Antrag: Soziale Beratung in Niedersachsen weiterentwickeln – Zugänge verbessern und Menschen wirksam unterstützen

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Soziale Beratung in Niedersachsen weiterentwickeln –
Zugänge verbessern und Menschen wirksam unterstützen.

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Niedersachsen verfügt über ein gut ausgebautes Netz sozialer Beratungsangebote, das Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen zuverlässig begleitet und ihnen Unterstützung bietet. Ob bei finanziellen Schwierigkeiten, familiären Konflikten, gesundheitlichen Belastungen, Fragen rund um Migration und Integration oder die Organisation von Pflege und Betreuung – die Beratungsstellen helfen dabei, Orientierung zu finden und passende Angebote wahrzunehmen. Getragen wird dieses breite Netz vor allem von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie weiteren freien und kommunalen Trägern. Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip, wonach Unterstützung möglichst von den Trägern eigenverantwortlich vor Ort erbracht wird, die die Menschen und ihre Lebenslagen am besten kennen. Dieser Ansatz hat sich in Niedersachsen seit vielen Jahren bewährt. Die in den Einrichtungen und Beratungsstellen Beschäftigten unterstützen täglich Hilfesuchende mit großem Engagement und hoher fachlicher Kompetenz.

Gleichzeitig haben sich die Lebenslagen der Ratsuchenden in den letzten Jahren aber deutlich verändert. Probleme treten heute oft nicht isoliert auf, sondern greifen ineinander: finanzielle Sorgen können mit psychischen Belastungen zusammenfallen, familiäre Herausforderungen mit sozialen oder gesundheitlichen Fragen. Auch gesellschaftliche Entwicklungen, etwa die zunehmende Vielfalt in der Bevölkerung, veränderte Familienstrukturen oder neue gesetzliche Rahmenbedingungen, führen dazu, dass Beratungsstellen häufiger mit komplexen Fragestellungen konfrontiert werden. Dies erhöht die Anforderungen an Erreichbarkeit, Verständlichkeit und Zusammenarbeit der Angebote. Hinzu kommen Fachkräftemangel, begrenzte Mittel und steigende Kosten, die die Arbeit der Träger zusätzlich erschweren.

Für Ratsuchende kann wiederum die Vielfalt der Angebote – je nach regionaler Ausgestaltung –Orientierungsbedarf mit sich bringen. Menschen, die in belastenden Situationen Unterstützung suchen, benötigen daher klare und verständliche Zugänge sowie eine Struktur, die sie bei Bedarf sicher durch das Hilfesystem lotst. In einigen Regionen übernehmen niedrigschwellige Erstberatungsangebote wie die Allgemeine Sozialberatung (ASB) bereits heute eine wichtige Rolle, indem sie Menschen eine erste Orientierung bieten und bei der Klärung verschiedener Anliegen unterstützen. Auch Mitarbeitende der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements sind für viele Menschen in Niedersachsen erste Anlauf- und Vernetzungsstelle vor Ort.

Die Träger sozialer Beratung richten ihre Arbeit bereits seit vielen Jahren daran aus, die Bedürfnisse der Ratsuchenden in den Mittelpunkt zu stellen, Angebote zu vernetzen und Zugänge zu erleichtern. Angesichts der beschriebenen Entwicklungen stellt sich jedoch zunehmend die Frage, wie die Beratungsstrukturen so weiterentwickelt werden können, dass sie auch langfristig tragfähig bleiben, unterschiedlichste Bedarfe abbilden und die Qualität der Angebote dauerhaft gesichert wird.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung, eine externe wissenschaftliche Einrichtung mit der Durchführung einer umfassenden Untersuchung zur Weiterentwicklung der sozialen Beratung in Niedersachsen zu beauftragen, die insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

  1. Erarbeitung einer Zielvorstellung, wie eine für alle Menschen in Niedersachsen gut erreichbare, verständliche und langfristig tragfähige Beratungsstruktur gestaltet sein kann.
    • Die Untersuchung soll sich dabei in einem ersten Schritt auf diejenigen Angebote der sozialen Beratung beziehen, die unmittelbar oder mittelbar durch das Land Niedersachsen gefördert werden.
    • Im Mittelpunkt sollen Beratungsangebote stehen, die niedrigschwellige Zugänge ermöglichen und als erste Anlaufstelle zur Klärung unterschiedlicher Lebenslagen dienen. Zugleich ist zu untersuchen, wie diese Angebote mit spezialisierten Beratungsdiensten zusammenwirken und welche Strukturen im Flächenland Niedersachsen erforderlich sind, um sowohl eine gute Erreichbarkeit als auch fachliche Spezialisierung sicherzustellen.
    • Neben den Perspektiven und Bedarfen der Ratsuchenden, insbesondere mit Blick auf verständliche Zugänge, Orientierung und Begleitung durch das Hilfesystem, soll auch die Trägerlandschaft in die Erarbeitung der Zielvorstellung einbezogen werden. Ergänzend sollen nach Möglichkeit auch die Erfahrungen weiterer bestehender Strukturen, etwa der Landesarmutskonferenz Niedersachsen, in den Prozess einfließen.
  2. Erstellung einer Bestandsanalyse, die die aktuelle Beratungslandschaft in Niedersachsen beschreibt. Sie soll regionale Unterschiede, Zielgruppen, Angebotsformen, Zugangswege und bestehende Kooperationsstrukturen ebenso erfassen wie die Herausforderungen durch Fachkräftemangel, finanzielle Rahmenbedingungen und weitere strukturelle Faktoren.
  3. Ableitung der notwendigen Schritte, um die entwickelte Zielvorstellung zu erreichen. Dabei sind fachliche, rechtliche, organisatorische und strukturelle Anforderungen zu berücksichtigen, einschließlich Aspekte wie Zusammenarbeit, Erreichbarkeit, Qualifikation, digitaler Unterstützung und Ressourcenbedarf. Außerdem ist zu prüfen, inwiefern es einer Änderung gesetzlicher Rahmenbedingung zur Erreichung der Zielvorstellung bedarf.

