Antrag: Stärkung der Unabhängigkeit in der Justiz – Richterwahlausschüsse einrichten
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Aktuell gibt es in der justizpolitischen Diskussion eine breite Debatte um mehr Selbstverwaltung und Unabhängigkeit der Dritten Gewalt im Staat. Von Richterverbänden, Justizexperten und Verfassungsrechtlern wird eine stärkere Unabhängigkeit der Rechtsprechung von der Exekutive gefordert. Der deutsche Richterbund, die Neue Richtervereinigung und mehrere Bundesrichter fordern mehr Selbstbestimmung der Justiz. Im demokratischen und gewaltengeteilten Rechtsstaat darf die unabhängige Justiz personell und finanziell nicht derart stark von der Exekutive abhängig sein, wie derzeit in Niedersachsen. Der Landtag fordert daher die Einrichtung von Richterwahlausschüssen, um die innere und äußere Demokratisierung der Justiz zu fördern.
Der Landtag fordert von der Landesregierung ein Gesetz für die Einrichtung von Richterwahlausschüssen nach folgenden Grundsätzen zu erarbeiten:
- Â Der Richterwahlausschuss soll aus 14 Mitglieder und zwar
- Â sieben Landtagsabgeordneten bzw. vom Landtag gewählten im Rechtsleben erfahrenen Personen( Wahl – auch der Stellvertreter/innen – durch den Landtag nach den Regeln der Verhältniswahl – jede Fraktion kann eine Vorschlagsliste einbringen),
- 5 Richterinnen/Richter des Gerichtszweiges, für den die Wahl stattfindet,
- 2 Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte(benannt durch die Rechtsanwaltskammern)
- Â Der für den jeweiligen Gerichtszweig zuständige Minister oder dessen Vertreter im Amt führt den Vorsitz des Richterwahlausschuss; er hat kein Stimmrecht.
- Â Die Mitglieder des Richterwahlausschuss sind zur Verschwiegenheit verpflichtet
-  Der Richterwahlausschuss entscheidet über die Anstellung der Richterinnen und Richter.
- Der Richterwahlausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit.
- Â Das Justizministerium legt dem Richterwahlausschuss mit seinem Wahlvorschlag auch die Unterlagen der übrigen Bewerberinnen und Bewerber vor. Der Richterwahlausschuss wählt nach Beteiligung des Präsidialrates mit einfacher Mehrheit. Stimmt das Justizministerium der Wahl zu, nimmt es die Ernennung vor. Stimmt es nicht zu oder wählt der Richterwahlausschluss keine/n Bewerberin/Bewerber, so beruft das Ministerium unverzüglich eine erneute Sitzung des Richterwahlausschusses ein oder schreibt die Stelle neu aus.
- Der Richterwahlausschuss kann die Bewerberinnen und Bewerber persönlich anhören. Auf Antrag einer/eines Bewerberin/Bewerbers oder eines Mitglied des Richterwahlausschusses ist die Anhörung zwingend.
- Der Richterwahlausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, in der seine Amtszeit (in Anlehnung an die Legislaturperiode des Landtages), die Einrichtung einer Geschäftsstelle und die Sitzungen näher geregelt werden.
Begründung
Die Forderung nach mehr Mitbestimmung und Selbstverwaltung in der Justiz ist kein modischer politischer Trend, sondern existiert seit der mühsamen Entwicklung des gewaltengeteilten und demokratischen Rechtsstaates. Seit jeher war und ist es politisches Bestreben der Exekutive, auf die Rechtsprechung  Einfluss nehmen zu können. Bereits die ersten parlamentarischen Versammlungen in der deutschen Geschichte haben daher eine größt- und höchstmögliche Unabhängigkeit der Richterschaft von der Verwaltung gefordert, damit keine politische Einflussnahme auf die Rechtsprechung möglich ist. In der Deklaration der Paulskirchenversammlung von 1848 heißt es: "Rechtspflege und Verwaltung sollen getrennt und von einander unabhängig sein."
