Antrag: Steueroasen austrocknen statt Sonderrechte für Steuerkriminelle – Steuerabkommen mit der Schweiz ablehnen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest, dass das von den Regierungen Deutschlands und der Schweiz paraphierte Steuerabkommen den Interessen des Landes Niedersachsen nicht entspricht:
- Es schützt Steuerhinterzieher, indem ihnen weiterhin Anonymität zugesichert wird und das Schweizer Bankgeheimnis auf Dauer bewahrt bleibt. Damit gefährdet das Abkommen die Steuergerechtigkeit und das Gerechtigkeitsgefühl aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
- Es legalisiert Steuerhinterzieher, die im Durchschnitt dafür weniger als Selbstanzeiger für ihr hinterzogenes Vermögen nachzahlen müssen. Nur wenige Steuerhinterzieher würden schlechter gestellt, als wenn sie ihr Vermögen legal versteuert hätten. Es belohnt also jene, die auf den - durch den Ankauf von Steuer-CDs erhöhten Fahndungsdruck - bisher nicht reagiert haben.
- Die Wahrung der Anonymität verschlechtert massiv die Verfolgung und Ahndung von mit Steuerhinterziehung verbundener Delikte, wie z.B. Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Korruption oder Schwarzarbeit.
- ”¢ Die de facto Übertragung der deutschen Steuersouveränität auf Schweizer Banken ist verfassungsrechtlich fragwürdig und angesichts des Verzichts auf den Ankauf weiterer Steuer-CDs und stark eingeschränkter Nachforschungsmöglichkeiten nicht ausreichend kontrollierbar.
- Das Abkommen schreibt die zur Zeit geltende Besteuerung von Finanzerträgen, die Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen ungerechtfertigt bevorzugt, nach Art und Höhe fest und behindert damit massiv eine überfällige Reform der Kapitalbesteuerung. Bei Veränderungen könnten damit ganz legal Steuervorteile durch Verlagerung von Vermögen in die Schweiz erzielt werden. Da offensichtlich die Eintreibung von deutscher Kirchensteuer durch Schweizer Banken nicht vorgesehen ist, gilt das für Kirchenmitglieder von Anfang an.
- Es erschwert eine künftige Besteuerung von Vermögen, da deutsches Vermögen in der Schweiz nicht erfasst werden kann. Das gilt ebenfalls für den Bereich der Erbschaftssteuer für den keine Regelung vorgesehen ist. Auch eine Heranziehung von Kapitalerträgen zur Bemessung von Sozialabgaben, wie z.B. bei einer Bürgerversicherung wird unmöglich gemacht.
- Schließlich konterkariert das Abkommen dauerhaft die laufenden und durchaus erfolgreichen Bemühungen der EU und der USA im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen und hintertreibt das Ziel, einen automatischen Informationsaustausch durchzusetzen. Seine Vereinbarkeit mit der EU-Zinsrichtlinie ist zweifelhaft.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf,
- Ӣ das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat abzulehnen,
- ”¢ den Druck auf die Schweiz zur vollständigen Kooperation in Steuerfragen - auch durch den Ankauf weiterer Steuer-CDs - aufrecht zu erhalten und
- ”¢ das Bemühen der EU um einen automatischen Informationsaustausch den internationalen Kampf gegen Steueroasen zu unterstützen.
Begründung
Das von der deutschen Bundesregierung ausgehandelte Steuerabkommen wurde bereits kurz nach dem Bekanntwerden des Inhalts massiv kritisiert. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit (Tax Justice Network) kommt zu dem Schluss, dass sich die hohen Einnahmehoffnungen des Bundesfinanzministers nicht werden erfüllen lassen. So sei z.B. die Steuerpflicht bei Stiftungen leicht zu umgehen. Unternehmen seien von dem Abkommen überhaupt nicht erfasst und die Steuerpflicht könne auch durch ein Ausweichen auf ausländische Filialen Schweizer Banken umgangen werden.
Der US-Finanzanwalt Jack Blum, der sowohl die Vereinten Nationen als auch die US-Bundesregierung berät, bezeichnete die deutsche Verhandlungsstrategie als "Kapitulation" vor der Schweiz. Die USA hätten durch massiven Druck auf die Schweiz deutlich bessere Bedingungen für ihre Steuerbehörden ausgehandelt. So sei es den USA sogar gelungen, das Schweizer Bankgeheimnis erstmals effektiv zu knacken und Nach- und Strafzahlungen in Höhe von mehreren Milliarden Dollar einzutreiben.
Der frühere deutsche Bundesfinanzminister Steinbrück kritisierte unter anderem die faktische Amnestie für früher begangene Steuerstrafteten bei einer nur geringfügigen Nachversteuerung. Damit würden diese Steuerhinterzieher sogar besser gestellt als jene, die eine strafbefreiende, aber zur Nachzahlung verpflichtende Selbstanzeige erstattet hätten.
Ein großes Problem des Abkommens stellt schließlich der Verzicht auf den zukünftigen Ankauf und Auswertung so genannter "Steuer-CDs" mit Daten von Steuerhinterziehern dar. Diese CDs haben sich in der Vergangenheit als sehr effektives Instrument erwiesen, um Steuerhinterziehern auf die Schliche zu kommen, Steuernachzahlungen zu erwirken und somit insgesamt die Steuergerechtigkeit deutlich zu erhöhen. Erfreulicherweise hat der niedersächsische Finanzminister Möllring sich in der Vergangenheit stets für die Auswertung dieser CDs, auch gegen den Widerstand der FDP, ausgesprochen. Es wäre auch daher nur konsequent, auf dieses wichtige Instrument, dem Land zustehende Steuereinnahmen auch tatsächlich einzutreiben, auch zukünftig nicht zu verzichten. Die Landesregierung muss vor diesem Hintergrund im Interesse der Steuergerechtigkeit und des Landeshaushaltes im Bundesrat gegen das geplante Steuerabkommen stimmen.
Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender