Antrag: Steuerbetrug bekämpfen, Steuergerechtigkeit herstellen, Finanzämter stärken

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den 05.11.2004
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest, dass Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ein immer größeres Ausmaß erreichen. So wird die Steuergerechtigkeit zunehmend ausgehöhlt. Der konzeptionslose Personalabbau in den Finanzämtern ermöglicht Betrug und Hinterziehung in immer größerem Umfang.
Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, ein Sofortprogramm zur Eindämmung des Steuerbetruges zu starten und dabei folgende Maßnahmen umzusetzen, bzw. sich im Bundesrat für deren Umsetzung einzusetzen:
1. Um den Umsatzsteuerbetrug wirksamer zu bekämpfen, sollen umgehend weitere Kompetenzen im Bereich Umsatzsteuer beim Bundesamt für Finanzen gebündelt werden, beispielsweise durch die Einrichtung einer zentralen Fahndungsgruppe Umsatzsteuerbetrug.
2. Damit die Bundesländer zukünftig wieder mehr in ihre Finanzverwaltungen investieren, sollen im Länderfinanzausgleich Regelungen getroffen werden, die sicherstellen, dass sich eine konsequente Steuererhebung für die Länderhaushalte rechnet.
3. Der von der Landesregierung beschlossene Personalabbau in den Finanzämtern darf so nicht umgesetzt werden. Ein Personalabbau ohne Aufgabenreduzierung ist kontraproduktiv. Die ausgebildeten Finanz- und Steueranwärter sollen daher übernommen werden. Weiterhin muss eine ausreichende Anzahl von Anwärterinnen und Anwärtern ausgebildet werden, um die Finanzämter auch zukünftig mit gut ausgebildetem Personal ausstatten zu können.
4. Das erfolgreiche Risikomanagement im Rahmen des Teamarbeitsprojektes "Pilotprojekt Team II" soll in den Finanzämtern flächendeckend eingeführt und durch den Einsatz von Ansprechpartnern für eine sofortige Überprüfung von Verdachtsfällen ergänzt werden.
Begründung
Insgesamt summiert sich das Finanzvolumen, das den öffentlichen Haushalten durch Steuerhinterziehung und Steuerbetrug entgeht, nach Schätzungen der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), auf jährlich 60 – 70 Milliarden Euro. Für den niedersächsischen Landeshaushalt bedeutet dies Einnahmeausfälle in einer Größenordnung von ca. 3 Milliarden Euro jährlich.
Zu 1: Allein der Umsatzsteuerbetrug wird von Wirtschaftsforschungsinstituten auf ca. 20 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Da Niedersachsen mit 4,6 Prozent am Umsatzsteueraufkommen und damit auch an entsprechenden Ausfällen beteiligt ist, entgehen dem Land über 900 Millionen Euro jährlich allein durch Umsatzsteuerbetrug. "Der deutsche Fiskus ist für den organisierten Umsatzsteuerbetrug ein bevorzugtes Ziel, da es in Deutschland durch den föderativen Aufbau der Steuerverwaltung Probleme bei der Verfolgung gibt, die die Banden kennen und ausnutzen.", schrieb das Handelsblatt am 10. August dieses Jahres. Die bisherigen Änderungen im Rahmen des Umsatzsteuerrechts und im Vollzug (Koordinationsstelle beim Bundesamt für Finanzen) reichen nicht aus, um den gigantischen Umsatzsteuerbetrug erfolgreich einzudämmen. Sowohl seitens des Bundes, als auch der Länder werden verschiedene weitergehende steuerrechtliche Änderungen diskutiert und Modelle erprobt (Umstellung von Soll-Versteuerung auf Ist-Versteuerung mit "cross check" und "reverse-charge-Modell"). Es ist jedoch fraglich ob die EU-Kommission derartigen Änderungen zustimmen wird. Teilweise wäre die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen mit erheblichem Verwaltungsaufwand und Investitionsmaßnahmen im EDV-Bereich, jeweils mit den entsprechenden Kosten, verbunden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird erst in mehreren Jahren möglich werden.
Während eine komplette Zentralisierung der Finanzverwaltungen weder sinnvoll noch von den Ländern gewollt (und damit auch nicht durchsetzbar) ist, und die hierzu im Rahmen der Föderalismuskommission geführte Debatte wenig Ziel führend ist, ist es zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs allerdings über die Koordination hinaus notwendig, Teile des Vollzugs beim Bundesamt für Finanzen zu bündeln, um ein effektives Vorgehen sicherzustellen.
