Antrag: Sofortiger Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Sri Lanka
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest, dass Abschiebungen nach Sri Lanka angesichts des dort herrschenden Bürgerkriegs mit den damit verbundenen massiven Einschnitten in die Freiheits- und Menschenrechte nicht mehr zu verantworten sind. Nachdem der seit Jahren schwelende Bürgerkrieg im März 2007 eskalierte, haben die Menschenrechtsverletzungen in erheblichem Maße zugenommen. Zivilisten sind davon nicht ausgenommen und neben dem Norden und Osten des Landes sind inzwischen auch der Süden und Westen betroffen, so dass es in Sri Lanka keine inländische Fluchtalternative mehr gibt.
Die Landesregierung wird aufgefordert, der Empfehlung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 08.05.2007, dessen Erklärung vom 18.04.2008 (Beschlussniederschrift der IMK) und den Erklärungen der Länder Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein vom 18.04.2008 (Protokollnotiz der IMK) folgend einen sofortigen Abschiebestopp gemäß §60a Aufenthaltsgesetz für in Niedersachsen lebende Flüchtlinge aus Sri Lanka zu erlassen.
Begründung
Aus einem Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) aus Dezember 2007 wie aus dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 5. Februar 2008 wird deutlich, dass sich die Menschenrechtssituation in den letzten Monaten nochmals drastisch verschärft hat. Das gilt nicht nur für die direkt umkämpften Landesteile im Norden und Osten, dies gilt längst auch für die Hauptstadt Colombo. "Es gibt innerhalb Sri Lankas keine Gebiete mehr, in denen die beschriebenen Verfolgungshandlungen nicht ausgeübt werden, auch wenn die Intensität der Bedrohung sich in einzelnen Landesteilen unterscheidet", schreibt die SFH. Als Verfolger treten sowohl die staatliche Seite wie die LTTE und andere paramilitärische Gruppen auf, die alle mit vergleichbarer Rücksichtslosigkeit vorgehen. Die nach dem Waffenstillstand 2002 noch bestehende Möglichkeit, sich im ganzen Land ohne Einschränkung zu bewegen und niederzulassen, gebe es nicht mehr, so auch das Auswärtige Amt. Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zur Folter hatte nach seinem Sri Lanka Besuch im letzten Herbst bereits festgestellt, dass Folter von staatlicher Seite als gängige Praxis bei der Terrorismusbekämpfung eingesetzt werde. Folterer werden nicht strafrechtlich verurteilt. Seit Inkrafttreten des verschärften Notstandsrechts haben sich die Hinweise auf Folterungen durch die Sicherheitskräfte vervielfacht.
Nachdem die Niederlande und die Schweiz einen Abschiebestopp bereits im März 2007 verhängt hatten, hat auch das Bundesministerium des Innern im Mai 2007 den Bundesländern diesen Schritt empfohlen. Niedersachsen verweist stattdessen die Abzuschiebenden auf ein Asyl- bzw. Asylfolgeverfahren oder ein Verfahren zur Feststellung von Abschiebungshindernissen. Damit werden Verantwortlichkeiten auf die Bundesebene abgewälzt und schnell wirkende, verbindliche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen unterlassen. Der Verweis der Abzuschiebenden auf den individuellen Rechtsschutz erschwert ihren Schutz erheblich und kostet Zeit und Geld, das meistens bei den Betroffenen nicht vorhanden ist. Mit einem Abschiebestopp nimmt das Land seine Verantwortlichkeit wahr und nutzt die ihm zur Verfügung stehenden Mittel so wie es die Länder Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein bereits bei der Innenministerkonferenz im April 2008 angekündigt haben.
Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender