Antrag: Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 20.04.04
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Niedersächsischen Krankenhausgesetz (Nds.KHG)

a) die Berufung von Patientenfürsprechern und Patientenfürsprecherinnen in Krankenhäusern abzusichern,
b) die Vorhaltung des Sozialdienstes in Krankenhäusern zu verankern.

Begründung
Die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und die Berücksichtigung ihrer Interessen und Belange im Verlauf einer stationären Behandlung gehören zu den elementaren Voraussetzungen einer auf Gleichberechtigung beruhenden Arzt-Patienten-Beziehung wie auch des ausreichenden Verbraucherschutzes.
Zu einer solchen Stärkung gehört die Benennung bzw. Berufung von Personenvertreterinnen und -vertretern in Krankenhäusern, bei denen Beschwerden und Anregungen von Patientinnen und Patienten vorgebracht und an die zuständigen Verantwortlichen in den Krankenhäusern herangetragen werden können.
Viele Krankenhäuser, insbesondere außerhalb Niedersachsens, praktizieren ein solches "Ombudsamt" seit Jahren mit Erfolg Es dient nicht zuletzt der internen und externen Qualitätssicherung des Betriebs Krankenhaus. Überwiegend wird eine solche Ombudsarbeit bisher ehrenamtlich von außenstehenden Menschen ausgeübt, einzelne Häuser sind aber auch dazu übergegangen, professionell bezahlte Stellen dafür einzurichten. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Hessen, Brandenburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen hat Niedersachsen die grundsätzliche Einführung und Absicherung dieser Ombudsarbeit nicht in seinem Landesgesetz verankert. Diese Lücke im Gesetz soll geschlossen werden.
Der gleichen Zielsetzung dient die Forderung nach Absicherung der gesetzlichen Verankerung des, insbesondere für die Entlassungsvorbereitung unverzichtbaren, "Sozialdienstes im Krankenhaus".
Der Sozialdienst hat die Aufgabe, die ärztliche und pflegerische Versorgung zu ergänzen, in sozialen Fragen zu beraten und bei der Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen zu unterstützen. Diese Aufgabe wird angesichts einer höheren Patientenzahl bei kürzeren Liegenzeiten und der Notwendigkeit eines auf die Schnittstellen der Krankenversorgung ausgerichteten Fallmanagements immer bedeutsamer.

Fraktionsvorsitzender

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