Antrag: Sponsoring eingrenzen – Abgeordnetenbestechung wirksam bestrafen – Parteispenden neu regeln

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. sämtliche Vereinbarungen über Sponsoring von Veranstaltungen oder sonstiger Maßnahmen und Aktionen der Landesregierung durch natürliche und juristische Personen der Höhe und dem Grunde nach unverzüglich zu veröffentlichen,
  1. sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass
  1. Deutschland zügig das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) ratifiziert und
  2. den Vorgaben des Abkommens entsprechend der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§108e StGB) so ausgestaltet wird, dass auch Zuwendungen an Abgeordnete, die Handlungen in Ausübung des Mandates beeinflussen sollen, die nicht unmittelbar Wahlen oder Abstimmungen sind, unter Strafe gestellt werden. Ebenso muss die Annahme solcher Zuwendungen bestraft werden.
  3. das Parteiengesetz (PartG) so verändert wird, dass:
  1. eine jährliche Obergrenze für Parteispenden natürlicher und juristischer Personen an eine Partei in Höhe von 100 000 € festgelegt wird,
  2. die Grenze für die Veröffentlichung von Parteispenden im jährlichen Rechenschaftsbericht auf 5000 € abgesenkt wird,
  3. Spenden ab einer Höhe von 25.000 € unverzüglich dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen und von diesem umgehend zu veröffentlichen sind und
  4. auch Einnahmen aus so genannten Sponsoringverträgen nach denselben Regeln wie Parteispenden im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden müssen.

Begründung

Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungsprozesse sind elementare Vorraussetzungen für die Akzeptanz der Demokratie in Deutschland. Jeglicher Anschein von Käuflichkeit politischer Entscheidungen ist schädlich für das Ansehen der Politik insgesamt.

Diese Gebote betreffen sowohl einzelne Abgeordnete als auch die Parteien als wichtige Akteure der politischen Willensbildung und der politischen Entscheidungsfindung.

Die Bekämpfung der und die Vorbeugung von Korruption sind Ziele des auch von Deutschland unterzeichneten, aber noch nicht ratifizierten Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption. Dieses erfordert unter anderem, die Bestechung und die Bestechlichkeit von Abgeordneten unter Strafe zu stellen. Auch das Strafrechtsübereinkommen des Europarats gegen Korruption stellt entsprechende Anforderungen.

Der §108e StGB in Deutschland wird diesen Anforderungen nicht in vollem Umfang gerecht. So steht demnach nur die konkrete durch Bestechung eines Mandatsträgers hervorgerufene Beeinflussung einer Wahl oder Abstimmung unter Strafe. Zuwendungen, die der so genannten "Landschaftspflege" dienen, werden hingegen vom StGB nicht sanktioniert. Damit besteht ein deutliches Wertungsgefälle im deutschen Recht: Während die Bestechung ausländischer Abgeordneter gemäß §2 des Gesetzes  zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr( IntBestG) auch dann strafbar ist, wenn dies nicht der unmittelbaren Beeinflussung von Wahlen oder Abstimmungen dient, ist dies bei der Bestechung inländischer Abgeordneter nicht der Fall.

Bereits am 29.07.2008 hat sich der niedersächsische Justizminister Busemann für eine Neuregelung des §108e StGB ausgesprochen. Der Justizminister verkündete: "Mit meinem Selbstverständnis als Vorsitzender der Justizministerkonferenz der Bundesländer, als Niedersächsischer Justizminister und als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags ist die bestehende Regelungslücke nicht vereinbar. Wenn es in der Politik allzu gut geschmiert läuft, muss die Justiz tätig werden können. Dabei darf die unverkennbar große Gefahr einer Vorverurteilung von Politikern einer strafrechtlichen Regelung nicht entgegenstehen".

 Es ist nicht erkennbar, dass dieser Forderung mittlerweile konkrete Taten gefolgt sind.

Seit der Unterzeichnung des Abkommens durch die Bundesrepublik Deutschland sind mehr als 6 Jahre vergangen, ohne dass es zu konkreten Schritten in Richtung einer Ratifikation gekommen ist. Das stellt dem Gesetzgebungsverfahren in Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus. Auch international wirft es ein negatives Licht auf Deutschland, wenn die Ratifikation eines internationalen Abkommens quasi auf unbestimmte Zeit aufgeschoben wird. Niedersachsen sollte sich hier entschlossen zum Vorreiter der Korruptionsbekämpfung machen.

Auch Parteispenden sind immer wieder Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. So führte die im Bundestagswahlkampf gezahlte, aber erst nach der Bundestagswahl bekannt gewordene Millionen-Spende aus dem Umfeld der Hotelkette "Mövenpick" an die FDP zu einer Debatte über die Käuflichkeit politischer Entscheidungen, da sich die FDP nach der Wahl für massive Steuersenkungen für Hotelbetriebe eingesetzt hatte, von denen natürlich auch die Mövenpickkette profitiert. Auch die Vermittlung von Gesprächsterminen mit dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers sowie mit dem sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich gegen Zahlungen an den jeweiligen CDU-Landesverband im Rahmen von so genannten Sponsoringverträgen führte zu massiver  öffentlicher Kritik. Im Falle des sächsischen Ministerpräsidenten Tillich konnten sogar Erwähnungen des Firmennamens in Reden des Ministerpräsidenten durch Sponsoringleistungen erworben werden.

Um solchen Vorgängen, die zumindest den Anschein der Käuflichkeit politischer Entscheidungen erwecken können, vorzubeugen, ist größtmögliche Transparenz bei Parteispenden notwendig. Dazu trägt eine umgehende Veröffentlichung von größeren Spenden bei, so dass die Wählerinnen und Wähler sich selbst ein Bild von möglichen Interessenskonflikten machen können. Außerdem ist eine Begrenzung der Spendenhöhe einzelner Spenden notwendig und sinnvoll, um dem Verdacht der Einflussnahme durch einzelne Großspender wie im "Mövenpick-Fall" vorzubeugen. Schließlich besteht offensichtlich eine Regelungslücke im Parteiengesetz dadurch, dass als "Sponsoring" bezeichnete Zuwendungen an Parteien nicht einzeln veröffentlicht werden müssen. Diese Lücke gilt es zu schließen.

Die niedersächsische Landesregierung hat in der Vergangenheit mehrfach Sponsoringvereinbarungen mit privaten Unternehmen abgeschlossen. Diese werden jeweils in einem jährlichen Bericht veröffentlicht. Allerdings kann auf diese Weise der Zeitraum zwischen Sponsoringleistung und Veröffentlichung der Vereinbarung bis zu einem Jahr betragen. Um mehr und umfassende Transparenz bei den Verflechtungen  von Wirtschaft und Politik zu gewährleisten sollten diese Sponsoringvereinbarungen unverzüglich öffentlich gemacht werden.

Fraktionsvorsitzender

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