Antrag: Stärkung des Petitionsausschusses

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 15.02.05

Stärkung des Petitionsausschusses

Entschließung
Der Landtag begrüßt den einstimmigen Appell des Petitionsausschusses vom 10.02.05, der eine Überprüfung der rechtlichen Umstände im Zusammenhang mit der geplanten Abschiebung von Frau Zahra Kameli gefordert hat.
Der Landtag stellt fest, dass die Umstände im Zusammenhang mit der geplanten Abschiebung eines demokratischen Staates nicht würdig sind, zumal auch Verantwortlichkeiten zwischen dem niedersächsischen Innenministerium und dem Bundesinnenministerium hin und her geschoben wurden.
Der Landtag fordert, dass das Recht des Petitionsausschuss aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder bei Vorliegen von erheblichem öffentlichem Interesse die Aussetzung oder die vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung durchzusetzen, in jeder Situation sichergestellt sein muss.
Begründung
Die Ereignisse im Zusammenhang mit der geplanten Abschiebung von Frau Zahra Kameli haben gezeigt, dass die Verantwortung für die Abschiebung zwischen den beteiligten Stellen hin und her geschoben wurde und dass nicht alle rechtsstaatlichen Mittel ausgeschöpft wurden.
In diesem "Bermuda-Dreieck verschiedener staatlicher Zuständigkeiten" befand und befindet sich sich die Iranerin. Am Tag der geplanten Abschiebung haben MI und BMI die Entscheidung zur Aussetzung der Abschiebung auf das jeweils andere Ministerium abgewälzt.
Bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses hat sich gezeigt, dass durchaus ernsthafte Zweifel bestanden, ob die Anordnung der Abschiebung richtig war. Die Zweifel hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten, der Zuständigkeiten und der zu erwartenden Gefährdung im Iran reichten aus um einen einstimmigen Appell zu verabschieden. Dies offenbar auch, weil die dringenden persönlichen bzw. humanitären Gründe, die eine Aussetzung rechtfertigen können, vom Ausschuss gesehen wurden.
Diese Möglichkeit war aus formalen Gründen erschwert, weil die Petition erst zu einem Zeitpunkt gestellt wurde, zu dem Frau Kameli bereits in Abschiebehaft genommen war. Denn die Anordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Petitionsverfahrens vom 17.11.2004 schließt in einem solchen Fall die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung aus. Trotzdem und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Petitionsausschuss bislang nur in besonderen Fällen zu der Möglichkeit eines Appells gegriffen hat, ist die Missachtung des Petitionsausschusses ein Affront, der Folgen für künftige Verfahren haben muss. Durch die Anordnung des MI vom 17.11.04 wird den Abgeordneten des niedersächsischen Landtages die Möglichkeit genommen – auch in besonderen Eilfällen – eine Entscheidung zu treffen, die eine Gefährdung von Petenten ausschließt, um wie im Fall Kameli die Entscheidung über das Klageverfahren, d.h. eine abschließende rechtliche Klärung abzuwarten.


Fraktionsvorsitzender

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