten in der Weiterverteilung (Große Energieversorger und Stadtwerke mit Endkundengeschäft) um 21% gesunken. Durch die nicht nachvollziehbaren Preiserhöhungen zahlen die Verbraucher in 2011 deutschlandweit rund zwei Milliarden Euro zu viel an die Stromversorger.
Die großen vier Stromkonzerne betreiben zudem eine Vielzahl gemeinsamer Unternehmen, die Teilmärkte im vor- und nachgelagerten Bereich völlig beherrschen und die Gefahr von illegalen Absprachen zusätzlich erhöhen. Dazu gehören allein im Bereich der Atomüllbeseitigung die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern (DBE), die Deutsche Gesellschaft für die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) und die Brennelemente Lagergesellschaft (BLG).
Das Bundeskartellamt schreibt, "dass zu den Aufgaben des Bundeskartellamtes und der Landeskartellbehörden neben Fusionskontrolle, Missbrauchsaufsicht über die marktbeherrschenden Unternehmen und Vergaberechtsschutz die Durchsetzung des Kartellverbots gehört, das seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Jahr 1958 dort als fester Bestandteil in § 1 verankert ist. Für grenzüberschreitende Kartelle ist das Kartellverbot im europäischen Kartellrecht in Artikel 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (=Artikel 81 EG-Vertrag alter Fassung) geregelt. Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden können grundsätzlich auch das europäische Kartellverbot anwenden. Das Hauptaugenmerk bei der Kartellverfolgung richtet sich auf Preisabsprachen, Quotenabsprachen und die Aufteilung von Märkten zwischen Wettbewerbern. Sie behindern die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit von Unternehmen und wirken sich für die Verbraucher grundsätzlich preistreibend aus; sie sind deshalb in hohem Maße wirtschafts- und sozialschädlich. Personen und Unternehmen, die an solchen gesetzlich verbotenen Kartellen mitwirken werden mit hohen Geldbußen belegt. Das Bußgeld gegen einzelne Personen kann bis zu 1 Mio. Euro betragen, gegen Unternehmen können darüber hinaus Geldbußen in einer Höhe von bis zu 10% ihres letztjährigen Gesamtumsatzes festgesetzt werden."
Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender