Antrag: Sprachkurse für Flüchtlinge und Geduldete öffnen

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Die Not der zahlreichen Vertriebenen und Flüchtlinge aus den aktuellen Kriegs- und Krisengebieten ist eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft. Ihnen zu helfen und Zuflucht zu bieten, ist Auftrag unseres Grundgesetzes und ein Gebot der Nächstenliebe. Bund, Länder und Kommunen wirken hierbei zusammen und leisten jeweils ihre Beiträge.

Die Sprache ist ein unverzichtbares Medium für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Landkreise, Städte und Gemeinden leisten mit der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge bereits einen großen Beitrag, der von unschätzbarem Wert ist und für den ihnen großer Dank gebührt. Niedersachsen selbst bietet mit den Wegweiserkursen eine sprachliche und kulturelle Erstorientierung in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen an. Sie stellen einen wichtigen Einstieg in die Sprachförderung dar.

Der Landtag begrüßt, dass das Land Niedersachsen die Zahl der Sprachlernklassen in den letzten Jahren vervierfacht hat und im Rahmen der im Februar abgehaltenen Flüchtlingskonferenz ein „Arbeitskreis sprachliche Förderung“ eingerichtet wird.

Die wichtigste und flächendeckend effektivste Maßnahme wäre aber die Öffnung der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angebotenen Integrationskurse – zu denen auch Sprachkurse gehören – für AsylbewerberInnen und Geduldete. Derzeit wird ihnen der Zugang zu diesen Kursen verwehrt. Die niedersächsische Landesregierung hat deshalb eine Bundesratsinitiative zur Öffnung der Integrationskursverordnung unterstützt.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • ­ ihren Einsatz auf Bundesebene für eine Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete sowie für die Sicherstellung der Kinderbetreuung während der Kursteilnahme und die Erstattung der Fahrtkosten fortzusetzen;
  • sich auf Bundesebene für eine Aufstockung der finanziellen Mittel zur Durchführung der berufsbezogenen Deutschkurse einzusetzen;
  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Arbeitsagenturen sich auch der Flüchtlinge und Geduldeten annehmen und dass in Bezug auf die Arbeitsmarktöffnung ab dem dritten Monat auch Sprachfördermaßnahmen in die Arbeitsmarktinstrumente für diesen Personenkreis integriert werden;
  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass alle Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement oder Ad-hoc-Aufnahmen vollen Zugang zu Integrationskursen und berufsbezogener Sprachförderung erhalten;
  • die Sprachvermittlungskompetenz der Erzieherinnen und Erzieher, der Lehrkräfte oder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen der Jugendhilfe zu stärken;
  • im Rahmen der Bestandsaufnahme im Bereich der Erwachsenenbildung zu prüfen, ob Nachsteuerungsbedarf bei den Förderschwerpunkten besteht;
  • Maßnahmen zu unterstützen, die die Studierfähigkeit von Flüchtlingen fördern;
  • innovative Projekte der Hochschulen zu unterstützen, die Sprachförderung für Flüchtlinge ermöglichen oder diesen den Zugang zu Lehrveranstaltungen oder die Aufnahme eines Studiums ermöglichen;
  • sich verstärkt für die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements im Bereich der Sprachförderung für Flüchtlinge einzusetzen;
  • eine Erhöhung der Faktorisierung für Maßnahmen der Erwachsenenbildung, die die Integration von Zuwanderern zum Ziel haben, zu prüfen;
  • die zukünftigen niedersächsischen Maßnahmen der Strukturfonds für Asylsuchende und Flüchtlinge zu öffnen. Der Leistungsbezug von Asylsuchenden sollte auch als Ko-Finanzierung in ESF-Maßnahmen des Landes eingebracht werden können;
  • weiterhin die im Rahmen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung" entwickelten Modelle für berufsbezogene Sprachförderung umzusetzen und diese im Rahmen der Anerkennungsberatung für InhaberInnen ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse mitanzubieten. Nach entsprechenden Neuregelungen des Arbeitsmarktzugangs für AsylbewerberInnen auf Bundesebene sind diese Angebote langfristig auch für AsylbewerberInnen bereit zu stellen.