Zu 2: In vielen Bundesländern werden trotz der Steuerausfälle durch Betrug und Hinterziehung und trotz einer zunehmenden Kompliziertheit des Steuerrechts und damit einhergehender hoher Arbeitsbelastung Stellen abgebaut. Die Bundesländer werden quasi durch die Mechanismen des Länderfinanzausgleichs bestraft, wenn sie Steuerfahndung und Betriebsprüfung intensivieren. Es ist für die Bundesländer offensichtlich nicht lohnend, stärker in die Steuerverwaltung zu investieren. Während sich die zusätzlichen Kosten voll im jeweiligen Landeshaushalt niederschlagen, verteilen sich die zusätzlichen Erträge auf Bund, alle Bundesländer und Gemeinden. Es ist daher notwendig, Anreize für eine effiziente Steuerverwaltung der Länder zu schaffen. Hierzu sind praktikable Modelle notwendig, die garantieren, dass es sich lohnt, in eine effektive Steuererhebung zu investieren. Als Sofortmaßnahme könnte beispielsweise ermöglicht werden, dass die Länder ihre Kosten der Steuerverwaltung mit ihrem Steueraufkommen verrechnen können.
Zu 3: In den niedersächsischen Finanzämtern sollen im Rahmen der Zielvereinbarung II im Zuge der Verwaltungsreform 600 Stellen abgebaut werden. Im Gegensatz zu anderen Verwaltungsbereichen gibt es von Seiten der Landesregierung für die Finanzverwaltung keine ausreichenden Reformvorschläge, die tatsächlich zu einem Aufgabenabbau in einem entsprechenden Umfang führen würden. Aber selbst wenn ein Aufgabenabbau möglich wäre, wird sich ein damit verbundener Personalabbau nicht zwingend für den Landeshaushalt lohnen. Ein Betriebsprüfer erwirtschaftet zur Zeit durchschnittlich Steuereinnahmen von ca. 900.000 Euro, verursacht aber nur Kosten in einer Größenordnung von ca. 70.000 Euro. Auch bei einem Aufgabenabbau müsste also geprüft werden, ob ein Verzicht auf Personal tatsächlich finanzpolitisch sinnvoll sein wird.
In diesem Jahr wurden annähernd 25 % der Steuer- und Finanzanwärter, die auf Kosten des Landes ausgebildet wurden, nicht übernommen. Der neue Jahrgang an der Fachhochschule umfasst nur noch halb so viele Studentinnen und Studenten wie im Durchschnitt der vergangenen Jahre. Dabei benötigen die Finanzämter auf Grund der Altersstruktur der Beschäftigten dringend gut ausgebildeten Nachwuchs. Sollte der Personalabbau wie von der Landesregierung vorgesehen umgesetzt werden, würde Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in Niedersachsen immer einfacher. Die Probleme bei der Konsolidierung des Landeshaushalts würden sich noch zusätzlich verschärfen.
Zu 4: Im Zusammenhang mit dem "Pilotprojekt Team II" wurde in Niedersachsen ein Risikomanagement entwickelt, das im Gegensatz zum standardisierten Auswahlverfahren intensiv zu prüfender Steuererklärungen (GNOFÄ) auf die berufliche Erfahrung der Beschäftigten in den Finanzämtern aufbaut. Dieses auf Berufspraxis aufbauende Risikomanagement war deutlich erfolgreicher als das GNOFÄ-Verfahren und hat zu einer höheren Trefferquote und höheren durchschnittlichen Mehrergebnissen geführt. Von daher ist eine flächendeckende Umsetzung des Risikomanagements geboten. Damit die vom Innendienst festgestellten Verdachtsmomente so schnell wie möglich geklärt werden können, ist es notwendig, feste Ansprechpartner bereitzustellen, die überprüfen, ob ein Anfangsverdacht besteht. Anschließend muss umgehend die Steuerfahndung eingeschaltet werden. Dieser so genannte "Flankenschutz" hat in Nordrhein-Westfalen innerhalb kürzester Zeit dazu geführt, dass etliche Betrugsfälle insbesondere im Bereich der Eigenheimzulage aufgedeckt werden konnten.
Ab Beginn des kommenden Jahres soll ein neues Aussteuerungsverfahren (AV-GNOFÄ) in zwei niedersächsischen Finanzämtern erprobt werden. Nach einheitlichen Kriterien soll der überwiegende Teil der Steuerfälle vollmaschinell prüfungsfrei freigegeben werden. Nur die nach bestimmten Aussteuerungskriterien maschinell definierten Fälle sollen dann noch personell geprüft werden. Es ist absehbar, dass dieses maschinelle Verfahren bei flächendeckender Umsetzung zu hohen Investitionskosten führen wird. Darüber hinaus ist mit großer Fehleranfälligkeit zu rechnen und es ist zu befürchten, dass neuen Umgehungsversuchen durch Anpassung der Steuererklärungen an die Auswahlkriterien Vorschub geleistet wird.

Fraktionsvorsitzender

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