Begründung

Die Maßnahme schafft die Voraussetzungen, um die soziale Beratung in Niedersachsen strategisch weiterzuentwickeln und dauerhaft tragfähige Strukturen zu sichern. Sie ermöglicht eine realistische Einschätzung des bestehenden Systems, eine fachlich fundierte Darstellung zukünftiger Bedarfe und eine systematische Sicht auf die Faktoren, die für eine zukunftsfähige Ausrichtung der Beratungslandschaft notwendig sind. Damit entsteht eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Ausrichtung der Beratungsstrukturen.

Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass die Beratungsangebote in Niedersachsen vor wachsenden Herausforderungen stehen. Angesichts des Fachkräftemangels, steigender Kosten, wachsendem, oft komplexerem Beratungsbedarf und einer angespannten Haushaltslage ist die wissenschaftliche Untersuchung eine notwendige Investition, um die Beratungslandschaft mittel- bis langfristig zu entlasten, Ressourcen gezielt einzusetzen und strukturelle Weiterentwicklungen zu ermöglichen.

Sie bietet die Chance, fachliche, organisatorische und finanzielle Anforderungen zu bestimmen, Fragen der Erreichbarkeit und Zusammenarbeit zu betrachten und zu prüfen, ob gesetzliche Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden müssen, um gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Die Einbindung der Trägerlandschaft trägt dabei wesentlich dazu bei, praktische Erfahrungen und fachliche Expertise in den Prozess einfließen zu lassen und die spätere Umsetzbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse zu sichern.

Die Fokussierung der Untersuchung auf jene Beratungsangebote, die mittelbar oder unmittelbar durch das Land Niedersachsen gefördert werden, trägt dazu bei, den Untersuchungsauftrag fachlich zu beschränken und eine Erfassung und Bewertung der vielfältigen Landschaft zu ermöglichen. Zugleich ist die Zielvorstellung so anzulegen, dass sie mit der bestehenden Beratungslandschaft anschlussfähig ist und als Grundlage für eine weitergehende Betrachtung oder schrittweise Weiterentwicklung unter Einbeziehung der gesamten Beratungslandschaft, der Gemeinwesenarbeit und weiteren staatlichen Verantwortungsträgern dienen kann.

Bisherige Erfahrungen zeigen zudem, dass niedrigschwellige Erstberatungsangebote, wie etwa die Allgemeine Sozialberatung, und die Gemeinwesenarbeit als erste Anlaufstelle für Ratsuchende, bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Orientierung und Lotsenfunktion im Hilfesystem leisten können. Die Untersuchung bietet die Gelegenheit, solche bestehenden Ansätze einzubeziehen und ihre Rolle in einer zukünftigen Struktur zu bewerten.

Die besondere Betrachtung dieser niedrigschwelligen Erstberatungsangebote und ihres Zusammenspiels mit spezialisierten Diensten trägt dem Umstand Rechnung, dass Ratsuchende bei komplexen Problemlagen vor allem Orientierung und klare Zugangswege benötigen. Gerade im Flächenland Niedersachsen kommt es darauf an, wohnortnahe Anlaufstellen mit fachlich spezialisierten Angeboten sinnvoll zu verzahnen.

Darüber hinaus unterstützt die Maßnahme die im Koalitionsvertrag verankerten Ziele, Armut und Ausgrenzung zu bekämpfen und die soziale Infrastruktur an gesellschaftliche Veränderungen anzupassen. Eine wissenschaftlich fundierte Analyse trägt dazu bei, Beratungsangebote so auszurichten, dass Menschen in belastenden Lebenslagen niedrigschwellige Zugänge finden, Orientierung erhalten und bedarfsgerecht begleitet werden.

Insgesamt stellt die Untersuchung einen zentralen Schritt dar, um die soziale Beratung in Niedersachsen vorausschauend weiterzuentwickeln und die Perspektive der Ratsuchenden konsequent in den Mittelpunkt zu stellen.

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