Begründung

Die im Rahmen von Integrationskursen durchgeführten Sprachkurse beginnen auf A0-Niveau und schließen mit einer B1-Prüfung ab, inklusive Zertifikat (d.h. „ausreichende Deutschkenntnisse“). Wenn ein Teilnehmer nicht alphabetisiert ist, wird ein Alphabetisierungskurs vorgeschaltet. Für die Teilhabe von Flüchtlingen an der deutschen Gesellschaft, insbesondere im Bildungsbereich und im Erwerbsleben, spielen Integrationskurse eine zentrale Rolle. Für eine betriebliche Ausbildung oder für Erwerbstätigkeit ist das B1 in der Regel zwingende Voraussetzung. Auch für die Absolvierung eines Hauptschulabschlusses bei einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule oder im Rahmen eines Hauptschulkurses bei einer Volkshochschule ist das B1 unerlässlich.

Asylsuchende und Geduldete haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs. Die Betroffenen verfügen in der Regel nicht über die finanziellen Mittel für einen regulären und kostenpflichtigen Deutschkurs und die Fahrtkosten zum Kursort, sie bleiben so von Teilhabe ausgeschlossen. Ohne Sprachvermittlung sind die Möglichkeiten einer Ausbildung oder Beschäftigung stark eingeschränkt.

2012 wurden nach vielen Protesten die berufsbezogenen Deutschkurse für AsylbewerberInnen und Geduldete geöffnet, die als TeilnehmerInnen der 28 Bleiberechtsnetzwerke (in Niedersachsen NetwIn 2.0, AZF II und Fairbleib) in Deutschland registriert waren. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt und damit an diesen Deutschkursen war jedoch das Vorliegen eines Arbeitsmarktzugangs.

2014 wurde das Ausgangssprachniveau der berufsbezogenen Deutschkurse auf A1 angehoben. Gleichzeitig wurden die finanziellen Mittel zur Durchführung dieser Sprachkurse gekürzt. Die Folge ist, dass Sprachkursträger Sprachkurse nur für Asylsuchende oder Geduldete in der Regel aus finanziellen Gründen nicht mehr durchführen können und nur noch höchstens drei TeilnehmerInnen aus den Bleiberechtsnetzwerken in einen Kurs für MigrantInnen aufnehmen. Die restlichen Kursteilnehmer werden über das Jobcenter vermittelt, für die höhere Zuschüsse gezahlt werden. Frühestens Ende 2015 wird es zu einer Aufstockung der Kofinanzierung für Teilnehmer der Bleiberechtsnetzwerke kommen.

Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Schmidt hat im Rahmen einer Tagung in Duderstadt im Februar 2015 angekündigt, dass die Integrationskurse zukünftig hinsichtlich der ersten drei Module auch für Asylsuchende geöffnet werden könnten, so dass die TeilnehmerInnen das Niveau A1 erreichen können. Im Anschluss können die TeilnehmerInnen theoretisch über ein Bleiberechtsnetzwerk in einen berufsbezogenen Deutschkurs vermittelt werden, so dass die Lücke zumindest formal geschlossen wird. Allerdings könnte dieses Modell nur funktionieren, wenn auch die Förderung für ESF-BAMF-Sprachkurse aufgestockt würde. Des Weiteren müssten auch Geduldete einbezogen werden.

Das Land Niedersachsen muss dringend seine eigenen (zukünftigen) Maßnahmen der Strukturfonds für Asylsuchende und Flüchtlinge öffnen.  So muss der Leistungsbezug von Asylsuchenden auch als Ko-Finanzierung in ESF-Maßnahmen des Landes eingebracht werden können. Nur so wird es gelingen, dass für Asylsuchende in den Kommunen die Voraussetzungen für eine Arbeitsmarktintegration geschaffen werden und die Arbeitsmarktinstrumente des SGB III zur Anwendung kommen.

 

Ein besonderer Bedarf - weil bislang regelmäßig in keinen Programmen gefördert - besteht bei der Alphabetisierung von Asylsuchenden (oder anderen MigrantInnen) und in der schulischen Förderung von Flüchtlingskindern und (vor allem) jungen Erwachsenen. Hier sollten Kommunen ihre eigenen Schwerpunkte der Unterstützung setzen.

Eine Aufstockung der finanziellen Mittel zur Durchführung der berufsbezogenen Deutschkurse ist dringend erforderlich, damit zukünftig mehr TeilnehmerInnen aus den Bleiberechtsnetzwerken aufgenommen werden können.

Die 9. Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister / Senatorinnen und Senatoren der Länder am 19./20. März 2014 hat gefordert, allen Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement oder Ad-hoc-Aufnahmen vollen Zugang zu Integrationskursen und berufsbezogener Sprachförderung zu gewähren. Dieser Forderung wird hiermit Nachdruck verliehen.

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