Nach dem Ende der Terror- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus wurden erneut rechtspolitische Forderungen nach einer größeren Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive laut, da die Rechtsprechung während des Nationalsozialismus in großen Teilen herrschaftskonform agiert und somit die Diktatur nicht verhindert sondern stabilisiert hat.
Auch wenn sich die Justiz in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich ihrer Professionalität, Anerkennung und nicht zuletzt aufgrund des hohen Vertrauens das sie in der Bevölkerung genießt weitgehend bewährt hat, steht die vollständige Demokratisierung und Autonomie als Dritte Staatsgewalt noch aus. Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtes Brandenburg und amtierende Präsident des dortigen Oberlandesgerichtes bezeichnet die Dritte Gewalt nach wie vor als "Beute der Exekutive" und beklagt den starken Einfluss der Justizminister auf die Gerichte. Die grundgesetzlich festgeschriebene Autonomie der Justiz in Artikel 92 GG darf sich nicht nur auf die Rechtsprechung beschränken, sondern muss bereits im Auswahlverfahren des Richterpersonals verankert werden.
Auch in Niedersachsen entscheidet nach wie vor das Justizministerium über die Besetzung von Richterstellen und nimmt somit starken Einfluss auf die Zusammensetzung der Gerichte. Durch die Einführung von Richterwahlausschüssen würde die Unabhängigkeit der Justiz in Niedersachsen erheblich gestärkt.
Das Grundgesetz erlaubt in Artikel 98 Absatz 4 die Einführung von Richterwahlausschüssen auf der Ebene der Länder. Die Niedersächsische Verfassung sieht in Art. 51 Abs. 3 vor, dass durch ein Gesetz bewirkt werden kann, dass "bei der Anstellung von Berufsrichterinnen und Berufsrichtern ein Richterwahlausschuss mitwirkt". Bisher hat das Land von der Möglichkeit eines Richterwahlausschusses aber keinen Gebrauch gemacht. Andere Bundesländer haben die Kompetenzen zur Bildung von Richterwahlausschüssen bereits genutzt und damit gezeigt, dass eine stärkere Einbindung der Richterschaft bei der Besetzung von Richterämtern rechtlich und organisatorisch zu bewerkstelligen ist. Â
Bisher erfolgt die Anstellung der Richterinnen und Richter in Niedersachsen durch die Justizverwaltung. Damit hat die Regierung / Verwaltung Einfluss auf die Rechtsprechung, da die Auslegung von Gesetzen immer auch subjektiven Wertungen der Richter unterliegt. Diese exekutive Einflussnahme auf die Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich fragwürdig und vordemokratisch. Deshalb ist es notwendig, die Anstellung von Richterinnen und Richtern künftig durch einen unabhängigen und professionellen Richterwahlausschuss zu regeln. Denn ein Richterwahlausschuss trägt dem Gewaltenteilungsprinzip Rechnung, stärkt die Unabhängigkeit der Judikative und schafft mehr demokratische Legitimation  bei Personalentscheidungen, da der Souverän durch die Parlamentsbeteiligung an der Besetzung von Richterstellen beteiligt wird.
In zahlreichen Staaten Europas ist die Selbstverwaltung längst verwirklicht. Sie wird darüber hinaus auch vom Ministerkomitee des Europarates als europäischer Standard empfohlen. Der ehemalige Präsident des Landgerichtes Itzehoe und ehemals auch Vorsitzende des deutschen Richterbundes Mackenroth schrieb bereits 2002 in der Zeitschrift für Rechtspolitik: "Die Vision einer selbstverwalteten Justiz verspricht eine schnelle, effiziente, bürgernahe, zukunftsfähige, schlicht : eine bessere Rechtsprechung. Der Rechtsstaat sollte diese Option eröffnen."
Fraktionsvorsitzender